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Schwerer Verkehrsunfall

Hey kasandra
Unfallanzeige vom Arbeitgeber bin ich mir nicht sicher ob ich die habe da meine Ermittlungsakte um die 70 Seiten hat
Kann man die vom Arbeitgeber sich noch gebeben lassen
Gruß
Jenny
 
Hallo Jenny,

Mein anwalt hatte bereits per Einschreiben an diebg geschrieben hat aber keine Rückantwort erhalten.und das 3 mal es wurde nicht reagiert und mein anwalt hat auch mehrfach Fristengesezt es kam keine Antwort keine Reaktion.

Dann geht das nächste Schreiben deines Anwalts sofort und umgehend an die Geschäftsführung der BG mit Fristsetzung.
Eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht könnte durch deinen Anwalt auch in Betracht gezogen werden.

Viele Grüße
Fender01
 
Hey,
Das ist eine gute Idee toller Tipp wäre ich nicht drauf gekommen habe ja keine Ahnung :)
Werde ich machen
Gruß
Jenny
 
Hallo Jenny,

selbstverständlich forderst Du die Kopie der Unfallanzeige Deine AG´s an und auch den Aufnahmebericht in der Klinik mit der Unfallmeldung an die BG soweit dies Dein RA noch nicht getan hat.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Jenny, willkommen im Forum.

Eine Klage gegen die BG wird m.W. erst möglich sein, wenn die BG einen Bescheid erteilt hat und du erfolglos widersprochen hast - oder wenn dein Anwalt (RA) das geschrieben hat, was Fender oben formuliert hat und die BG darauf nicht reagiert.

Es ist gut, dass du alle Nachweise abheftest.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Jenny!


01
Fender01 hat Recht: Er ist wirklich ein Crack in Sachen Berufsgenossenschaften.
Also stürze ich mich mehr auf die Versicherung des Autos, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat. Das ist die „Kraft-Haftpflicht Versicherung“-, kurz: "KH-Versicherung".

02
Ich gehe auf die Behauptung ein: "Deine Leiden hast Du schon als Kind gehabt".
Wie geht man damit um?

(a)
Grundsätzliches: Du hast die Beweislast dafür, dass Deine Leiden vom Unfall kommen. Solltest Du vorher schon gesundheitlichen Einschränkungen gehabt haben, muss man an die Arbeit gehen, zu differenzieren:

(aa)
- Was hast Du vom Unfall?

(ab)
- Was hat mit dem Unfall nichts zu tun? Solche gesundheitlichen Probleme nennt man „schicksalsbedingte Erkrankungen“.


(b)
Wenn Du auf der Fahrt in die Arbeit warst, oder von der Arbeit zurückgekommen bist, dann belegt das, dass Du vorher arbeiten konntest. Dafür werden wir schnell weitere Belege finden:

(ba)
Da ist einmal der Arbeitsvertrag.

(baa)
Er beweist zunächst einmal, dass Du bei dem Vorstellungsgespräch Eindruck gemacht hat hast, dass Du Deine Arbeit bewältigen kannst. Nun, da muss man zugeben, das ist jetzt kein sehr starker Beweis.

(bab)
Bestimmt es in dem Arbeitsvertrag ein Satz, dass Du einige Monate lang Probezeit hast. Das ist jedenfalls üblich. Na gut, wenn Du die Probezeit bestanden hast, dann beweist das, dass Dein Arbeitgeber offensichtlich auch der Meinung war: Du kannst den Job.

(bac)
Das lässt sich ja noch weiter belegen. Da werden zum Beispiel Lohnabrechnungen da sein.

(bad)
Möglich ist, dass es nicht nur den Chef gibt, sondern auch Arbeitskollegen. Diese Arbeitskollegen können möglicherweise auch bestätigen, wie arbeitsfähig Du vor dem Unfall gewesen bist.

(bb)
Jetzt kommt eine wichtige Hausaufgabe. Dein Anwalt weiß ja nicht ohne weiteres, wer die Zeugen sind, wie sie heißen und wo sie wohnen. Und erst recht aber noch keine schriftliche Bestätigung von Ihnen – wetten? Nun, woher soll er das alles auch wissen?

(bc)
Das schafft Dir eine Hausaufgabe.

Du wirst Dir noch viele Listen machen müssen, hier sind die beiden ersten: Die Listen der Zeugen, die etwas sagen können darüber, wie es Dir vor dem Unfall gegangen ist.

(bca)
Was muss in so eine Liste rein?

Name, Vorname, möglichst genaue Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse.

(bcb)
Nun wird die Liste zunächst einmal Lücken aufweisen.

Zum Beispiel: da kann es sein, dass es eine Arbeitskollegen gibt, die alle immer nur „Maria“ genannt haben. Ohne den Nachnamen zu kennen, wirst Du damit noch nicht viel anfangen können. Noch nicht.

(c)
Jetzt schauen wir einmal, welche Begabung Du zum Meister-Detektiv hast!

Ich beschreibe Dir jetzt einfach, mit welchen Mitteln Du Deine Zeugen auftreiben kannst:

(ca)
Vielleicht hast Du die Telefonnummer der anderen Arbeitskollegin, das war – sagen wir einmal – die Susi. Die Susi wirst Du einmal anrufen, Du wirst nicht nur nach Namen, Anschrift und so weiter (siehe oben) fragen:

(cb)
Du wirst sie auch noch fragen, und das rate ich Dir, ob sie Dir sagen kann, wie die Maria mit Nachnamen heißt, wo sie wohnt, ob sie eine Telefonnummer hat.... Oder eine E-Mail Anschrift. Oder ob sie bei Facebook auftaucht. Vielleicht weiß ja die Susi das eine oder andere. Und schon hast Du wieder weitere Ermittlungsansätze, die Maria zu finden..

(cc)
Damit nicht genug. Vielleicht kann sich die Susi noch erinnern, wer dann noch Dich bei der Arbeit erlebt hat. Das muss er jetzt nicht unbedingt um jeden Preis ein Arbeitskollege sein. Es könnte zum Beispiel sein, dass Du so oft bei einem bestimmten Kunden gewesen bist, dass der Kunde Dich näher kennt.

(cd)
Schwieriger ist es mit dem Lohnbüro. Wenn Du dort nachfragst, wird es wahrscheinlich heißen: "Tja, das dürfen wir nicht so ohne weiteres sagen. Sie wissen doch: der Datenschutz!" - Nun, was machen wir jetzt?

(cda)
Wenn das Lohnbüro die Daten nicht herausgeben darf, nun gut. Dagegen ist nichts zu machen.

(cdb)
Dann machen wir es anders! Das funktioniert oft:

(I)
Du sagst dem Lohnbüro, dass man diese Maria wegen des Unfalles dringend einen Brief schreiben muss, Du braucht sie als Zeugin.

(II)
Du sagst: "Ich schicke Ihnen einen Brief. In dem Brief wird ein anderer Briefumschlag Briefumschlag drin sein, schon mit Briefmarke drauf, aber ohne Anschrift. Bitte schreiben Sie die Anschrift auf den Briefumschlag und schicken oder geben Sie ihn der Maria. Dann brauchen Sie mir nicht die Anschrift von Maria geben, der Datenschutz ist garantiert, und ich habe trotzdem Maria einen Brief schreiben können."

Da wird es kaum einmal ein Lohnbüro geben, das diese Hilfe verweigert.

(III)
In einem Brief bittest Du Maria um Ihre Telefonnummer, ihren vollen Namen und Ihre Anschrift, und am besten ist es, Du gibst nicht nur Deine Telefonnummer und Deine E-Mail Anschrift an, sondern legst auch gleich einen Briefumschlag bei, für den Fall, dass Maria Dir das lieber schreibt. Ehrensache, dass Du auf diesen Briefumschlag für die Rücksendung schon eine Briefmarke draufgepappt hast!

(d)
Siehst Du, so wird eine Liste immer besser, Lücken lassen sich schließen.


03
Auf was kommt es denn bei dem, was Dir Deine Arbeitskollegen bescheinigen sollen, eigentlich an?

Das schreibe ich Dir das nächste Mal. Eines nach dem anderen! Und nicht zu viel auf einmal.


ISLÄNDER
 
Hallo Jenny,

bei einer möglichen Untätigkeitsklage kommt es darauf an, was Dein Rechtsanwalt in der Vergangenheit der BG schon geschrieben hat. Kommen diese Schreiben einem Antrag auf Anerkennung des Unfalls oder einem Leistungsantrag gleich ist definitiv auch vor einem Bescheid eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht möglich.

§ 88 (Sozialgerichtsgesetz - SGG)

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Ich würde trotzdem hier ein Schreiben an die Geschäftsführung bevorzugen, denn erfahrungsgemäß dauert es m.E. zu lange bis über eine derartige Klage entschieden wird, bzw. der Gegner hat immer wieder die Möglichkeit durch Einwände diese Klage zu verzögern.

Viele Grüße
Fender01
 
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