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Sturz in ein Kellerloch bei einer Paketfilliale 3 Meter tief

mazhei

Nutzer
Registriert seit
25 Juli 2009
Beiträge
9
Hallo

Hier eine kurze Schilderung des vorfalls
Ich betrat den Laden mit Herrn ............. ,er ging vor mir und ich mit dem 30 kg Packet hinter ihm
als wir im Laden standen rief der Ladenbesitzer das wir nach hinten kommen sollten ,um das Packet auf die Waage zu stellen
dabei konnte ich nur links an dem Packet vorbeischauen da es sehr hoch war und ging hinter Herrn ................ her um das Packet in einem hinteren Raum auf die Waage zu stellen .
Ich stellte das Packet auf die Waage und bewegte mich einen Schritt zurück und schon viel ich circa 3 Meter Kopfrückwärts in das Kellerloch .
Dabei Schlug ich zuerst direkt mit dem Kopf dann mit Schulter und Rücken auf .
Das war im Januar seither bin ich Krankgeschrieben und zu 100% Arbeitsunfähig.
Da ich zum Unfallzeitpunkt Arbeitslos war ,aber ab dem 12.01.2009 eine feste stelle antreten sollte bei der ich circa 2300,- Netto bekomme fehlt mir nun das Geld .
Bisher hatte ich 2 Ärztliche Atteste über meinen Anwalt eingereicht und die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden , auf anraten meines Anwalts .

Nun das letzte schreiben der Versicherung hört sich so an :

Im Erledigungsintresse wollen wir ohne Präjudiz gegen Unterzeichnung der anliegenden Abfindungserklärung. 2500,- für den Gesamtschaden zur Verfügung stellen.Der Betrag umfasst nicht ihre Gebühr (Anwaltsgebühr)

bitte besprechen Sie unseren Vorschlag

was ist nun zu tun , wobei ich bis heute nur an Verdienstausfall ohne Schmerzensgeld schon auf circa 11000,- komme.

für gute Ratschläge und Tips wäre ich sehr dankbar
oder Beschreibung ähnlicher Fälle.

gruss Sumi
 
Hallo mazhei,

was ist Dir an Behinderung geblieben, warum bist Du AU?

Hast Du das 30kg Paket selber getragen?
Hast Du auch selber eine Unfallversicherung? Und diese den Unfall gemeldet?

Bitte schreib doch etwas mehr, damit man alles besser abschätzen kann.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
ich bin immer noch Krangeschrieben und leide noch an den folgen
ständige Kopfschmerzen schwindel alpträume Kreuzschmerzen usw.
ja ich hatte das Packet getragen und konnte wegen der grösse nur links vorbeischauen und nahm so das Kellerloch nicht wahr .
Ich bin nicht Unfalversichert aber der Ladeninhaber hat eine Haftpflicht und über die habe ich den schaden geldent gemacht so wie ich es beschrieben hatte
danke für Deine Antwort

gruss
 
Hallo:),

schön das du schon etwas geschildert hast.
1. Der Ladeninhaber hätte den Schacht zu Keller absichern müssen ...er hat die Pflicht dazu, damit nicht jeder der Ortsunkundig ist stürzt.
2. Die Befundberichte deiner Ärzte sagen was aus...bleiben Folgeschäden oder ist absehbar wann du wieder hergestellt bist:confused:
3. Hattest du schon einen unterschrieben Arbeitsvertrag von der neuen Arbeitsstelle? Hast du eine Aussicht nach deiner Gesundung da anfangen zu können.
4. Die Abfindungserklärung würde ich nicht unterschreiben, da noch nicht abschließend geklärt ist welche Folgeschäden du haben wirdst. Du deine RA -Kosten selbst tragen soll. Das soll mal schön die Vers. bezahlen, außerdem versuchen die um ein Klageverfahren herum zukommen. Dein Ra soll , wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt deine entgangenen Ansprüche geltend machen. Nur durch den Sturz hast du kein Einkommen, also mache dem RA mal Dampf unter den Hintern. Hast du eine RSV dann bezahlt diese den Anwalt und die gegn. Versicherung muss die Anwaltkosten erstatten.
Also lasse dich nicht über den Tisch ziehen.
Bist du geröngt b.z.w. wurde ein CT oder MRT gemacht Bist du in ständiger ärztlicher Behandlung? Suche wegen der andauernden Schmerzen bitte einen Schmerztherapeuten auf.


Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo mazhei,

auf keinen Fall solltest du jetzt irgend etwas unterschreiben! Wenn du jetzt noch voll AU bist, weil du Schmerzen und Probleme hast, dann kann kein Arzt absehen was noch fuer Folgen zu erwarten sind. Genau darauf setzt wohl die Versicherung: Sie will dich einmalig abfinden. Im "Kleingedruckten" ist dann wahrscheinlich zu finden, dass du abgefunden wurdest und kein Recht mehr hast, fuer spaete Unfallfolgen irgend etwas nachzufordern - schlecht fuer dich und fuer die Krankenkasse, denn auf deren Rechnung muesstest du dann behandelt werden.

Zu deinem Einkommensschaden: Hast du einen Arbeitsvertrag? Ist da dein zukuenftiges Einkommen festgeschrieben worden? Wenn ja, gehe zu einem Anwalt und lass deinen laufenden Einkommensschaden schriftlich bei der Versicherung einfordern - fortlaufend, solange du nicht arbeitsfaehig bist. Das koenntest du zwar auch selber machen, aber wahrscheinlich wirst du genau in dem Moment "die Krallen" der Versicherung zu spueren kriegen.
Einen "Vorgeschmack" hast du ja schon, indem die dich mit Appel und Ei einmalig "abspeisen" (Fall ein fuer allemal erledigen) wollen.

Gute Besserung :)

He @Buffy07 - jetzt warste schneller als ich ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Buffy07 und Frank ja danke für eure Antworten

ich habe von der Firma die mich eistellen wollte ein schreiben das
ich ab 12.01.09 bei ihnen anfangen kann mit einem Anfangsgehalt für die kommenden 6 Monaten von 2300,-Netto .
das wurde mir per E-Mail mitgeteilt und das kann diese Firma mir auch heute noch bestätigen ,ich denke das daß ausreicht oder ?
ich habe keine Aussicht dort nochmal anzufangen ,da man es niemand zumuten kann Monate lang auf jemanden zu warten

Ich bin nach wie vor bei meinem Hausarzt in Behandlung und bei einem Psycho ,der mir schmerzmittel Verschreibt

stimmt der Inhaber muß das Kellerloch schliessen ,sobald Kunden den Raum betreten ,was er aber nicht getan hat.
also denke ich das es ein grober Verstoß gegen die Betriebsordnung ist .

es ist noch nicht absehbar wann ich wieder fit bin ,bisher bin ich 7 Monate krank geschrieben

gruss und danke für die netten Antworten:)
 
Hallo mazhei,

was ist mit Dir passiert als Du gefallen bist?
Kam der Krankenwagen/Notarzt und wars Du im Krankenhaus?
Waren Knochen gebrochen? Oder SHT?

Sammel alle Deine Unfall-Diagnosen und so wie Du schreibst bist Du auf den Kopf gefallen, wurde dieser (Dein Kopf) schon untersucht?
Ganz dringend muß ein CT und MRT gemacht werden, hat Dein Hausarzt das veranlaßt?

Wenn Du von der Haftpflichtversicherung Geld für den Verdienstausfall haben willst, wirst Du möglichst viele Arztbriefe und vielleicht auch Gutachten benötigen....einfach auf AU werden sie Dir (glaube ich) nichts zahlen.
Ich persönlich kenne einen Fall da wurde 9 Monate AU vor Gericht als Gefälligkeits-AU ausgelegt und der Anspruch wurde verloren.

Hier im Forum gibt es viele Opfer die super Gutachten haben und die Versicherung zahlt trotzdem nicht. (so wie bei uns)

Also laß Dich richtig durchleuchten und sammel alle Arztbriefe und Diagnosen, was Du jetzt versäumst kannst Du später nicht mehr beweisen.

Wartest Du noch länger, zweifelte die Versicherung (im schlimmsten Fall) die Kausalität der Verletzungen mit dem Unfall an.

Ließ Dich durchs Forum und mach Dich schlau.

Viel Glück
Kai-Uwe´s Frau

Hallo Schulle....er hat keine PUV.
 
ja ich habe alle Atteste usw und bin seit 7 Monaten krankgeschrieben
der Ladeninhaber hat eine Betriebshaftpflicht mit der mein Anwlt in Verhandlung steht und die eine Abfindung von 2500,- geboten hat .Bitte ließ den Text genau sonst muss ich mich ständig wiederholen und wir treten auf derstelle.
trotzdem lieben dank für Deine Antwort

gruss
 
...das ist aber keine Antwort auf meine Fragen, denn die hast Du noch überhhaupt nicht beantwortet......ich habe nix doppelt gefragt.

Wir wollen Dir nur helfen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
sorry

pasiert war folgendes nachdem ich in das Loch gestürzt bin wa r ich circa 2-3 Bewusstlos danach rapelte ich mich langsam wieder auf und konnte nach circa 15 Minuten aus dem Keller die Treppen hoch gehen, danach verweilte ich nochmal 30 Minuten auf einem Stuhl bis ich einigermaßen wieder bei mir war .
Ich ging dann Nachhause und musste micht bis zum nächsten Tag in der Nacht 3 -4 Übergeben und bin 2 mit Schwindel umgefallen
dann fuhr ich ins Unfallkrankenhaus am nächsten Tag ,dort wurde ich Untersucht und in eine Röhre geschoben um den Kopf zu Röhntgen ,war aber nichts gebrochen oder sonstiges auf dem Foto zu erkennen
ausser abschürfungen und Prellungen am Körper .

danke für deine mühen

gruss
 
...das ist aber keine Antwort auf meine Fragen, denn die hast Du noch überhhaupt nicht beantwortet......ich habe nix doppelt gefragt.

Wir wollen Dir nur helfen.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau

sorry

pasiert war folgendes nachdem ich in das Loch gestürzt bin wa r ich circa 2-3 Bewusstlos danach rapelte ich mich langsam wieder auf und konnte nach circa 15 Minuten aus dem Keller die Treppen hoch gehen, danach verweilte ich nochmal 30 Minuten auf einem Stuhl bis ich einigermaßen wieder bei mir war .
Ich ging dann Nachhause und musste micht bis zum nächsten Tag in der Nacht 3 -4 Übergeben und bin 2 mit Schwindel umgefallen
dann fuhr ich ins Unfallkrankenhaus am nächsten Tag ,dort wurde ich Untersucht und in eine Röhre geschoben um den Kopf zu Röhntgen ,war aber nichts gebrochen oder sonstiges auf dem Foto zu erkennen
ausser abschürfungen und Prellungen am Körper .

danke für deine mühen

gruss
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