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Schwerer Verkehrsunfall

Jenny 96

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Feb. 2021
Beiträge
11
Hallo ich bin neue hier,
Ich möchte mich gerne mal austauschen und vielleicht gibt es ähnliche Erfahrungen.
Ich hatte vor zwei Jahren einen schweren Verkehrsunfall. Ich wollte von der Arbeit nach hause fahren 3 km von zuhause kam mir ein Auto entgegen erst ist auf seiner spur gefahren aber dann beschleunigte das auf der gegenspur und zog plötzlich auf meine Seite meine auto wurde 3 mal getroffen und geriet ins Schleudern und schleuderte in den Graben wo es zum stehen kam der Verursacher fuhr weiter. Ich sahs im auto und mir schlug der airbag ins Gesicht,meine füße waren unter den Pedalen ein geklemmt.Das heiße gas des airbag flog in mein Gesicht und ich atmete dises heiße gas ein.Ich verbrante mir meine Hände an dem heißen gas und durch den airbag.Ich bin froh das mich ein erst helfer aus dem auto zog.Alles danach kann ich mich nicht mehr erinnern.das alles weiß ich nur noch weil,ich es in Berichten gelesen habe und es auf meiner dash-cam gesehenen habe. Seit dem unfall bin ich reichts seitig gelähmt und spüre meine rechte Gesichtshälfte nicht mehr. Ich bin motorisch und konstruktive eingeschränkt und sprachlich auch. Bin seit dem unfall auf einen rollstuhl angewiesen weil, ich durch die Lähmung nicht mehr laufen kann. Und ataxie im rechen bein erschwert das ganze noch. Mein kiefer hat seit dem unfall eine Fehlstellung und da durch springt die knopelscheibe rein und raus das ist sehr schmerzhaft dazu kommt es entstehen immer wieder enzündungen weil,knochen auf knochen reibt. Und seit dem kann ich nur noch mit dem Strohhalm essen.Den Verursacher konnte man auswendig machen aber seine versicherung weigert sich zu bezahlen.Da mein unfall eine wegeunfall war sollte die Berufsgenossenschaft bezahlen.Aber nein sie weigert sich und die Krankenkasse zahlt auch kein krankengeld. Die versicherung wollte 750 € Zahlen das ich allea fallen lasse mein Anwalt hat es abgelehnt.Ich habe viele Therapien durch die Schwerbehinderung.
Nachdem unfall wachte ich im Krankenhaus auf. Nach 3 Tagen wurde ich wieder entlassen. Laut Krankenhaus alles in Ordnung. Und die folgeschäden sie ich habe sind sehr einschränkend.
Hat jemand solche Erfahrungen schon gemacht
Tut mir leid wenn das so ungewöhnlich formuliert oder Schreiben ist eines meiner Verletzungen
Jenny
 
Grüß Dich, Jenny!

01
Willkommen im Club! Dergleichen haben hier schon viele erlebt. Aber weil das hier schon viele erlebt haben, deswegen liegen diesem Forum viele Erfahrungen vor, wie man damit umgehen kann, und was man alles erzielen kann.

02
Das Hauptproblem für viele, die neu zu uns stoßen, ist einfach:

(a)
Sie stehen in einer Situation, in der sind sowieso schon vom Unfall eingeschränkt handlungsfähig sind.

(b)
Oft schlimmer ist: Sie sollen Themen bewältigen, von denen sie keine Ahnung haben.
Etwa so: Ich kenne mich in Mitteleuropa einigermaßen aus. Was man wie findet, wie löst, was man wo kaufen kann ect.; würde ich mit dem Hubschrauber in den Amazonas geflogen und dort ausgesetzt werden - offen gestanden, fraglich, ob ich in einem Monat noch am Leben wäre. Das liegt nicht daran, dass ich so dumm bin, das liegt daran, dass ich einfach nicht weiß, was man im Urwalt machen kann - und was dort gefährlich ist. Der Amazonas ist nicht meine Welt.

Aber unsere. Das Forum hat viele nette Mitglieder, die Dir weiter helfen können. Und viele, die wissen, wie man dort überlebt.

(c)
Voraussetzung, dass es auch wirkt: Du bleibst am Ball, meldest Dich oft, vor allem, wenn es etwas Neues gibt.

(d)
Wir bringen dann schon Struktur und Perspektive in die Sache rein. Dem elenden Gefühl der Hilflosigkeit in allen Ebenen werden wir etwas entgegensetzen können.

Fangen wir also an!


02
Zunächst mal: Du teilst mit, dass es ein Wegeunfall war. Gut. Damit geht das Fenster "Berufsgenossenschaft" auf. Frage:

(a)
Mit welchem Argument wehrt sich die BG gegen Verletztengeld und Verletztenrente?
Meinen die, dass es kein versicherter Weg war?

(b)
Oder was hat sie sonst dagegen?

Da wäre nämlich am ehesten die Nuß zu knacken.


03
Wie schaffst Du es zu überleben? Bist Du in einem Pflegeheim, oder ist die Familie eingesprungen, so dass Du zu Hause lebst?

04
Hast Du inzwischen:

(a)
Einen Pflegegrad anerkannt bekommen? Falls ja: Welchen?

(b)
Schwerbehindertenausweis? Falls ja: Welcher Grad der Behidnerung, welche Zusatzmerkzeichen?

05
Du hast geschrieben: Da springt die Knorpelscheibe raus. Da Du auch etwas von dem Kiefergelenk schreibst: Da könnte der Meniskus des Kiefergelenks getroffen sein. HAst D das gemeint?

(Den Meniskus kennt man vom Knie her. Aber auch im Kiefergelenk gibt es sowas.)

Falls wirklich das Kiefergelenk getroffen ist: Bekommst Du Physiotherapie speziel für das Kiefergelenk?


06
Mal sehen, mit was wir Dir helfen können.


ISLÄNDER
 
Sie sagen die Verletzungen hätte ich schon als kind gehabt aber war ein Kern gesunder Menschen.verltenrente bekomme ich weil,sie behaupteten das ich mit 70 km in den graben gefahren wäre

Meinen die, dass es kein versicherter Weg war?

Und ja sie glauben nicht das es ein wegeunfall war


03
Wie schaffst Du es zu überleben? Bist Du in einem Pflegeheim, oder ist die Familie eingesprungen, so dass Du zu Hause lebst?

Ich lebe zu Hause weil, ich sonst nur pflege geld habe.
04
Hast Du inzwischen:

(a)
Einen Pflegegrad anerkannt bekommen? Falls ja: Welchen?
Pflegegrad 3
(b)
Schwerbehindertenausweis? Falls ja: Welcher Grad der Behidnerung, welche Zusatzmerkzeichen?
Nein ich habe keinen das ist vor gericht weil, sagen das 30 %habe
05
Du hast geschrieben: Da springt die Knorpelscheibe raus. Da Du auch etwas von dem Kiefergelenk schreibst: Da könnte der Meniskus des Kiefergelenks getroffen sein. HAst D das gemeint?
Nein das habe nicht gemeint die knopelscheibe (diskus) springt bei jedem öffnen und schließen des mundes rein und raus.
(Den Meniskus kennt man vom Knie her. Aber auch im Kiefergelenk gibt es sowas.)

Falls wirklich das Kiefergelenk getroffen ist: Bekommst Du Physiotherapie speziel für das Kiefergelenk?
Ja bekomme ich ist aber sehr schmerzhaft
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jenny,

Isländer kann Dir wunderbar dabei helfen wenn es sich um Dinge der privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung (des Gegners) handelt.

Ich versuche Dir zu helfen soweit es die BG hinsichtlich des Arbeitsunfalls (Wegeunfalls) betrifft.
Dazu habe ich aber auch noch ein paar Verständnis Fragen:

verltenrente bekomme ich weil,sie behaupteten das ich mit 70 km in den graben gefahren wäre
Und ja sie glauben nicht das es ein wegeunfall war


Wer behauptet dies (die BG oder die Haftpflichversicherung des Gegners)?
Sollte es die BG sein, wäre das erste Argument vollkommener Blödsinn.
Hast Du über die Ablehnung der BG zu den obigen Aussagen einen Verwaltungsakt (Schreiben oder Bescheid) erhalten?
Es wäre gut, wenn Du die Ablehnungsgründe der BG die sie Dir schriftlich mitgeteilt haben hier abschreiben könntest. Dann erst wird man etwas dagegen machen können.

Viele Grüße
Fender01
 
Die bg behauptete das habe aber bis her auch keine Ablehnung.die bg regiert nicht oder schreit ins Telefon

Die Gegnerische versicherung bitet mir 750€ an das ich alles fallen lasse. Und nach der Versicherung soll es damit abgeschlossen sein.mein Anwalt lehnte das ab weil,es viele zu wenig ist für den Körperlichen Schaden den ich habe

Und der bg wurde auch die Ermittlungsakte vorgelegt.und auch das die schäden vom unfall kommen und nicht von geburt an
 
Hallo Jenny96,

erst einmal tief durchatmen. Du hast dieses Forum gefunden und wirst da auch Hilfe finden. Du darfst auch gerne viele , viele Beiträge lesen um zu lernen, wie man die Sache vernünftig meistert.
Ein ganz wichtiger Grundsatz: Mit der BG, wie auch mit allen anderen Versicherungen kommuniziere ausschließlich schriftlich. Lege dir entsprechende Ordner an und verlange überall Kopien von allen Schreiben für Deine Unterlagen. Du mußt in der Lage sein, alles nachzuverfolgen.
Wegeunfall bedeutet auf dem Weg von oder zur Arbeit ohne Umwege. Gibt es da Anhaltspunkte, dass Du dieses nicht warst? Die Geschwindigkeit ist kein Grund für einen Leistungsausschluss. Selbst unter Alkohol kann ein Wegeunfall anerkannt sein und werden. Gegenüber der Versicherung (auch der BG) bist Du versichert wie Du zum Zeitpunkt des Unfalls bist. Hier fehlt uns ein wenig Hintergrundwissen von Deinen Einschränkungen vor dem Unfall.

Hast Du bei der BG schon einmal Akteneinsicht genommen oder eine Kopie aller Unterlagen angefordert?
Du hast einen Unfallfragebogen an die BG ausgefüllt. Hast Du Dir davon eine Kopie gemacht? Liegt Dir der Erstbericht des Unfallarztes/Krankenhauses vor? Sind dort alle Verletzungen vollständig aufgeführt?

Du siehst, Du hast viele Aufgaben und der Weg wird sicher nicht leicht, aber wir werden Dich unterstützen, wenn Du unsere Fragen beantwortest und den Sachverhalt immer so genau wie möglich schilderst. Dabei geht es nicht um Namen oder Dinge, die alles einer genauen Person zuordnenbar macht -hier lesen auch BG-Mitarbeiter und Vertreter der Versicherungen mit.

Gruß von der Seenixe
 
Hey, seenixe,
Danke für deine Tipps
Ich habe einen Bg Ordner angelegt es ist aber nicht viel. Die Bg hat nicht viel geschrieben den Fragebogen habe ich direkt nach dem unfall dorthin geschickt und hatte es davor kopiert. Ich kann alles lückenlos nachweisen. Der unfall war von der Arbeit nach Hause ohne Umwege.Es gibt Anhaltspunkte das ich es nicht war.ich habe im auto eine dash-cam wo alles nachzuweisen ist.
Vor dem unfall hatte ich keine Einschränkungen
Ganz gesunder sportlich mensch.
Bei der bg ist es schwer Akteneinsicht zu kriegen wenn sie nicht reagieren oder ins telefon schreien.ich habe ein Krankenhaus Bericht er ist aber nicht vollständig weil,nur oberflächlich untersucht wurde und ich nach 3 Tagen entlassen wurde in einem sehr schlechten Zustand und keine reha.
Wenn bg Mitarbeiter das sehen würden es habe nichts zu befürchten weil,es ist die Wahrheit
Gruß
Jenny
 
Hallo Jenny,

hier müssen hinsichtlich der BG offenbar stärkere Geschütze aufgefahren werden müssen. Wie Seenixe schon schreibt, keine Telefonate mehr.

Du schreibst an die BG mit Einschreiben per Rückschein:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere sie hiermit auf, meinen Wegeunfall vom ............ als Arbeitsunfall im Sinne des SGB VII anzuerkennen, da ich mich bei dem Unfall auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause befunden habe.
Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid (Verwaltungsakt), zunächst über die Anerkennung und ihre grundsätzliche Eintrittspflicht, erwarte ich bis spätestens 01.04.2021, anderenfalls werde ich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus verzichten sie aufgrund des bisherigen Verhaltens ihres Sachbearbeiters auf weitere telefonische Kontaktaufnahme. Weitere Korrespondenz hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen



Viele Grüße
Fender01
 
Hey,
Mein anwalt hatte bereits per Einschreiben an diebg geschrieben hat aber keine Rückantwort erhalten.und das 3 mal es wurde nicht reagiert und mein anwalt hat auch mehrfach Fristengesezt es kam keine Antwort keine Reaktion.
Gruß
Jenny
 
hallo Jenny,

wenn gar nichts hilft und eine klage (noch) nicht in frage kommt, versucht es doch mal mit einer auskunft nach dem datenschutzgesetz (DS-GVO), die ist dann auch zeitnah zu erteilen, sonst drohen bussgelder und ggf ein anspruch auf schmerzensgeld und schadensersatz.
das kann bei weiterer weigerung zwar auch dauern, wenn die DS-aufsicht eingeschaltet wird ("meine" behörde ist schon seit einem halben jahr an der sache), aber man wird es nicht unbedingt so weit kommen lassen.


gruss

Sekundant
 
Hey,
Eine klage wird wohl als einziges noch in Frage kommen alles andere ist bereits ausgeschöpft
Gruß
Jenny
 
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