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Schwierige Situation: Gerichtstermin in 1 Woche und noch keine gerichtl. Entscheidung

katzenkathy

Mitglied
Registriert seit
30 Juli 2012
Beiträge
60
Ort
Leipzig
Es gibt wieder mal einen Gerichtsprozess, am 18.08.15 am Landessozialgericht Chemnitz. Diesen Termin habe ich vor etwa 3,5 Wochen erfahren. Es geht dabei um 3 Aktenzeichen im Zusammenhang mit dem Rentenversicherungsträger. Die Akten kenne ich nicht. Und ich weiß bis heute nicht, was bereits am Sozialgericht Leipzig zwischen diesem und den damaligen Anwälten dazu gelaufen ist. Eine schlimme Situation für mich.

Nun gibt es dazu eine lange Vorgeschichte, die ich hier nicht nochmal im Einzelnen aufschreiben will. Bitte lest dazu in meinen anderen Beiträgen nach.

Das Ziel der Verfahren ist für mich sehr wichtig: nämlich eine höhere EU - Rente zu bekommen, als 2007 von der Dt. RV Bund errechnet und ab diesem Zeitpunkt bewilligt. Zum einen ist der Rentenbeginn zu spät erfolgt und hätte bereits vor dem Jahr 2000 liegen müssen, weil ich bereits zu diesem Zeitpunkt schon sehr krank war. Auf der anderen Seite wurden Entgelte von Krankengeldzahlungen und einer berufl. Reha zu niedrig anerkannt.

Einige Tage nach Bekanntgabe des Gerichtstermins wurde ich aufgefordert, dem Landessozialgericht sofort alle ärztl. Befunde ab dem Jahr 1997 vorzulegen. Ihnen war es nicht gelungen, den bericht von der medizin. Reha aus dem Jahr 1997 zu bekommen, weil die Akte bereits komplett von der Kureinrichtung vernichtet worden war. Offensichtlich hatte sich auch das Sozialgericht Leipzig nicht darum gekümmert. Und beim Rententräger selbst ist offensichtlich auch nichts mehr aus dieser Zeit zu finden.

Nun habe ich dem Gericht mitgeteilt, dass ich gerade erst umgezogen bin und nicht an sämtliche Akten rankomme. Es ist alles noch in Kisten verstaut. Ehrlich gesagt fühle ich mich auch "überrollt", in dieser Geschwindigkeit sämtliche Arztberichte und Befunde von 2007 bis zum heutigen Tag sofort vorzulegen.
Des weiteren habe ich das Gericht höflich darauf hingewiesen, dass doch im Moment Urlaubszeit ist und ich nicht an alle Fachärzte rankomme.
Darauf hat das Gericht bis heute immer noch nicht geantwortet.

Zudem habe ich erneut Prozesskostenhilfe beantragt, aber auch dazu immer noch keine Entscheidung bekommen.
Bis zum Termin ist es gerade mal noch 1 Woche. Und ich habe bis heute keinen neuen Anwalt. Da ich nicht weiß, ob ich diese bewilligt bekomme oder nicht, kann ich mir so auch keinen suchen. Und ich sehe ehrlich "schwarz", dass noch bis zum kommenden Dienstag hinzubekommen, sollte bis dahin doch eine Bewilligung für PKH ankommen.

Was für mich aber in meiner augenblicklichen Lage noch wichtiger ist: Ich habe die Aufhebung des Termins beantragt und die Ruhendstellung der Verfahren. Grund dafür ist meine Gesundheit. Ich hatte 2011 eine schwere Hirnblutung und bin deshalb heute immer noch deutlich eingeschränkt. Im vergangenen Jahr haben sie nunmehr an anderer Stelle in meinem Kopf ein weiteres Aneurysma gefunden, was im letzten Jahr inoperabel war. Deshalb war ich nach der Diagnosestellung und einiger weiterer familiärer Probleme auch nicht mehr handlungsfähig.
Bedingt durch meinen Umzug, der aus medizin. Gründen wirklich notwendig war, bin ich noch nicht dazu gekommen, mich nun einer neuen Diagnostik zu unterziehen.

Alles das habe ich dem Richter geschrieben. Was mache ich nun, wenn er auch diesen Antrag ablehnen sollte? Ich frage, weil ich in dieser Richtung schon sehr schlechte Erfahrungen am Landessozialgericht Chemnitz gemacht habe und mich eine solche Reaktion nicht verwundern würde.

P. S. Befunde vom Arzt habe ich sofort bei Gericht eingereicht, dazu auch vollständig die PKH - Anträge, sowie Mietnachweis für den Umzug
 
Hallo Katzenkathy, es tut mir leid, in welcher Situation du steckst.
Ich hoffe, es antworten noch User, die mit solchen Fragen erfahren sind.

Hast du bei der Bitte um Fristverlängerung einen Antrag gestellt ("... deshalb beantrage ich die Fristverlängerung ...")? Wenn nicht, wäre dies das einzige, was mir als Tipp einfällt. Ein Antrag muss - soweit ich, Laie - weiß, bearbeitet und beantwortet werden. Diesen könntest du bei Bedarf noch nachholen.

Viel Erfolg und gute Besserung!
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,

ja einen solchen Antrag habe ich gestellt und auch eine ausführliche Begründung dazu eingereicht. Aufgrund der Dringlichkeit und der Kürze der Zeit, habe ich ihn erst einmal per Fax an´s Gericht geschickt und dann auch schon das Original nachgereicht.
Im Übrigen habe ich das mit allen Schreiben und auch den PKH - Anträgen so gemacht.

Soviel ich aus eigener Erfahrung weiß, gibt es Richter, die erst in der mündl. Verhandlung über einen PKH - Antrag entscheiden. Und wenn der abgelehnt wird, bleibt man dann auf allen Kosten sitzen. D. h. dann gibt´s weder Fahrtkosten, noch ein Anwalt wird bezahlt. Aus diesem Grund und der Tatsache, dass ich nur eine sehr kleine Rente und Grundsicherung dazu bekomme, kann ich deshalb jetzt nicht auf eigenes Risiko zum Anwalt.
 
aber du kannst zum VdK - der ist nicht teuer und das Sozialamt übernimmt sogar die Kosten dafür - man muss ne Bescheinigung einreichen, dass man für das Jahr bezahlt hat, dann wird einem das monatlich erstattet...

www.vdk.de - da erfährst du, wo der Vdk an deinem Ort ist.

Meli
 
Hallo Katzenkathy,

der Richter ist verpflichtet zu nächst über den PKH-Antrag zu entscheiden.
Das Gericht soll das Verfahren beschleunigen (Beschleunigungsgebot, Zöller, a.a.O., § 118 Rn. 13). Bearbeitet ein Richter ohne Grund einen Prozesskostenhilfeantrag nicht, so kann sich hieraus die Besorgnis der Befangenheit ergeben (OLG Brandenburg FamRZ 01, 552). Es ist zudem nur eine summarische Prüfung der Voraussetzungen zulässig (BVerfG FamRZ 93, 664; OLG München FamRZ 94, 1126). Das Gericht darf nicht erst nach der mündlichen Verhandlung und Beweiserhebung in der Hauptsache entscheiden (Zöller, a.a.O., § 118 Rn. 114).
Wenn der Richter dem Antrag auf Aufhebung der mündlichen Verhandlung nicht stattgibt, obwohl über den PKH-Antrag noch nicht entschieden ist, musst du den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Damit darf der Richter keine prozessleitenden Verfügungen mehr abgeben, insbesondere darf er nicht verhandeln. Das heißt für dich auch, wenn Du noch vor Gericht erscheinen muss (weil Termin nicht aufgehoben und Ordnungsgeld angedroht ist), dass Du Deinen Befangenheitsantrag wiederholst und nichts und niemals Dich in der Hauptache einläßt (versuchen manche Richter auch sehr gerne, um die "Mist" endlich vomTisch zu bekommen).

Das scheint aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit zu sein, hier noch Einhalt zu gebieten.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

ich hab´s geahnt!

Den Antrag auf PKH habe ich bereits am 29.07. gestellt, auch heute immer noch ohne jede Antwort.
Den Antrag auf Aufhebung des Gerichtstermins, 18.08.15, habe ich dem Gericht bereits am 29.07. übermittelt und ihn dann in den vergangenen Tagen ausführlich begründet.
Der Richter reagiert auf gar nichts.

Da ich mit solchen Dingen überhaupt keine Ahnung habe: An welches Gericht und an welche Stelle muss so ein Befangenheitsantrag? Muss der am selben Gericht, in der gleichen Kammer gestellt werden oder wohin wendet man sich damit? Und wie formuliert man einen solchen überhaupt? Gibt es dabei bestimmte Formen, die eingehalten werden müssen? Außerdem die Frage: Auf welche Paragraphen und welches Gesetzbuch muss man sich dabei beziehen (sowohl was die Nennung dieser Dinge anbelangt, als auch die gesetzlichen Inhalte)?
Und was passiert dann? Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich irgendwo gelesen hatte, dass der gleiche Richter über seinen eigenen Befangenheitsantrag entschieden und ihn abgelehnt hatte.

In diesem Zusammenhang noch eine andere wichtige Frage:

In der 1. Instanz, also beim Sozialgericht, hatte ich eine Richterin, die mit der Verhandlung bereits angefangen hatte, als ich den Saal bertrat. Das war 5 Minuten nach Verhandlungsbeginn. Ich kam 5 Minuten später, weil ich unterwegs mit der Verbindung Probleme hatte.
So weit ich mich erinnern kann, muss oder soll ein Richter 15 Minuten warten, bevor der die Sitzung beginnt. Das wäre also nicht eingehalten.
Die Richterin am SG Leipzig stellte mir dann weder die Gegenseite vor und sagte auch nichts zum Streitgegenstand selbst. Sie beantwortete mir auch diese Frage nicht. So wußte ich nicht, was überhaupt los war.
Dann eröffnete mir die Richterin, dass sie gedenkt, die Sache ohnehin abzulehnen und dass ich das Verfahren aus diesem Grund gleich selbst zurücknehmen könne. Als ich ihr dann erklärte, dass ich das Verfahren nur zurücknehmen kann, wenn ich genau wüßte, was Sache ist und die Sache ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte, beendete genau diese Richterin das Verfahren dann urplötzlich und teilte mit, dass ich gerade selbst das Verfahren dem Gericht als beendet erklärt hätte.
Nach dem Vorschlag in diesem Forum, hatte ich dann ein entsprechendes Schreiben an´s Gericht geschickt, dass mich offensichtlich die Richterin falsch verstanden hatte.

Die Frage bleibt für mich aber hier:
Wie wird das gerichtlich gewertet? Da ich keinen Anwalt hatte und allein in der Verhandlung war, kann ich es also nicht beweisen. Und ich schätze, dass die Richterin vom Sozialgericht dann mehr Gewichtung hat, in ihren Behauptungen und die Sache unter Umständen gar nicht zur Berufung zuzulassen war?

_________________________________________________________________________________________________________

Da über die PKH bisher nicht entschieden wurde, ist damit für mich auch nicht sicher, ob ich überhaupt Fahrtkosten bekomme. Aber ohne die Bewilligung fehlt mir das Geld, dort zu erscheinen. Der Umzug war einfach teuer und ich habe keine Zuschüsse vom Sozialamt bekommen. Aus diesem Grund gedenke ich, mir für den 18. einen Krankenschein von meiner Allgemeinmedizinerin zu holen (ist die Hausärztin). Wäre das okay?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Katzenkathy,

dass Du auf einen PKH-Antrag vom 29.07.15 noch keine Entscheidung hast, ist klar - bei mir dauern solche Anträge gerne mal 18 Monate....

Den Befangenheitsantrag schickst Du unter dem Verfahrenszeichen an das Gericht

Formel: Der Richter xy wird wegen der Bsorgnis der Befangenheit abgelehnt. Auf die Rechtssprechung verweisen und Terminsaufhebung beantragen.

Über den Antrag entscheidet eine andere Kammer.

Stelle noch den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zum Termin.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

ich bedanke mich für Deine Infos, die mir sehr helfen.

Bzgl. Befangenheitsantrag hatte ich gestern schon mal im Internet recherchiert. So wie ich es herausgelesen habe, muss dieser gegen den Vorsitzenden Richter der verhandelnden Kammer gerichtet werden. Ist das korrekt? Oder kann bzw. muss man die ganze Kammer wegen "Befangenheit" ablehnen? Und habe ich das richtig verstanden, dass genau dieser Richter bzw. die Kammer dann eine Stellungnahme dazu schreiben muss? Die geht ja wohl dann an einen anderen Richter des gleichen Gerichts und der kann entscheiden, dass die Sache beim gleichen Richter verbleibt. Und gegen diese Entscheidung gibt es dann kein Rechtsmittel mehr, weil die Anrufung des Bundessozialgerichts nicht im Gesetz vorgesehen ist. Habe ich das so richtig verstanden?

Unter diesen Umständen frage ich mich natürlich, ob der andere Richter eine Entscheidung gegen seinen Kollegen fällt. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Und wenn dann sowieso kein Rechtsmittel mehr greift, ist eine solche richterliche Entscheidung eh nicht mehr angreifbar. Warum sollte er sich also gegen seinen eigenen Kollegen stellen und sich mit diesem das "Klima" verderben? Ich kann´s mir ehrlich nicht gut vorstellen ...

Die andere Frage: Wenn am kommenden Dienstag bereits Verhandlung in Chemnitz ist, dann wird mein Originalschreiben bis dahin u. U. kaum an der richtigen Stelle im Gericht sein. Reicht hier im Vorfeld also ein Fax zur Anerkennung aus, um dann das Original nachzureichen? Ggf. könnte ich auch noch schauen, ob ich irgendwo eine E-Mail-Adresse finde. Hier kriege ich allerdings keine Empfangsbestätigung, beim Fax schon.

Ganz lieben Dank im voraus. Ich hoffe, am Ende bringt´s was. Ich werde es schreiben.

Herzliche Grüße

katzenkathy:cool:
 
Als Nachtrag:
Fahrtkostenantrag ist gestellt und gleich via Fax zum LSG nach Chemnitz geschickt. Das Original muss ich wieder nachreichen oder reicht das Fax zur Anerkennung aus? Wenn nein gibt es generell Fristen zur Nachreichung von Originalen, dass Faxanträge anerkannt werden?

Befangenheitsantrag muss ich noch machen. Oh je - eine Menge Arbeit über´s Wochenende, wenn ich ihn ausführlich begründen muss ...

Bzgl. PKH - Bewilligung habe ich nicht schlecht geguckt: 18 Monate kann nicht wahr sein! Was machen die beim Gericht bloß? Ein Arbeitstag hat immerhin reichlich 8 Stunden ...

Was meine Anträge anbelangt, ist das für mich jetzt ohnehin eine saublöde Situation. Denn ich hatte ja ursprünglich einen Anwalt, der mich vor dem LSG vertreten wollte (der, der in der Morbus Chron Gesellschaft so für sich wirbt) und dann statt was zu tun, alle Mandate niedergelegt hat. Sollte das Gericht ihm bereits PKH bewilligt haben, dann sehe ich jetzt "uralt" aus. Denn das Gleiche habe ich ja am SG Leipzig durch. Da hat die damalige Anwältin auch im laufenden Verfahren das Mandat niedergelegt, weil ich mich im Vorfeld an die Rechtsanwaltskammer wenden musste. Ja und weil das Gericht da schon PKH bewilligt hatte, konnte ich mir nach der Mandatsniederlegung dann auch keinen anderen Anwalt nehmen und habe nicht zuletzt deshalb bei Gericht verloren ...)

Ich kann jetzt also nur hoffen, dass das Landessozialgericht Herrn A. E. aus Leipzig nicht bereits PKH in den laufenden Verfahren bewilligt hatte.
 
Zur Info:

- Antrag auf Besorgnis der Befangenheit und Ablehnung Richter habe ich bereits am Samstag gestellt, per Fax an LSG Chemnitz gesandt

- Termin heutige Gerichtsverhandlung wurde nicht aufgehoben, immer noch keinerlei Reaktion und Antwort des LSG Chemnitz

- ich war gestern noch bei Ärztin, habe aber keinen Krankenschein für heute bekommen (für EU-Rentner gäbe es diese Möglichkeit nicht)

- Ärztin hat LSG kurze Notiz geschrieben, dass ich mich durch Ausschleichen eines Psychopharmakons sehr schwindlig fühle und mir übel ist. Ich kann mich körperlich und seelisch nicht belasten, es besteht zudem Dauerkopfschmerz

Ob das dem LSG ausreicht?
Ärztin sagte, dass ich in jedem Fall hin müsse, zur Not mit Taxi von Leipzig nach Chemnitz auf eigene Kosten. Gericht würde nur Not-OP anerkennen. Sonst nichts.

Egal wie, ich war heute nicht dort und habe mich regelrecht aus der "Schusslinie" begeben. Damit konnte mich auch kein Richter "überrumpeln", dass ich den Befangenheitsantrag zurück nehme.

Es bleibt also abzuwarten, was jetzt passiert. Ich vermute ja, dass der Richter trotzdem ein Urteil heute erlassen hat und mir womöglich noch eine gehörige Strafe obendrauf.
Hoffentlich kommt´s nicht so schlimm. Und wenn doch, wird es wohl neue Rechtsmittel dagegen geben ...
 
Moin moin!

Schönen Gruß an deine Ärztin, wenn sie "nicht reisefähig/transportfähig" feststellt und dies in der Patietenakte an Hand der Symptome auch dokumentiert und darüberhinaus im Moment "nicht verhandlungsfähig" mit ebenfalls Dokumentation der Symptome dann Bedarf keiner NOT-Op sondern nur eines entsprechenden Attests.

Solange sie damit kein Gefälligkeitsgutachten ausstellt sondern eine korrekte Befundung mit entsprechender Beurteilung macht ist es das gleiche wie die Beurteilung einer Haftfähigkeit oder nicht - eine ärztliche Beurteilung an die sich das Gericht halten muß.

Und wenn sie fragt, wer dir dies gesagt hat jmd der ebenfalls Ärztin wäre.

Wenn der Richter diese in Zweifel stellt und daraus Konsequuenzen ziehen will für dich, dann muß er eine Überprüfung im Rahmen Ausstellung unrichtiger Gesundheitzeugnisse/Gefälligkeits-Attest veranlassen.
Und erst nach dem Ergebnis kann der Richter dann KOnsequenzen ziehen.



Für alle Fälle wenn du auf ganz Nummer sicher gehen willst weil du krank bist, ruf die Amtsärztin an und schilder ihr dein Problem.
Und frage nach, ob ggf. die Amtärztin dich entsprechend untersuchen und ggf. attestieren würde.
Damit wäre es dann der ganz offizielle und richterlich nicht angreifbare Weg.

Gruß
 
Hallo buchfreundin,

Gibt es eine Rechtsgrundlage, wonach die Einschätzung eines Amtsarztes nicht angreifbar bzw. glaubwürdiger ist als die eines "normalen" Arztes?

LG
Lindgren
 
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