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Schwerbehinderung / Einspruch

Hallo Liza,

Entschuldigung, aber mir fehlen etwas die Worte. Ich bin am schwanken zwischen Verwarnung und laut ablachen. Was veranstaltest Du hier? Dies ist keine Witzbude. (Witze gibt es im Cafe) Lass solche unqualifizierten Antworten wirklich sein. Dann lese bloß, aber Du schadest dem Forum mit solchen Antworten enorm.

Wenn man keine Ahnung hat.... einfach mal Klappe halten ;-)


Gruß von der Seenixe
 
Hi seenixe,

ich wundere mich sehr (als moderator muss dir doch bekannt sein, dass man als UO alle Register ziehen muss)

Keine Ahnung haben? Wer? Du oder ich?

Denke, eher du!

Nun kannst mich verbannen (genau wie die versicherer)
Deine Begründung ist bestimmt super, nur im Ergebnis das gleiche!

"ALLES WAS UNBEQUEM IST MUSS WEG"

lIZA
 
Hallo Liza,

also jetzt mal bitte halblang und nicht unverschämt werden!

Um einfach mal wieder auf die Sachebene zurückzukommen:
1. Wenn du schon einem Ratsuchenden den gigantischen Tipp gibst, bei einem GdB von 20 einen Gleichstellungsantrag zu stellen, dann kläre denjenigen bitte auch im Vorfeld über die Erfolgsaussichten auf!

2. Kannst du mal bitte darlegen, wie denn nach der zu erwartenden Ablehnung der nächste Schachzug von Monroe sein sollte, oder fehlt dir hierfür die Strategie?

:mad:Gruß
Joker
 
Hallo Liza!

Ich bin ja kein Moderator u. sollte mich hier vielleicht auch nicht unbedingt einmischen, aber man sollte sich immer überlegen wie man mit einem Institution (Arbeitsamt,...) umgeht. Und die werden sich nicht freuen wenn man ihnen mehr unnötige Arbeit gibt. Zudem ist die Gesetzesgrundlage für einen Gleichstellungsantrag eindeutig geklärt!
Und dann möchte ich Joker hier klar zustimmen, man kann so etwas nur einem Anderen raten, wenn dieser auch völlig über den Sachverhalt informiert wurde.
Wenn ich von mir ausgehe macht man sich doch bloss Hoffnungen u. hat einen Haufen Arbeit mit dem ganzen Papierkrieg u. dann kommt hinterher gar nichts dabei heraus.
Da wäre meine persönliche Enttäuschung, durch einen negativen Bescheid, für mich die Taktig nicht wert.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende

Chaotisch:rolleyes:
 
Hallo Liza!

Ich habe Dir, auf Deinen Rat an Monroe, einen Gleichstellungsantrag, zu stellen, die Vorgabe des Gesetzgebers reingestellt,
die da lautet (abgekürzt) ab 30% GdB, ist ein Gleichstellungsantrag möglich.

Du antwortest dies sei-Taktik.
Da ich in ähnlicher Lage wie Monroe befinde, würde ich sehr gern von Dir erfahren, was dies für eine "Taktik" ist und welchen Sinn es hat, mit einer GdB unter 30% einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Ist es überhaupt möglich, einen Antrag zu stellen, wenn man die Mindestvorgabe nicht erfüllt?

Wäre sehr interessant, sicher auch für Andere, wenn Du uns ausführlich, Deine "Taktik", erläutern könntest.

Gruß
maja
 
Ups, was ist denn hier los?

Ich hatte den Sachbearbeiter vom Versorgungsamt selbst dran, weil er meinte, dass meine Akte ja riesig wäre und der Aufwand so groß wäre usw.

Darauf hin habe ich ihm gesagt. dass er mir ja nur die Unterlagen schicken möchte, die ich nicht selbst eingereicht habe. Und raus gekommen ist halt nur die eine Seite.

Das Blatt ist von einem Dr. Soundso unterschrieben und es sind all meine angegeebenen Beschwerden aufgeführt und dann steht da eben noch der Prozentsatz, der dafür angesetzt wird. Ehrlich gesagt habe ich nicht den Eindruck, dass irgendeiner meiner Ärzte gehört wurde. Manchmal weiss ich gar nicht, ob das auch so gut ist.

Bei einem Gutachten für die private Unfallversicherung habe ich mal den damaligen Operateur gefragt und hatte auch eher den Eindruck, dass er die nachgebliebenen Probleme eher wegredet. Schliesslich wird ja auch das Ergebnis seiner Arbeit in einer Weise beurteilt. Habt Ihr auch diesen Eindruck erhalten?

Aber nochmal zurück zu meiner Akte: Meint Ihr, dass da noch weiterer Schriftverkehr mit Begründung der Einschätzung vorliegen muss? Oder kann es doch sein, dass da nicht mehr zu meinen OP-Berichten und Arztbriefen hinzugekommen ist, als die selber eingereichten Dinge?

Danke Euch
Monroe
 
Hallo Monroe,

Du mußt eigentlich selber wissen, was Du den Damen und Herren geschickt hast. Akteneinsicht heißt eigentlich: Schauen in die Akte, was alles dazugekommen ist; was die Verwaltung so angestellt hat mit den Unterlagen, Deinen Beschwerden.
Wenn da wirklich nur ein Blatt herauskommt, dann ist dies schon sehr wenig und ich würde dies überprüfen.

Wichtig sind eigentlich nicht die einzelnen Beschwerden, sondern welche Wirkung sie insgesamt zeigen. Erst mit 30% kannst Du erst einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Es lohnt sich wenigstens diese Gleichstellung zu erreichen und darum etwas zu kämpfen.

Gruß von der Seenixe
 
Rückmeldung

Hallo,

ich wollte hier mal abschliessend das Ergebnis rein stellen:
Der Einspruch hat sich gelohnt, mein Gesamt GDB liegt jetzt bei vierzig Prozent. Das ist ein Satz, den ich angemessen finde. Gleichstellung habe ich nicht beantragt. Mein Arbeitsplatz ist nicht in Gefahr und ich bin mittlerweile auch wieder soweit auf den Damm, dass keine Ausfallzeiten zu erwarten sind.

Wenn ich die Texte richtig verstehe, wird die Gleichstellung auch nur ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist, was z.B. auch bei längeren Ausfallzeiten angenommen wird.

VG
Monroe
 
Hallo Monroe,

bei einer Gleichstellung wird nicht nur die evtl. Ausfallzeit wg. Krankheit oder Therapie ect. berücksichtigt, sondern auch andere behinderungbedingte ungleiche Voraussetzungen bei der Berufsausübung, wie verminderte Leistungsfähigkeit, notwendige Hilfen oder anderes. Du solltest Dir in Deinem Fall wirklich mal Vor- und Nachteile aufschreiben, die diese Gleichstellung mit sich bringt. In einem größeren Betrieb denke ich, überwiegen die Vorteile, da bei einer irgendwann mal zustandekommenden Kündigung, Du evtl. die Letzte bist, die gekündigt werden kann. Außerdem erhällt Dein AG Zuschüsse (bzw. wird von der "Bestrafung" verschont, wenn er nicht x% Behinderte einstellt). In jedem Fall wird Dein AG nach Deiner Antragstellung beim AA gefragt und muss sich dazu schriftlich äußern, deshalb kann es sinnvoll sein, diesen Schritt vorher mit ihm zu besprechen, auch damit er dann nichts falsches schreibt...

In einem eher kleinerem Betrieb könnten die Nachteile überwiegen, aber auch hier ist es bestimmt sehr individuell und kommt auch sehr auf den Chef an bzw. Deine Beziehung zu ihm...

VG Santafee
 
Hallo MONROE,
das ist eindeutig zu wenig!
Wenn möglich setze dich mit der VDK in Verbindung.
Mitglidschaft kostet ca. 4€ pro Monat. Die setzen sich für dich ein.
Villeicht klappt es!
 
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