bg-kämpfer
Mitglied
wer kann mir erklären,
auf welcher Rechtsgrundlage die BGs
bei einer sehr lange zurückliegenden Tätigkeitsaufgabe
ohne Nachweis eines konkreten Tätigkeitsaufgabezeitpunktes
die Anerkennung das Listen-Berufskrankheit
und die Zahlung von Verletztengeld verweigern können
obwohl die Berufs-Erkrankung selbst von der BG anerkannt wurde?
SGB VII § 9 gibt konkret dafür nichts her,
die BKV auch nicht.
auf welcher Rechtsgrundlage die BGs
bei einer sehr lange zurückliegenden Tätigkeitsaufgabe
ohne Nachweis eines konkreten Tätigkeitsaufgabezeitpunktes
die Anerkennung das Listen-Berufskrankheit
und die Zahlung von Verletztengeld verweigern können
obwohl die Berufs-Erkrankung selbst von der BG anerkannt wurde?
SGB VII § 9 gibt konkret dafür nichts her,
die BKV auch nicht.