katzenkathy
Mitglied
Es gibt wieder mal einen Gerichtsprozess, am 18.08.15 am Landessozialgericht Chemnitz. Diesen Termin habe ich vor etwa 3,5 Wochen erfahren. Es geht dabei um 3 Aktenzeichen im Zusammenhang mit dem Rentenversicherungsträger. Die Akten kenne ich nicht. Und ich weiß bis heute nicht, was bereits am Sozialgericht Leipzig zwischen diesem und den damaligen Anwälten dazu gelaufen ist. Eine schlimme Situation für mich.
Nun gibt es dazu eine lange Vorgeschichte, die ich hier nicht nochmal im Einzelnen aufschreiben will. Bitte lest dazu in meinen anderen Beiträgen nach.
Das Ziel der Verfahren ist für mich sehr wichtig: nämlich eine höhere EU - Rente zu bekommen, als 2007 von der Dt. RV Bund errechnet und ab diesem Zeitpunkt bewilligt. Zum einen ist der Rentenbeginn zu spät erfolgt und hätte bereits vor dem Jahr 2000 liegen müssen, weil ich bereits zu diesem Zeitpunkt schon sehr krank war. Auf der anderen Seite wurden Entgelte von Krankengeldzahlungen und einer berufl. Reha zu niedrig anerkannt.
Einige Tage nach Bekanntgabe des Gerichtstermins wurde ich aufgefordert, dem Landessozialgericht sofort alle ärztl. Befunde ab dem Jahr 1997 vorzulegen. Ihnen war es nicht gelungen, den bericht von der medizin. Reha aus dem Jahr 1997 zu bekommen, weil die Akte bereits komplett von der Kureinrichtung vernichtet worden war. Offensichtlich hatte sich auch das Sozialgericht Leipzig nicht darum gekümmert. Und beim Rententräger selbst ist offensichtlich auch nichts mehr aus dieser Zeit zu finden.
Nun habe ich dem Gericht mitgeteilt, dass ich gerade erst umgezogen bin und nicht an sämtliche Akten rankomme. Es ist alles noch in Kisten verstaut. Ehrlich gesagt fühle ich mich auch "überrollt", in dieser Geschwindigkeit sämtliche Arztberichte und Befunde von 2007 bis zum heutigen Tag sofort vorzulegen.
Des weiteren habe ich das Gericht höflich darauf hingewiesen, dass doch im Moment Urlaubszeit ist und ich nicht an alle Fachärzte rankomme.
Darauf hat das Gericht bis heute immer noch nicht geantwortet.
Zudem habe ich erneut Prozesskostenhilfe beantragt, aber auch dazu immer noch keine Entscheidung bekommen.
Bis zum Termin ist es gerade mal noch 1 Woche. Und ich habe bis heute keinen neuen Anwalt. Da ich nicht weiß, ob ich diese bewilligt bekomme oder nicht, kann ich mir so auch keinen suchen. Und ich sehe ehrlich "schwarz", dass noch bis zum kommenden Dienstag hinzubekommen, sollte bis dahin doch eine Bewilligung für PKH ankommen.
Was für mich aber in meiner augenblicklichen Lage noch wichtiger ist: Ich habe die Aufhebung des Termins beantragt und die Ruhendstellung der Verfahren. Grund dafür ist meine Gesundheit. Ich hatte 2011 eine schwere Hirnblutung und bin deshalb heute immer noch deutlich eingeschränkt. Im vergangenen Jahr haben sie nunmehr an anderer Stelle in meinem Kopf ein weiteres Aneurysma gefunden, was im letzten Jahr inoperabel war. Deshalb war ich nach der Diagnosestellung und einiger weiterer familiärer Probleme auch nicht mehr handlungsfähig.
Bedingt durch meinen Umzug, der aus medizin. Gründen wirklich notwendig war, bin ich noch nicht dazu gekommen, mich nun einer neuen Diagnostik zu unterziehen.
Alles das habe ich dem Richter geschrieben. Was mache ich nun, wenn er auch diesen Antrag ablehnen sollte? Ich frage, weil ich in dieser Richtung schon sehr schlechte Erfahrungen am Landessozialgericht Chemnitz gemacht habe und mich eine solche Reaktion nicht verwundern würde.
P. S. Befunde vom Arzt habe ich sofort bei Gericht eingereicht, dazu auch vollständig die PKH - Anträge, sowie Mietnachweis für den Umzug
Nun gibt es dazu eine lange Vorgeschichte, die ich hier nicht nochmal im Einzelnen aufschreiben will. Bitte lest dazu in meinen anderen Beiträgen nach.
Das Ziel der Verfahren ist für mich sehr wichtig: nämlich eine höhere EU - Rente zu bekommen, als 2007 von der Dt. RV Bund errechnet und ab diesem Zeitpunkt bewilligt. Zum einen ist der Rentenbeginn zu spät erfolgt und hätte bereits vor dem Jahr 2000 liegen müssen, weil ich bereits zu diesem Zeitpunkt schon sehr krank war. Auf der anderen Seite wurden Entgelte von Krankengeldzahlungen und einer berufl. Reha zu niedrig anerkannt.
Einige Tage nach Bekanntgabe des Gerichtstermins wurde ich aufgefordert, dem Landessozialgericht sofort alle ärztl. Befunde ab dem Jahr 1997 vorzulegen. Ihnen war es nicht gelungen, den bericht von der medizin. Reha aus dem Jahr 1997 zu bekommen, weil die Akte bereits komplett von der Kureinrichtung vernichtet worden war. Offensichtlich hatte sich auch das Sozialgericht Leipzig nicht darum gekümmert. Und beim Rententräger selbst ist offensichtlich auch nichts mehr aus dieser Zeit zu finden.
Nun habe ich dem Gericht mitgeteilt, dass ich gerade erst umgezogen bin und nicht an sämtliche Akten rankomme. Es ist alles noch in Kisten verstaut. Ehrlich gesagt fühle ich mich auch "überrollt", in dieser Geschwindigkeit sämtliche Arztberichte und Befunde von 2007 bis zum heutigen Tag sofort vorzulegen.
Des weiteren habe ich das Gericht höflich darauf hingewiesen, dass doch im Moment Urlaubszeit ist und ich nicht an alle Fachärzte rankomme.
Darauf hat das Gericht bis heute immer noch nicht geantwortet.
Zudem habe ich erneut Prozesskostenhilfe beantragt, aber auch dazu immer noch keine Entscheidung bekommen.
Bis zum Termin ist es gerade mal noch 1 Woche. Und ich habe bis heute keinen neuen Anwalt. Da ich nicht weiß, ob ich diese bewilligt bekomme oder nicht, kann ich mir so auch keinen suchen. Und ich sehe ehrlich "schwarz", dass noch bis zum kommenden Dienstag hinzubekommen, sollte bis dahin doch eine Bewilligung für PKH ankommen.
Was für mich aber in meiner augenblicklichen Lage noch wichtiger ist: Ich habe die Aufhebung des Termins beantragt und die Ruhendstellung der Verfahren. Grund dafür ist meine Gesundheit. Ich hatte 2011 eine schwere Hirnblutung und bin deshalb heute immer noch deutlich eingeschränkt. Im vergangenen Jahr haben sie nunmehr an anderer Stelle in meinem Kopf ein weiteres Aneurysma gefunden, was im letzten Jahr inoperabel war. Deshalb war ich nach der Diagnosestellung und einiger weiterer familiärer Probleme auch nicht mehr handlungsfähig.
Bedingt durch meinen Umzug, der aus medizin. Gründen wirklich notwendig war, bin ich noch nicht dazu gekommen, mich nun einer neuen Diagnostik zu unterziehen.
Alles das habe ich dem Richter geschrieben. Was mache ich nun, wenn er auch diesen Antrag ablehnen sollte? Ich frage, weil ich in dieser Richtung schon sehr schlechte Erfahrungen am Landessozialgericht Chemnitz gemacht habe und mich eine solche Reaktion nicht verwundern würde.
P. S. Befunde vom Arzt habe ich sofort bei Gericht eingereicht, dazu auch vollständig die PKH - Anträge, sowie Mietnachweis für den Umzug