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SUBJEKTIVE Beweisführung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mpc
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mpc

Erfahrenes Mitglied
Hallo buchfreundin,

habe das Beispiel rüberkopiert um einen Anfang zu bilden.

"Die affektierte Störung des Klägers wird von diesem daher subjektiv in einem Kausalzusammenhang mit dem erlittenen Unfall gebracht, sie steht objektiv gesehen aber lediglich in Zusammenhang mit dem Verlust der Seediensttauglichkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der fehlenden Möglichkeit sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen".

Wenn man sich diesen Teil eines GA's erstellt für das SG anschaut, so ist das Wort "subjektiv" ganauso zu verstehen wie es auch im normal sprachlichen Gebrauch benutzt wid.
In meiner Initialfrage wollte ich ergründen ob im rechtlichen Sinne zwischen Juristen es auch eine abweichende Bedeutung bekommen kann.

An dieser Stelle möchte ich auf Beweisführung übergehen. Ich habe im Thema "Akteneinsicht" interessante Beiträge gelesen, u.a. auch von Dir, worin die Beweisführung klar verständlich nachzulesen ist.

Wenn man die Argumente des Klägers und des Beklagten erstmal als Behauptung in den Raum stellt sehe ich mich vor einer schier ünlösbaren Aufgabe.
Der GA behauptet der Verlust eines notwendigen Dokumentes ohne welches ich nicht in der Lage bin meinen Beruf auszuüben, und den damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes haben keinen Zusammenhang mit dem Unfall.
Wie will ich hier das Gegenteil beweisen, wenn sich dieses mit dem Offensichlichen von selbst beweist.
Hat ein GA und ein höriges Gericht die Macht das Offensichliche zu verneinen. Was mir als Beleidigung des Menschenverstandes vorkommt.

Ich hatte bis jetzt die Überzeugung dem Richter in der Anhörung dieses zu demonstrieren und damit das GA unwirksam werden lassen. Mein RA teit diesen Optimismus nicht. Vielleicht bin ich die Sache auch zu naiv angegangen.
Jetzt hat erstmal Ratlosigkeit die Führung übernommen.

mfg
mpc
 
Moin moin!

Ich übersetze mal in meine eigene Worte. Und das auf Basis einer verständlichen "Laiensprache". Und bitte daran denken, ist meine Interpretation/Meinung. Ich nix Jurist.

Der Kläger unterliegt dem Irrglauben, daß die affektierte Störung durch den Unfall verursachte wurde. Sie wird nach meiner medizinischen Meinung (also die des Gutachters) aber lediglich durch den Verlust der Seediensttauglichkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der fehlenden Möglichkeit sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen verusacht".

Schmunzel, ich muß jetzt mal spekulieren. Weil, wenn daß stimmt, was ich gleich spekuliere stimmt, dann hat dir der Gutachter obwohl er dies Verhindern wollte, eine Argumentationsschiene für den RA geliefert.
Ich bitte dich, zu meiner Spekulation nachher eine Kommentar abzugeben. Ggf. kann man dann Weitersehen.

1) Nicht unwichtig, da ein Fehlverhalten des Gutachters. Er hat eine persönliche Wertung vorgenommen, indem er "lediglich" als Worthülse eingefügt hat. Vermutlich um Darzustellen, daß der Zusammenhang Nichtig ist.
Lediglich setzt er damit die Konsequenzen herab.
Lediglich laut Thesaurus = nur / nichts weiter als /bloß
https://www.openthesaurus.de/synonyme/lediglichhttps://www.openthesaurus.de/synonyme/edit/8628
Machen Gutachter gerne und häufig. Um verklausuliert zu Betonen, daß der Kläger Unrecht hat, sich anstellt, übertreibt oder was auch immer.
Da sie ja nicht einfach Schreiben können "Ich habe Recht und der Kläger erzählt Mist und die Vor-Gutachten sind zwar blöd für meine Argumentation aber ich tue mal so, als ob es sie nicht gibt".
Das Problem bei der Benutzung von solchen Worthülsen ist, daß sie gefährlich für den Gutachter werden. Da sie eben dazu führen können, daß der Inhalt angreifbar wird.

Schaut das Gutachten gründlich durch. Vllt. findet sich noch mehr. Schaut das Gutachten auch auf Äußerungen im Konkunktiv durch. Mein letzter Gutachter hatte mangels echten Beweisen sehr häufig den Konjuntiv (hätte/könnte/wäre möglich/ist zu vermuten etc) genutzt. Bzw. bei fast Allem, was er nicht bestätigen wollte. Nun, jeder "Beweis", den er damit anführte wurde mit spekulativer Ansatz und nicht Tatsachenfeststellung und damit nicht verwertbar angeführt.

Dazu auch:

Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen.
OLG Köln - LG Bonn, 25.7.2012, 19 W 17/12

Formuliert das Gericht im Beweisbeschluss eindeutig den Sachverhalt, den der Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde legen soll (hier sogar noch unter Mitteilung des Beweiswürdigungsergebnisses), so begründet der Sachverständige die Besorgnis der Befangenheit, wenn er in seinem Gutachten die geschilderten Abläufe als "völlig unvorstellbar" ansieht, ausführt, er habe "erhebliche Zweifel, dass es sich so zugetragen haben könnte" und ein dann anzunehmender ärztlicher Behandlungsfehler "bestünde nur im Falle eines eindeutigen Beweises".
OLG Naumburg - LG Magdeburg, 27.3.2014, 10 W 1/14

1. Nach § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Der Grund, der das Misstrauen rechtfertigt, muss bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise vom Standpunkt der Partei aus vorliegen (vgl. BGH, a. a. O.; siehe auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. April 2011, L 2 SF 43/11 B, zit. nach juris, Tz. 12). Insbesondere kann die Befürchtung einer Partei, dem Sachverständigen fehle die Unparteilichkeit, berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (vgl. BGH, a. a. O.). Darauf, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, kommt es nicht an (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2011, 3 W 29/11, zit. nach juris, Tz. 25 m. w. N.).
OLG Celle · Beschluss vom 11. September 2012 · Az. 11 W 43/12; https://openjur.de/u/462669.html
Kommentar: Sofortige Beschwerde im Gerichtsaal auf Sachverständigenaussage "ignorant und überheblich" . Und auch im Gerichtssaal noch entschieden.

Schau ggf. mal unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=32093. Da habe ich alles zum Befangenheitsantrag des Sachverständigengutachten zusammengefaßt, was ich im Laufe der Jahre so gefunden habe.

2) Hmm, mal eine ganz blöde Frage, da ich zu faul bin mich in deinen Fall einzulesen.
Ich nehme mal an, du hattest einen Unfall.
Und die gesundheitlichen Konsequenzen dieses Unfalls waren "Verlust der Seediensttauglichkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der fehlenden Möglichkeit sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen"?

Nun, wenn dem so ist, dann hat der Gutachter dir auf Grund seiner Wortwahl gerade bestätigt, daß die affektierte Störung durch "Verlust der Seediensttauglichkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der fehlenden Möglichkeit sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen" verursacht worden sind. Denn nach seine Worten ist diese die Folge davon.
Und damit eine Unfallfolge im Sinne eines Folgeschadens.
Nimm mal den ganzen Samon von Worten aus dem Satz, dann steht da:
Sie (die affektierte Störung) steht ... in Zusammenhang mit dem Verlust der Seediensttauglichkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der fehlenden Möglichkeit sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen"

gruß
 
Moin moin!

Meli, schmunzel, ich gehe auf Grund eigener Ignoranz und vorausschauender Dummheit ;) mal davon aus, daß dabei kein leicht ironischer Unterton vorhanden ist. Und hoffe, mpc sieht das dann genauso.

gruß
 
hallo buchfreundin,

ich antworte Dir erst mal auf die Frage eines Komentares und einen kurzen Überblick auf meinen Unfall.

Komentar: Wenn ich Dich richtig verstehe ist gemeint der GA habe mir willend/unwillend (wer weiß?) eine Eselsbrücke gebaut. Wir, RA und ich hatten diese nur noch nicht erkannt.

Unfall: Ich hatte einen offenen Weber-C mit Wadenbeinbruch. Auf Grund der Schäden habe ich ein stark versteiftes Sprunggelenk mit post traumatischer Arthrose durch Stufenbildung im Gelenk.

Schon sehr früh in der physikalischen Reha wurde klar die volle Funktion kann nicht wiederhergestellt werden. Nach ca 9 Monaten noch in Reha im BUK-Krankenhaus habe ich der behandelnden Ärztin mitgeteilt ich hätte mit seelischen Störungen zu kämpfen insbesondere weil mir klar wurde, du kommst nie wieder zurück aufs Schiff. Wir beide haben akzeptiert eine psychologische Betreuung hinzuzuziehen.

Danach ging alles schnell , ich erhielt eine Vorladung zur seedienstlichen Ärztestelle, wurde untersucht und mir wurde mitgeteilt die Seediensttauglichkeit ist entzogen, Lebenszeit.
Dann zwischen Tür und Angel drückte mir ein Sachbearbeiter der BG einen Einstellungsbescheid des Verletztengeldes in die Hand mit dem Hinweis mich umgehend beim Amt für Arbeit vorzustellen.
Einstellung gemäß des üblichen §...
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nicht vorraussichtlich.....
Mittel zur Wiedereingliederun nicht gegeben wegen Lebensalter....
In bin dann irgenwann über die Krankenkasse in psychologische Behandlung gegangen.
Bekomme Rente gemäß 20% MeD auf den orthopädischen Schaden.
Klage deshalb weil der Störungs-Schaden nicht berücksichtigt wird.

Was diese Leute nicht begreifen, der Verlust der Gesundheitskarte hat mir meinen Beruf gekostet.
Erst mal als Info.
Das Übrige muß ich erst in ruhe studieren.
Na dann erst mal Dank.
mfg
mpc

PS ich fand nichts anstößiges in mel' Antwort
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin!

Ich zu meli´s auch im Prinzip nicht.
Das Problem in einem Forum ist nur, du siehst den Gesichtsausdruck/die Körpersprache nicht. Und ich bin es gewohnt, auch mit den unterschwelligen Tönen zu arbeiten. Vieles ist bei mir im Beruf gerade auch auf dieser Ebene wichtig gewesen.

Daher fällt es zumindest mir manchmal etwas schwerer zu verstehen, ist das schon leichter Spott oder doch nicht. Da nix Körpersprache.
Und manchmal kann man(n) dann feiner Spott z. B. ein dezenter Hinweis auf leise Kritik an etwas sein. Ohne jmd anzugreifen sondern einfach nur als Hinweis.

So, zu deinem Text.

Ich gehe einmal festestestestens davon aus, daß der Gutachter euch diese Eselbrücke mit Sicherheit nicht mit Absicht gebaut hat. Sondern er eher der Meinung war, sich damit zu profilieren. Sozusagen besondern schön geschrieben zu haben, was er denkt was du nicht bist.
Meinem o.g. Gutachter ist es vor lauter Worthülsen und Konjunktiv passiert, daß er eine Beweisfrage zum Einen eigenmächtig erweitert und zum Anderen gar nicht beantwortet hat. Ich denke, auch da wollte er mir bestimmt nicht mit Absicht eine Eselsbrücke bauen.

Was diese Teil der Seediensttauglichkeit angeht, nun laß dir doch von der seedienstlichen Ärztestelle schriftlich bestätigen, daß dir nur (!) auf Grund der Fraktur respektive der gesundheitliche Konsequenzen, da für die Seedienttauglichkeit absolute körperliche Unversehrheit an diesem Knochen zwingende Voraussetzung ist, diese entzogen wurde.
Und auf Grund der Bestimmungen, die du dir bitte auch mit Paragraphen etc. mitschicken läßt, dir diese auf Lebenszeit entzogen werden muß.

Die kannst du dann auch zur Anhörung als Beweis mitbringen. Sowei auch die unten genannte Bescheinigung deines alten Arbeitsgebers.

Zum Gutachter selber ein Vorschlag, ihm seine Argumentation diesgezüglich um die Ohren zu hauen:

[FONT=&quot]Die Äußerung Prof. XY"[...] Verlust der Seediensttauglichkeit ist nicht auf die Fraktur respektive deren Folgen zurückzufü[FONT=&quot]hr[/FONT]en [...]" - k. a. was er da genau geschrieben hat, ich bin mal vom [FONT=&quot]W[/FONT]ahrscheinlichen ausgegangen. Ansonsten ersetze meine Geschreibe mit seinem echten Wortlaut - eine reine Behauptung ohne Beweis und somit Spekulation.

Um zu beurteilen und als Konsequenz dieses dann negieren zu können, hätte sich Prof. XY mit den gesundheitlichen Voraussetzungen der Seediensttauglichkeit [/FONT][FONT=&quot]entsprechen den internationalen Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens (MLC) und des STCW-Übereinkommens auseinandersetzten müssen. Und nachweisen müssen, daß die [/FONT][FONT=&quot]seedienstlichen Ärztestelle nicht auf Grund der Fraktur und/oder deren Folgen sondern aus anderen Gründen die Seediensttauglichkeit entzogen hat. [FONT=&quot]Was [/FONT]in der direkten Konsequenz als Folge den Verlust [FONT=&quot]des Arb[FONT=&quot]ei[/FONT]tsplatzes des Klägers mit entsprechenden K[FONT=&quot]o[/FONT]nsequen[FONT=&quot]zen[/FONT] zur Folge hatte. - und da wäre es schon, wenn dein Arbeitgeber dir [FONT=&quot]bescheinig[FONT=&quot]t, daß du auf Grund der gesetzlichen Grundlagen (immer schön mit anf[FONT=&quot]ü[FONT=&quot]hren) [FONT=&quot]bei fehlender Seediensttauglichkeit nicht mehr beschäftigt werden kannst.[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]

Dies alles ist seitens Prof. XY nicht geschehen. Prof. XYverzichtet auf eine nachvollziehbare und nachweisbare Erläuterung oder seine Äußerungen bestätigende Angaben. Damit sind seine Angaben weder nachvollziehbar noch nachweisbar.


[FONT=&quot]Wie gesag[FONT=&quot]t, nur ein Formulierungsvorschlag. Du und dein RA werden in Zusammenarbeit da sicher noch etwas bes[FONT=&quot]seres daraus machen können. Nur ein Ratschlag. Macht nicht den gleichen Fehler wie[FONT=&quot] der Gutachter. [FONT=&quot]Z[/FONT]uviel Text und[FONT=&quot] Worthülsen[FONT=&quot] und Konjunkti[FONT=&quot]v an falscher Stelle. [/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
[FONT=&quot]

[FONT=&quot]Gr[FONT=&quot]uß[/FONT][/FONT]
[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo mpc, sacht man in hamburch moinsen? dann moinsen! :p

mir ist nicht klar um welchen leistungsträger es sich bei dir handelt. geht es um rentenzahlung oder abfindung aus einer berufsgenossenschaft? gibt es da was spezielles für die seefahrt mit speziellen bedingungen?

würde gerne ein wenig mitquatschen :cool:

liebe grüsse
ger.kaiser
 
Moin moin!

Für dich und deinen RA nachfolgende Links mal zum Stöbern und für die Argumentation:

https://de.wikipedia.org/wiki/Musterung_(Seemannsgesetz)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/marimedv/gesamt.pdf
Und da Seite 47:
ICD-10 Diagnose-Code M10–23
Arthrose, andere Gelenkerkrankungen und nachfolgender Gelenkersatz Schmerzen und Einschränkungen der Mobilität mit Auswirkungen auf die Routine- undNotfallaufgaben. Möglichkeit einer Infektion oder Dislokation und beschränkte Lebensdauerder Gelenkprothesen.

Einschränkungen hinsichtlich der Seediensttauglichkeit:
P – Bei fortgeschrittenen und schweren Fällen
P = „permanent“: Voraussichtlich dauerhafte Erkrankung (mehr als zwei Jahre)
Besatzungsmitglied ist in der Regel seedienstuntauglich

Details s. da. Und schönen Gruß an den RA, das rauszusuchen und auf der Basis den Gutachter angreifen ist etwas, was er selber längst hätte machen können.
Grmmff, ich beantrage als Honorar 1x Bügeln bei mir. Muß dann mein Mann nicht machen. Wir gehen dann Essen.

gruß
 
hallo buchfreundin,

ertmal wauooooooooh,

Due arbeitest viel zu schnell für mich, ich knabbere immer noch an der ersten Antwort.
Auch wenn ich eigentlich längst schon bügeln sollte schicke ich nochmal woran ich gearbeitet habe.

Argumentationsschiene:
Ich habe verstanden der GA hat ungewollt , selbst zum Ausdruck gebracht daß die spätere affektierte Störung als Unfallfolge einen Folgeschaden verursacht hat. Beabsichtigt war dieses natürlich nicht. Ich möchte dazu noch mal diesen Teil im Gutachten zitieren.
„Kränkend erlebt der Verletzte die Einschätzung der Berufsgenossenschaft daß altersbedingt Umschulungsmaßnahmen nicht sinnvoll erscheinen und es gelingt dem Kläger zudem nicht, seinen durch den Unfall gestörten Lebensplan zu korrigieren beziehungsweise neu zu entwerfen.“
(Meine Meinung; auf Grund vorheriger Ausbildung hätte eine Vorbereitung für eine neue Tätigkeit max. 6-12 Monate gedauert. Als Folge 6 Jahre Arbeitszeit. Verschwendung?)
„Diese geringe Anpassungsfähigkeit des Klägers an neue Situationen ist einer rigiden Persönlichkeitsstruktur geschuldet und nicht Ausdruck einer psychischen Traumafolge.“
Damit endet die Beurteilung. Konjunktiv kann ich nicht finden aber muß er seine subjektiven Behauptungen nicht begründen. Alles was hier zu begründen versucht ist doch nur daß der Unfall kein Auslöser der Traumafolge war.
Das Wort „affektierte Störung“ hat der GA erfunden, ich glaube auch diese Wortwahl hat nur einen Zweck den Kläger als weinerlich, übertreibent, einfach unrichtig, genauso wie Du es beschrieben hast, darzustellen. Mein behandelnder Arzt spricht von:
--rezidivierende depressive Störung begleitend mit starken Stimmungsschwankungen, Antriebsverlust, Zukunftsangst und beginnenden Alkoholmißbrauch.


Seediensttauglichkeit

Ich habe 2010 eine vollständige Begründung erhalten. Muß da mal nachlesen. Berufen auf Fraktur und Mobilitätsproblemen und Sicherheit.


Arbeitgeber
Erhielt Kündigung nach Verlust der Seediensttauglichkeit mit Hinweis auf , sei Bordpersonal und Landstellung nicht vorhanden.
Desweiteren wurde mir ein Dienstzeugnis ausgestellt wo auf hohes Maß Selbstmotiviation ec.t hingewiesen wurde.

Beides müßte schon beim SG liegen.


Professor und Seediensttauglichkeit
Zitat "Das versicherte Unfallereignis hat eine schwere Verletzung am Sprunggelenk verursacht, die Verletzungsfolge führt zur Seedienstuntauglichkeit."
Ich denke er spricht hier nur von der Fraktur, jedoch sehe ich einen Widerspruch zur Behauptung affektierte Störung ist von all dem nicht beeinflußt.


Jetzt muß ich meinen RA motivieren, dieser ist überzeugt uns fehlen Beweise. Hat nach eigener Aussage Dr. N auss HH schon im Gerichtssaal erlebt. Wie professionell dieser Mann ist habe ich auch selbst erlebt,.......
naja mal sehen.
Nochmals Dank
mfg
mpc
 
hallo kaiser,

das Forum ist eine freie Wiese, hier darf jeder mit jeden aber danke der höflichen Nachfrage.

Ja en handelt sich um einen BG Fall.
Erhalte Rente.
Klage wegen nicht berücksichtigter Folgeschäden.
Besonderheiten für Seeleutesind sind mir nicht bekannt, kommen in Siebten Buch des Sozialgesetzbuches nicht vor.
mfg
mpc
 
Moin moin!

Als Allererstes schicke ich zur Vorsicht für Nachfolgendes voraus:
Auch wenn ggf. manches gleich bei dir als unfreundlich ankommen könnte, es ist keinesfalls so gemeint. Sondern auf der Basis meiner Erfahrungen, meines Wissens, dem Eindruck der Erfahrungen Anderer hier aus dem Forum und und und...

1) Nicht ich bin zu schnell, sondern du und dein RA sind zu langsam.

Zumindest hinsichtlich der Hintergrundrecherche zu den geseztlichen Vorschriften zur Seetauglichkeit und damit eines ersten Ansatzes um gg. "Der GA behauptet der Verlust eines notwendigen Dokumentes ohne welches ich nicht in der Lage bin meinen Beruf auszuüben, und den damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes haben keinen Zusammenhang mit dem Unfall." argumentieren zu können hättet ihr schon längst aktiv werden können. Das Gleiche gilt für eine zumindest erste telefonische Kontaktaufnahme mit dem seedienstlichen Ärztestelle zwecks Abklärung.

2) Zum Gutachterzitat "Kränkend erlebt der ... bzw deinen Anmerkungen:
- Da ich nicht dabei war, als der Gutachtertermin ablief und damit nicht weiß, was wortwörtlich gelaufen ist, muß ich also spekulieren:
Hat dein RA eine Gegendarstellung gemacht? Im Sinne von: Mein Mandat hat wortwörtlich gesagt:"...". Die Darstellung des Gutachters, daß der Kläger das Verhalten der BG als kränkend empfindet ist unserseits damit nicht nachvollziehbar.

Zum Thema Lebensplan würde ich euch empfehlen die Füße still zu halten. Wenn du auch nur etwas annähernd Analoges wie hier zu deiner ergänzenden Meinung gesagt hast, gehört dir der Hintern versohlt.
Der Gutachter war mit dieser Interpratation deiner Aussage noch sehr höflich.
Was ich daraus gemacht hätte, wäre in etwa "Der Kläger hat ein Rentenbegehren. Begründbar dadurch, daß er nicht bereit ist trotz der Möglichkeit einer kurzzeitigen Umschulung und einer im Verhältnis dann noch sehr langen Möglichkeit einer Berufstätigkeit dieses auch nur in Betracht zu ziehen."
Sprich das Verhältnis von Umschulungszeit : Berufstätigkeit liegt bei 1 : 6 bis 1 : 12.

Anderns sähe es aus, wenn du eine Umschulung machen müßtest, die im Sinne eines neuen Berufes etwa 3 Jahre dauern würde und du dann ggf. noch 1 oder 2 Jahre bis zur Rente würdest arbeiten können. Und selbst dann wäre der Vorwurf, du bist nicht einmal ansatzweise bereit eine Alternative in Betracht zu ziehen, begründbar.
Im Forum sind viele, die für diese Möglichkeit, so es sie denn für sie gäbe, dankbar wären und sofort zugreifen würden. Nur so als Hinweis.

Ratschlag für die nächsten Gutachten: Zu dem Thema den Mund halten.

3) "Das Wort „affektierte Störung“ hat der GA erfunden, ich glaube auch diese Wortwahl hat nur einen Zweck den Kläger als weinerlich, übertreibent, einfach unrichtig, genauso wie Du es beschrieben hast, darzustellen."

Was du gerade machst und der Tod jeder Gegenargumentation auf ein Gutachten ist, ist die Anwedung dessen, was ich gerne und zum Unmut einiger als die Anwednung von "Gala-Wissen oder Apotheken-Rundschau-Wissen" nenne bzw der Richter gerne auch falsches Laienwissen.

Affektierte Störung ist ein Synonym der affektiven Störung. Und eine vorhandene, im ICD-10-Diagnoseschlüssel codierte Erkrankung. Es gibt verschiedene Formen dieser Störung.

http://www.icd-code.de/icd/code/F30-F39.html

F30-F39 affektive Störungen
Info.: Diese Gruppe enthält Störungen deren Hauptsymptome in einer Veränderung der Stimmung oder der Affektivität entweder zur Depression - mit oder ohne begleitende(r) Angst - oder zur gehobenen Stimmung bestehen. Dieser Stimmungswechsel wird meist von einer Veränderung des allgemeinen Aktivitätsniveaus begleitet. Die meisten anderen Symptome beruhen hierauf oder sind im Zusammenhang mit dem Stimmungs- und Aktivitätswechsel leicht zu verstehen. Die meisten dieser Störungen neigen zu Rückfällen.
Der Beginn der einzelnen Episoden ist oft mit belastenden Ereignissen oder Situationen in Zusammenhang zu bringen.

Dieses widersprich nicht der Schilderung deines Arztes "Mein behandelnder Arzt spricht von:
--rezidivierende depressive Störung begleitend mit starken Stimmungsschwankungen, Antriebsverlust, Zukunftsangst und beginnenden Alkoholmißbrauch."

Auf dieser Basis gegen den Gutachter zu argumentieren führt dazu, daß dir der Gutachter zurecht deine Argumentation um die Ohren haut.

- Hat der Gutachter seine Diagnose mit einer ICD-10-Ziffer dokumentiert? Wenn nicht, dann ist der Ansatz, daß zu einer korrekten, vollständigen und nachvollzieh- und nachprüfbaren Diagnose die Angabe der dazugehörigen ICD-10-Ziffer zwingend ist.
Das gleiche gilt für die Aussage deines Arztes. er hat dir bis dato nach deinen Angaben keine einzige Diagnose genannt sondern es sind nur Symptombeschreibungen.
Such dir bitte die ICD-10 zu deiner Diagnose heraus. Ggf. frag deinen Arzt.

- Gibt es Vorgutachten? Ist dort Diagnostik/Persönlichkeitstest etc. gelaufen? Welches Ergebnis? Was hat die Reha-Klinik dazu geschrieben? Welche Diagnose/Persönlichkeitesbeschreibung hat sie formuliert? Welche ICD-10-Ziffern hat sie dokumentiert?
- Womit begründet der Gutachter seine Diagnose "affektierte Störung"? Hat er irgendwelche Test gemacht? Oder hat er die von anderen genutzt?
- Hat der Gutachter "rigiden Persönlichkeitsstruktur" irgendwomit bewiesen? Oder stellt er diese einfach aus dem luftleeren Raum fest?
Sprich, Ansatz wäre: Der Gutachter behauptet das Vorliegen einer "rigiden Persönlichkeitsstruktur". Mangels nachweisbarer und nachvollziehbarer Erläuterung und seine Aussage bestätigende Untersuchungsergebnisse ist diese weder nachweisbar noch nachvollziehbar.
- "Diese geringe Anpassungsfähigkeit des Klägers an neue Situationen ist einer rigiden Persönlichkeitsstruktur geschuldet und nicht Ausdruck einer psychischen Traumafolge", hat der Gutachter dieses begründet? Irgerndwelche Testverfahren verwendet? Erklärt, warum dieses so ist?
Oder stellt er dieses einfach so fest.
Dann wäre der Ansatz: Der Gutachter behauptet das Vorliegen einer "geringe Anpassungsfähigkeit des Kläger ... nicht Ausdruck einer psychischen Traumafolge". Mangels nachweisbarer und nachvollziehbarer Erläuterung und seine Aussage bestätigende Untersuchungsergebnisse ist diese weder nachweisbar noch nachvollziehbar.
Desgleichen gilt für seine Verallgemeinerung "an neue Situationen". Welche anderen Situationen, in denender Kläger eine "geringe Anpassungsstörung" geziegt hat, kann der Gutachter für diese Verallgemeinerung anführen?
- Wenn der Gutachter behauptet, diese affektierte Störung ist nicht Traumafolge sonder hat schon vorher vorgelegen, welche Beweise hat er dafür angeführt (s.o.)?
Dann wäre der Ansatz: Der Gutachter behauptet ... Mangels nachweisbarer und nachvollziehbarer Erläuterung und seine Aussage bestätigende Untersuchungsergebnisse ist diese weder nachweisbar noch nachvollziehbar.

Zusammengefaßt:
Eine Mischung aus Festnageln auf den Inhalt der Aussage "Sie (die affektierte Störung) steht ... in Zusammenhang mit dem Verlust der Seediensttauglichkeit, dem Verlust des Arbeitsplatzes und der fehlenden Möglichkeit sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen" und dem Fehlen eines Nachweises, daß die affektierte Störung schon vorher vorgelegen hat wäre mein Ratschlag gegen das Gutachten vorzugehen.

Ich gebe aber auch zu, dazu braucht es zweierlei:
1) Ein guter Anwalt mit Biß
2) ggf. ein guter Gutachter, der o. g. gerichtsverständlich und sauber ausformuliert.

Ich denke, ich habe dir einiges an Denkansätzen und Ratschlägen an die Backe gehauen. Und auch Einiges, was gg. einen Erfolg spricht.
Was du erst einmal alles verdauen mußt.

Gruß
 
Hi, buchfreundin,

das war ein ganz und gar positiv gemeintes Lob! Ich finde, du erklärst die Dinge sehr gut und so, dass sie auch ein Laie versteht und das ist so hilfreich hier, wo viele sich in Verfahren befinden, die in Spitzfindigkeiten ausufern.. ich musste mich über alles selbst schlau machen und das war u.a. auch öfters wirklich schmerzhaft für die Seele, von daher finde ich, man kann gar nicht genug hoch schätzen, wenn jemand es einem freundlich und nachvollziehbar erklärt, was abgeht:-)

Merci also nochmals!
Meli
 
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