• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Sollte man einen Vergleich machen

hallo,

falls das thema noch aktuell ist: es wäre doch von entscheidender bedeutung, woraus sich dies hier ergibt:

Derzeit würde das OLG ein Viertel der vom LG beschlossenen Zahlungen akzeptieren.Darauf soll sich auch der Vergleich aufbauen.

für dich ist wichtig zu wissen und herauszuarbeiten (besser: vom RA erläutern zu lassen) worin die unterschiedliche bewertung zwischen LG und OLG überhaupt liegen, ob sie zutreffen, ob sie beweisbar und ob sie überhaupt wirkliche relevanz haben oder nicht einer voreingenommenen stellung entspringen!
ein vergleich ist definitionsfgemäss ein gegenseitiges nachgeben bei unklarer lage - worin also besteht unklarheit, wer hat (wenn überhaupt, denn versicherer geben bekanntermassen selten nach) in welchen punkten nachgegeben und in welchem umfang? hierin kannst du dann vielleicht auch erkennen, ob es überhaupt sinn macht, über einen vergleich nachzudenken.


gruss

Sekundant
 
weiß ich nicht ob es nicht besser wäre alles zu akzeptieren und endlich abzuschließen.
Ich gehe mal fest davon aus, dass Du Dich zeitlebens ärgern würdest, wenn Du Dich jetzt vergleichst.

Was ich Dir rate, lass jemanden ( hier aus dem Forum oder einen Freund oder sonstigem ) über Deine Unterlagen schauen und besprich es mit ihm. Nimm stets jemanden zur Begutachtung mit ( als Zeugen )
 
Hallo,

üblich ist bei dem "Aufeinanderzugehen" ein Treffen in der Mitte. Aus dem Vergleichsvorschlag des OLG kann man also schon irgendwie entnehmen, wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit bei der bis jetzt erkannten Beweislage einschätzen, dass Du voll gewinnen kannst. Aus dem Vorschlag eines Viertels würde ich entnehmen, dass ihre Einschätzung bei etwa der Hälfte des Klagebetrags bzw. des Urteils des LG liegt. Wie Sekundant angeregt hat, würde ich da mal prüfen, welche Abstriche sie da sehen und den rechtlichen Vortrag mit etwa notwendigen Hinweisen auf alternative Perspektiven der Beweiswürdigung ergänzen.

Und Handeln würde ich auch versuchen. Zu mir hat da mal ein Richter (vor dem ArbG) gesagt, wir seien doch nicht auf einem Bazar, als ich seinen Vergleichsvorschlag zu verdoppeln suchte. Ich fragte ihn daraufhin, was er denn sonst unter einem Vergleich verstünde. Da schaute er recht unglücklich drein und fragte meinen Ex-Boss ihm zunickend, ob er mit meiner Vergleichsforderung einverstanden sei. Der tuschelte etwas mit seinem Anwalt und erklärte sich einverstanden. Da war der Richter aber ganz knapp an einem Befangenheitsantrag vorbeigeschlittert! Ich bekam dann etwa 70% der geforderten Abfindung von drei erhöhten Monatsgehältern.

LG

KoratCat
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

soweit finanziell möglich, kämpfen, kämpfen,kämpfen. Dabei auch immer die langfristige Gesundheit im Auge behalten. Wenn du Willens bist und Unterstützung, sowohl Anwalt und Familie, Freunde hast, weitermachen.
Das OLG will natürlich den Fall vom Tisch haben, was interessiert die, ob du Im Rollstuhl sitzt, Deckel zu und zu den Akten.

Mometan klage ich gegen meine BU-Vers. , hätte bis Vetragsende über 100.000.- noch erhalten über den gesamten Zeitraum bis Vetragsende.
Angeboten, wurden als Vergleich 16.000.- wenn ich die Klage fallen lasse und der Vertrag aufgehoben wird, also keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Absolute Frechheit und sehr enttäuschend, zig Jahre bezahlt dann sowas.
Die 16.000.- hunger ich mir gerne über 2-3 Jahre oder auch länger runter, nur um vielleicht auch nur etwas mehr zu bekommen.

Den vollen Betrag werd ich wohl nur bei Klage Gewinn sehen, aber jeder Euro mehr ist es mir wert. Deswegen geb nicht nach, hau drauf, sei stark.
Dir ist sehr schlimmes passiert, dafür gibt es Absicherung im Staat. Forder Dein Recht ein, kämpfe!!!

Gruß Tillis
 
Hallo Dieter erst einmal Danke für deine tollen Ratschläge, ich werde sie beherzigen.Noch kurz zur Erklärung das OLG bezieht sich mit den Prozenten auf die Einwände der Versicherung die dem LG Verfahrensfehler vorwirft.Es hätte wohl vielmehr geprüft werden müssen.So sollen jetzt erst einmal noch 3weitere Gutachten eingeholt werden für Mdh,Haushaltsschaden und Vorerkrankungen.Dann würde es erst entschieden.Leider sieht mein Anwalt auf einmal auch weniger Chancen,obwohl er immer alles rosarot gemalt hat. Das ganze läuft jetzt auch schon 7 Jahre.LG Fürst
 
@All,
nicht zuletzt, muss bei einem Vergleich keine Begründung/Urteil des Gerichts geschrieben werden und gerade da wo es kompliziert ist und die Akten Dick sind.... geht wohl jeder gerne lieber einen bequemen Weg.....

vg beutlers
 
Top