• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Tätigkeitaufgabe-Nachweis

bg-kämpfer

Mitglied
wer kann mir erklären,

auf welcher Rechtsgrundlage die BGs

bei einer sehr lange zurückliegenden Tätigkeitsaufgabe

ohne Nachweis eines konkreten Tätigkeitsaufgabezeitpunktes

die Anerkennung das Listen-Berufskrankheit

und die Zahlung von Verletztengeld verweigern können

obwohl die Berufs-Erkrankung selbst von der BG anerkannt wurde?

SGB VII § 9 gibt konkret dafür nichts her,
die BKV auch nicht.
 
bg-Kämpfer,
recht herzlich willkommen im Forum,
nur es bleiben ein paar Fragen?
1. Du hast eine Berufskrankheit, die anerkannt ist?
2. Du hast Deinen Beruf aufgegeben ohne Entschädigungen der BG?
3. Wann war das und welche Beschäftigung?
4. Listenkrankheit und Aufgabe der Beschäftigung sind 2 verschiedene Baustellen.
Erzähle uns etwas mehr, damit wir Deine Probleme begreifen können.
Ein etwas hilfloser
Paro
 
Hallo Paro,

1. Du hast eine Berufskrankheit, die anerkannt ist?

jein: die berufliche Ursache der BK ist anerkannt,
die BK noch nicht weil es angeblich dazu an einem Nachweis der Tätigkeitsaufgabe fehlt

2. Du hast Deinen Beruf aufgegeben ohne Entschädigungen der BG?

nicht den Beruf aber die krankheitsverursachende Tätigkeit, schon vor über 20 Jahren,
von einer Berufskrankheitsentschädigung wusste ich damal nichts.

ich habe mittlerweile auch meine selbstständige Berufstätigkeit aufgegeben und beziehe ALG2.


3. Wann war das und welche Beschäftigung?

Frage ist mir unklar, es geht um Tätigkeiten als Computerarbeiter, RSI, BK 2101


4. Listenkrankheit und Aufgabe der Beschäftigung sind 2 verschiedene Baustellen.

bei mir ist Letzteres das Problem, die berufsbedingtheit ist anerkannt.

Welche Informationen benötigen Sie noch?

Meine Fragestellung war aber allgemeiner Art.
 
Back
Top