Hallo
Hier eine kurze Schilderung des vorfalls
Ich betrat den Laden mit Herrn ............. ,er ging vor mir und ich mit dem 30 kg Packet hinter ihm
als wir im Laden standen rief der Ladenbesitzer das wir nach hinten kommen sollten ,um das Packet auf die Waage zu stellen
dabei konnte ich nur links an dem Packet vorbeischauen da es sehr hoch war und ging hinter Herrn ................ her um das Packet in einem hinteren Raum auf die Waage zu stellen .
Ich stellte das Packet auf die Waage und bewegte mich einen Schritt zurück und schon viel ich circa 3 Meter Kopfrückwärts in das Kellerloch .
Dabei Schlug ich zuerst direkt mit dem Kopf dann mit Schulter und Rücken auf .
Das war im Januar seither bin ich Krankgeschrieben und zu 100% Arbeitsunfähig.
Da ich zum Unfallzeitpunkt Arbeitslos war ,aber ab dem 12.01.2009 eine feste stelle antreten sollte bei der ich circa 2300,- Netto bekomme fehlt mir nun das Geld .
Bisher hatte ich 2 Ärztliche Atteste über meinen Anwalt eingereicht und die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden , auf anraten meines Anwalts .
Nun das letzte schreiben der Versicherung hört sich so an :
Im Erledigungsintresse wollen wir ohne Präjudiz gegen Unterzeichnung der anliegenden Abfindungserklärung. 2500,- für den Gesamtschaden zur Verfügung stellen.Der Betrag umfasst nicht ihre Gebühr (Anwaltsgebühr)
bitte besprechen Sie unseren Vorschlag
was ist nun zu tun , wobei ich bis heute nur an Verdienstausfall ohne Schmerzensgeld schon auf circa 11000,- komme.
für gute Ratschläge und Tips wäre ich sehr dankbar
oder Beschreibung ähnlicher Fälle.
gruss Sumi
Hier eine kurze Schilderung des vorfalls
Ich betrat den Laden mit Herrn ............. ,er ging vor mir und ich mit dem 30 kg Packet hinter ihm
als wir im Laden standen rief der Ladenbesitzer das wir nach hinten kommen sollten ,um das Packet auf die Waage zu stellen
dabei konnte ich nur links an dem Packet vorbeischauen da es sehr hoch war und ging hinter Herrn ................ her um das Packet in einem hinteren Raum auf die Waage zu stellen .
Ich stellte das Packet auf die Waage und bewegte mich einen Schritt zurück und schon viel ich circa 3 Meter Kopfrückwärts in das Kellerloch .
Dabei Schlug ich zuerst direkt mit dem Kopf dann mit Schulter und Rücken auf .
Das war im Januar seither bin ich Krankgeschrieben und zu 100% Arbeitsunfähig.
Da ich zum Unfallzeitpunkt Arbeitslos war ,aber ab dem 12.01.2009 eine feste stelle antreten sollte bei der ich circa 2300,- Netto bekomme fehlt mir nun das Geld .
Bisher hatte ich 2 Ärztliche Atteste über meinen Anwalt eingereicht und die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden , auf anraten meines Anwalts .
Nun das letzte schreiben der Versicherung hört sich so an :
Im Erledigungsintresse wollen wir ohne Präjudiz gegen Unterzeichnung der anliegenden Abfindungserklärung. 2500,- für den Gesamtschaden zur Verfügung stellen.Der Betrag umfasst nicht ihre Gebühr (Anwaltsgebühr)
bitte besprechen Sie unseren Vorschlag
was ist nun zu tun , wobei ich bis heute nur an Verdienstausfall ohne Schmerzensgeld schon auf circa 11000,- komme.
für gute Ratschläge und Tips wäre ich sehr dankbar
oder Beschreibung ähnlicher Fälle.
gruss Sumi