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Sozialverbände -Kosten

Karsten_PI

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
113
Rechtsvertretung in Sozial-Angelegenheiten

Der SoVD übernimmt gegen einen geringen Monatsbeitrag die Rechtsvertretung z.B. gegenüber

- dem Arbeitsamt
- der Rentenversicherung
- der Berufsgenossenschaft
- dem Sozialamt

Anwaltliche Vertretung gegenüber privaten Versicherungen etc. wird nicht angeboten.
 
Rechtsberatung

@Karsten
Hallo,
SoVD-Mitglied zu sein ist auch mit Kosten verbunden!!
Diese bestehen nicht nur aus dem Mitgliedsbeitrag sondern für jede Beratung und Gerichtsverfahren entstehen weitere Kosten.
Beratung: 26.- EUR
Gerichtsverfahren: 50.- EUR.
Woher soll z.B. ein SGB XII oder SGB II -Betroffener dieses Geld nehmen?
Aber der SoVD sagt: Ohne Knete - keine Fete!

Verfügt der VdK über die gleichen Bedingungen?

anaconda
 
Hallo,

habe mal einfach beim VdK angerufen.
Neben dem Mitgliedsbeitrag werden auch dort für die Vertretung im Widerspruchsverfahren und bei Klage fällig. Preise sind etwas moderater und nach einjähriger Mitgliedschaft halbieren sie sich. Preise sind aber wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Gruß von der Seenixe
 
Die IG Metall hilft auch wenn man Mitglied ist und Probleme mit der BG hat
 
Hallo.

SoVD-Mitglied zu sein ist auch mit Kosten verbunden!!

Richtig. Habe ich auch nie bestritten. Monatsbeitrag für einen Erwachsenen = 5,00 Euro. Für ein Ehepaar = 7,50 Euro.

Diese bestehen nicht nur aus dem Mitgliedsbeitrag sondern für jede Beratung und Gerichtsverfahren entstehen weitere Kosten.
Beratung: 26.- EUR
Gerichtsverfahren: 50.- EUR.

Falsch. Die Beratungen sind mit dem Monatsbeitrag abgedeckt. Die Klage vor dem SG kostet 28 Euro, die Klage vor dem LSG kostet 56 Euro. Die Erstberatung ist übrigens auch für Nicht-Mitglieder kostenlos.

Woher soll z.B. ein SGB XII oder SGB II -Betroffener dieses Geld nehmen?
Aber der SoVD sagt: Ohne Knete - keine Fete!

Diese Einwendung verstehe ich überhaupt nicht. Wenn ich die "paar" Euros für den SoVD oder den VdK nicht habe, dann zahle ich lieber einige hundert für einen Anwalt? Oder was soll mir der letzte Text sagen?

Karsten
 
Antwort

@Karsten

Mir ist bekannt, dass bei Mandatsübernahme durch den SoVD (Erteilung der Vollmacht !) für weitere Bearbeitung ein Betrag in Höhe von 26.-EUR zu bezahlen ist!!!
Schließt sich ein Klageverfahren an, so ist ein weiterer Betrag von
50.-EUR fällig.

Es gibt auch Anwälte, welche auf Beratungskosten- bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) arbeiten. Für diese Tätigkeit muss kein Betrag
in Höhe von 26.- bzw. 50.- EUR bezahlt werden!!


anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

als Mitglied beim SoVD habe ich weder für die Abwicklung eines Widerspruchsverfahrens noch für eine spätere Vertretung (Beratung/Schriftverkehr bzgl. Verlängerung der EU-Rente) eine gesonderte Gebühr bezahlt.

Gruß
Cindy
 
[deleted] da im Bereich Unfallopfer Café vollkommen fehl am Platz.

Der Strang ist von einem Moderator kommentarlos hierher verschoben worden. Ich erwähne das nur, um nicht auch noch dafür "Schläge" zu bekommen, dass ich hier im falschen Thema bin.

Weitere Links wird es von mir daher nicht mehr geben. Sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karsten,

bleib cool :)

Der Link ist hilfreich für Neulinge und sicher kein Thema 'zum Entspannen' im Cafe.
Aber es war bestimmt ein Versehen, das in der Anlaufphase mal passieren kann.

Warten wir mal ab...

Gruß
Cindy
 
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