Kasandra
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Hallo,
kennt sich jemand in einem solchen Fall aus?
Ich hatte ja schon mehrfach hier im Forum darauf hingewiesen, dass der GdB-Antrag von Berufstätigen innerhalb von 3 Wochen entschieden werden muss.
Das VA hält sich weder an die 3 Wochen, es folgt unsäglicher Schriftverkehr mit Widerspruch etc.
Danach Einreichung der Klage, Schriftverkehr Kläger - SG - VA usw.
Jahre ziehen sich ins Land und die Klage des Antragstellers wird positiv entschieden, es liegt eine Schwerbehinderung vor.
In den 2-3-4 Jahren des ganzen Prozesses kann man rückwirkend beim Finanzamt den Lohnsteuerfreibetrag nachberechnen lassen.
Aber wie sieht es aus mit den jährl. 5 Tage Mehrurlaub? Die sind ja nun futsch.
Muss das VA zumindest als Entschädigung die Urlaubstage auszahlen?
Wie werden wir entschädigt?
Viele Grüße
Kasandra
kennt sich jemand in einem solchen Fall aus?
Ich hatte ja schon mehrfach hier im Forum darauf hingewiesen, dass der GdB-Antrag von Berufstätigen innerhalb von 3 Wochen entschieden werden muss.
Das VA hält sich weder an die 3 Wochen, es folgt unsäglicher Schriftverkehr mit Widerspruch etc.
Danach Einreichung der Klage, Schriftverkehr Kläger - SG - VA usw.
Jahre ziehen sich ins Land und die Klage des Antragstellers wird positiv entschieden, es liegt eine Schwerbehinderung vor.
In den 2-3-4 Jahren des ganzen Prozesses kann man rückwirkend beim Finanzamt den Lohnsteuerfreibetrag nachberechnen lassen.
Aber wie sieht es aus mit den jährl. 5 Tage Mehrurlaub? Die sind ja nun futsch.
Muss das VA zumindest als Entschädigung die Urlaubstage auszahlen?
Wie werden wir entschädigt?
Viele Grüße
Kasandra