sonja12.07
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Hallo ihr lieben,
Ich bin neu hier und wollte gleich mal fragen, ob jemand von euch mit den oben genannten Sachverständigen oder dem Sozialgericht München (Schulte) Erfahrungen hat?
So kurz zu mir:
Es um einen Widerspruch im OEG Verfahren (Antragstellung 15.11.2017). Das Versorgungsamt hatte vor zwei Jahren (06/2021) schon ein Gutachten in München von Dr. Künzel machen lassen, die zu dem Entschluss kam, dass der Missbrauch ursächlich für die vorliegenden Störungen ist und mit einem Nachschaden von 30 bewertet werden kann. Die Straftaten fanden vor meinem 14. Lebensjahr statt, der Täter wurde rechtskräftig verurteilt und die Taten wurden vom Versorgungsamt auch anerkannt! Jedoch die Schädigungsfolgen nicht.
Obwohl das Versorgungsamt Dr. Künzel ausgesucht hatte, beauftragte es den ärztlichen Dienstes im Oktober 2021 für ein weiteres Gutachten, jedoch ohne dass ich davon wusste oder daran beteiligt war. In diesem wird bereits die Ursächlichkeit der Störungen verneint, weil eine Aufarbeitung angeblich schon stattgefunden hat.
Im offiziellen Ablehnungsbescheid nennt die Sachbearbeiterin vom Versorgungsamt folgende Gründe:
Durch meine Anwältin erfuhr ich, (weil mir selbst das zweite Gutachten nie gezeigt wurde) dass in dem Gutachten des ärztlichen Dienstes ein Dr. Borski die Ablehnung damit begründete, dass ich ja nie ärztliche Hilfe beansprucht hätte, was nicht stimmt und dem Versorgungsamt auch vorliegt, genauso wie die Verurteilung des Täters…
Ich bin neu hier und wollte gleich mal fragen, ob jemand von euch mit den oben genannten Sachverständigen oder dem Sozialgericht München (Schulte) Erfahrungen hat?
- Lorenz Schweyer, München
- Maximilian Krinninger, Unterföhring
- Renate Paech-Unglert
So kurz zu mir:
Es um einen Widerspruch im OEG Verfahren (Antragstellung 15.11.2017). Das Versorgungsamt hatte vor zwei Jahren (06/2021) schon ein Gutachten in München von Dr. Künzel machen lassen, die zu dem Entschluss kam, dass der Missbrauch ursächlich für die vorliegenden Störungen ist und mit einem Nachschaden von 30 bewertet werden kann. Die Straftaten fanden vor meinem 14. Lebensjahr statt, der Täter wurde rechtskräftig verurteilt und die Taten wurden vom Versorgungsamt auch anerkannt! Jedoch die Schädigungsfolgen nicht.
Obwohl das Versorgungsamt Dr. Künzel ausgesucht hatte, beauftragte es den ärztlichen Dienstes im Oktober 2021 für ein weiteres Gutachten, jedoch ohne dass ich davon wusste oder daran beteiligt war. In diesem wird bereits die Ursächlichkeit der Störungen verneint, weil eine Aufarbeitung angeblich schon stattgefunden hat.
Im offiziellen Ablehnungsbescheid nennt die Sachbearbeiterin vom Versorgungsamt folgende Gründe:
- Sie konnten keine Straftat feststellen
- Es war einvernehmlich (?!?)
Durch meine Anwältin erfuhr ich, (weil mir selbst das zweite Gutachten nie gezeigt wurde) dass in dem Gutachten des ärztlichen Dienstes ein Dr. Borski die Ablehnung damit begründete, dass ich ja nie ärztliche Hilfe beansprucht hätte, was nicht stimmt und dem Versorgungsamt auch vorliegt, genauso wie die Verurteilung des Täters…