Hallo Liza!
Ich habe Dir, auf Deinen Rat an Monroe, einen Gleichstellungsantrag, zu stellen, die Vorgabe des Gesetzgebers reingestellt,
die da lautet (abgekürzt) ab 30% GdB, ist ein Gleichstellungsantrag möglich.
Du antwortest dies sei-Taktik.
Da ich in ähnlicher Lage wie Monroe befinde, würde ich sehr gern von Dir erfahren, was dies für eine "Taktik" ist und welchen Sinn es hat, mit einer GdB unter 30% einen Gleichstellungsantrag zu stellen.
Ist es überhaupt möglich, einen Antrag zu stellen, wenn man die Mindestvorgabe nicht erfüllt?
Wäre sehr interessant, sicher auch für Andere, wenn Du uns ausführlich, Deine "Taktik", erläutern könntest.
Gruß
maja