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Strafantrag sinnvoll oder nicht?

muckel86

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Apr. 2012
Beiträge
9
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn in der Suche bin ich nicht fündig geworden.
Wir hatten letzte Woche einen Unfall auf der Autobahn. Vor uns ist unvermittelt ein Fahrzeug auf unsere Spur gezogen, wir mussten bremsen und nach links ausweichen, da es sonst ein Auffahrunfall geworden wäre. Leider ist uns das Heck ausgebrochen und wir landeten in der Leitplanke.
Wir kamen ins Krankenhaus, wurden aber bald wieder entlassen, da "nur" Gehirnerschütterung und Prellungen. Seit dem sind wir ständig beim Arzt, weil immer mehr Beschwerden auftauchen.
Nun kam heute der Brief von der Polizei mit dem Strafantragsformular.
Gleichzeitig haben wir erfahren, dass derjenige, der uns da vor die Haube gefahren ist, seine Versicherung nicht informiert hat. Gegenüber der Polizei aber wohl zugab, dass er raus gezogen ist.
Nun stehen wir vor der Frage, ob wir den Antrag stellen sollen oder nicht.
Auf der einen Seite wollen wir das alles friedlich lösen, wenn möglich ohne Anwalt. Auf der anderen Seite, was ist, wenn wir bleibende Schäden haben.
Hat jemand von euch Erfahrung damit ob es besser ist den Antrag zu stellen oder nicht? Wartet dann nicht die gegnerische Versicherung erstmal ab, was bei dem Verfahren rauskommt? Was ist, wenn die den frei sprechen, weil ich unverhältnismäßig gehandelt habe?
Ich bin total fertig, wir wollen auch nix falsch machen. Vielleicht konnte der andere ja auch nix dafür und musste auch jemandem ausweichen.
Hat jemand einen Tipp für uns? Wir wissen auch, dass wir das allein entscheiden müssen, aber ein paar Erfahrungsberichte wären hilfreich.
Würden uns sehr freuen.
Danke
 
Strafantrag ja oder nein

Hallo muckel86,

klare Antwort, "ja" Strafantrag stellen, auch wenn es sein kann, dass das Verfahren gegen Euren Unfallgegner eingestellt wird. In Eurem Fall solltet Ihr davon ausgehen, dass der Unfallgegner unter Umständen sein Zugeständnis, was er gegenüber der Polizei geäußert hat, widerrufen könnte.

Wie Du selbst geschrieben hast, hat der Unfallgegner seiner Versicherung noch nicht den Vorfall gemeldet. Das sollte er aber getan haben, nachdem eine Woche seit dem Unfall vergangen ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär und danke für die fixe Antwort.
Wie steht es denn mit der Versicherung, wenn wir jetzt Strafantrag stellen? Also gesetz dem Fall, der Herr sagt seiner Versicherung, dass er es war. Wird die dann warten, bis das Verfahren gelaufen ist oder gleich handeln?
Sollten wir den Antrag sofort stellen oder vielleicht noch 2 Wochen warten und schauen, ob es sich nciht vielleicht doch so lösen lässt?
Danke dir schonmal!
 
Hallo Muckel,

Auf jeden Fall würde ich auch einen Strafantrag stellen.

Ich habe es auch gemacht, es kam nur nichts dabei heraus, da die Staatsanwaltschaft nicht abgewartet hat, welcherart ich Befunde mitteile.

Ich habe mir auch gewünscht, alles so und im Guten und ohne Anwalt und dass alles wieder gut wird und so. Jetzt sind es 8 Jahre später und es ist nichts gut.

Ich will nicht desillusionieren, aber bewahrt Euch davor nicht auf Euch selbst zu hören und Euch alles Gefällen zu lassen, was Euch zunächst einmal. Ärzte angedeihen lassen wollen, sonder gesunde Skepsis und Kritikfähigkeit muss man schon aus Schutz vor nch mehr Vershclechterung selbst an den Tag legen.

Das erinnert mich daran, dass ich bei der Staatsanwaltschaft vielleicht noch Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wollte, weil dort nichts getan wurde, um meine Verletungen zu ermitteln. Das ist zwar im Ergebnis auch nicht besonders hilfreich für mich, aber versuchen könnte ich es.

Hat das schon jmd versucht?

Schöne Grüße

Chroni
 
Strafantrag oder nicht

Hallo muckel86,

die Regulierung der Versicherung ist unabhängig vom Strafantrag. Er hat lediglich den Vorteil, dass Du ein amtliches Dokument in den Händen hältst. Manchmal hilft es.

(kleiner Hinweis: unten rechts ist ein "Danke"-Button) :D

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo muckel86,

ich würde auch auf alle Fälle Strafantrag stelle und umgehend einen Rechtsanwalt einschalten für die Regulierung Eurer Schäden. Er weis genau, auf was alles zu achten ist.
Diesen muss die gegnerische Versicherung zahlen, wenn die Schuld eindeutig beim Unfallgegner liegt.

Liebe Grüße und Gute Besserung
astoria
 
Hallo Zusammen, ich bin in einer ähnlichen Situation. Die Unfallgegnerin telefonierte während des Unfalls und heute bestreitet sie das. Zum Glück habe ich einen Zeugen (Beifahrer). Ich hatte meinen Rechtsanwalt auch schon gefragt, ob es nicht sinnvoll wäre Strafantrag zu stellen. Er meinte das dieser Schuss nach hinten los gehen kann, da bei einem evtl. Freispruch der Unfallgegnerin im Strafverfahren schon auch Auswirkung auf das Zivilrechtliche Verfahren haben kann. Daher weiss ich auch nicht so recht, was ich machen soll.
Gruss hapek
 
Hallo hapek,

Hallo Zusammen, ich bin in einer ähnlichen Situation. Die Unfallgegnerin telefonierte während des Unfalls und heute bestreitet sie das.

Anhand der Telefonliste (Handygesellschaft) kann die Polizei an der Uhrzeit ersehen, ob telefoniert wurde oder nicht. Der Anwalt sollte über die Polizei das Handylistung des Unfallverursachers checken lassen.

Man kann einen Strafantrag zurücknehmen.
Ich hatte mich vom Unfallverursacher einseifen lassen mit einer Jammergeschichte, damit ich keine Anzeige mache. Ein Richter unterstellte, dann könne ja der Unfall kein schlimmes Erlebnis gewesen sein.

Schlimm ist relativ: Jede Körperverletzung ist immer schlimm.
Ein Vogelschiss auf dem Autodach für manche auch.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

es werden doch nur ausgehende Anrufe auf der Telefonliste aufgeführt. Wenn meine Unfallgegnerin nun angerufen wurde, wird man keinen Eintrag in der Telefonliste sehen können. Aber ich gebe Dir Recht, zumindest sollte man dies einmal checken. Gruss hapek
 
Hallo Hapek,

Kommt es denn für die Verschuldensfrage darauf an, ob sie telefoniert hat?

Schöne Grüße

Chroni
 
P.S. Aso wenn ich Deine Unfallschilderung am Anfang so lese ...

In jedem Fall möchte i h mich meinen Vorrednern anschließen, die sinngemäß sagen, Du vergibst Dir dadurch nichts...
 
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