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Schwerbehindertenrecht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Schwerbehindertenrecht - Kriterien zum Merkzeichen aG ändern?


  • Total voters
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Hallo Zusammen,

vielleicht kann man im Rahmen der,zur Zeit bei der Politik in aller Munde,Inklusion( Recht auf Teilhabe) hier den Schuh in die Tür zu bringen.Dass sich für Behinderte und alte Menschen die Zustände in ihren Umfeld gravierend geänderten haben muss auch dem blindesten Politiker aufgegangen sein.

Genau da würde ich auch einen guten Ansatzpunkt sehen!
Die völlig veralteten Kriterien für die Gewährung des Merkzeichens aG müssen durch neue - und lebensnahe Kriterien ersetzt werden.

Oder aber aber es muss ein Sonderparkausweis für Inhaber des Merkzeichens G her, der auch auf Behindertenparkplätzen gilt!

Was nützt einem gehbehinderten Menschen z.B. der beste behindertengerechte Fahrzeugumbau - wenn er auf Grund des erhöhten Platzbedarfs beim Ein- und Aussteigen dann trotzdem nicht eigenständig so mobil sein kann wie er es gerne möchte.

Für alle die auf Gehhilfen außerhalb des Autos angewiesen sind ist der erhöhte Platzbedarf beim Ein- und Aussteigen ebenfalls das Problem.

Also sollte man bei den (politisch) Verantwortlichen wirklich mal einfordern, was in Richtung Teilhabe am Leben im Rahmen von Inklusion getan werden kann um die Mobilität von gehbehinderten Menschen zu verbessern

Lieben Gruß
magenta
 
Hallo magenta,
ein interessanter Ansatz,wenn dann hier auch noch eine zeitlich begrenzte Parkerlaubnis(8:00-18:00)vor meinem Haus mit ein fliesen könnte würde ich auch auf die Kfz-Steuervergünstigungen pfeifen.Der Gewinn an Lebensqualität ist unbezahlbar.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Magenta, hallo Beinmodel,

auch ich finde euren Ansatz genau richtig. Würde ebenfalls sehr gerne auf die Steuervergünstigung verzichten wenn ich das aG bekomme. Wie ich sehe, kommt mein Aufruf jetzt so richtig in Schwung.

Aber dazu müssten wir uns aufraffen und zusammen kämpfen und nicht nur sagen sondern auch was tun. Wenn ich nur wüßte wie man eine Petition aufmacht. Aber wie ich das sehe, kämpfe ich allein dagegen und bin allein auch gerade deshalb auf verlorenen Posten!

VG pswolf
 
Hallo pswolf,
wir sind in einem Wahljahr.Wenn wir mit unserem Anliegen bei einigen Politikern Aufsehen erregen würden,könnte die Sache ins rollen kommen.Aber wie kriegt man sowas hin.Wenn
man sich mit Behindertenbeauftragten in Verbindung setzen könnte.Eine Novellierung der
Grundlagen bei der Vergabe der Merkzeichen wäre ja Anfang und man müsste nicht das gesamte Behindertenrecht ändern Ein weiteres Argument für eine Änderung wäre auch die Tatsache dass das alte Rollenbild nicht mehr greifen kann,da man von jedem verlangt arbeiten zu gehen.Das heißtder Lebenspartner muss zum Lebensunterhalt beitragen,was dann bedeutet dass der BEHINDERTE Partner zu Hause gefangen ist.Ein geändertes Recht würde hier einige Vorteile bringen und ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen.
Gruß Beinmodel
 
Zuletzt bearbeitet:
ein Hallo in die Runde,

folgendes habe ich im Internet gefunden unter MMB ev. Darin geht es zwar nichts über den Ausweiß könnte vielleicht aber interesant sein für einige.

Ich habe den Beitrag kopiert und hier eingestellt da ich nicht wußte wie ich es sonst machen sollte.

Liebe Admis falls das nicht erlaubt sein sollte bitte löschen und eine Info an mich damit ich es nicht noch mal machen würde. Ich will euch keine unnötige Arbeit machen. Sorry / Danke schon mal im vor raus.
Weg weisende Beschlüsse, Bahn brechende Urteile - doch was ist die Realität?

Kolumne vom 01.12.2012


Ich glaube, einleitend sollte ich noch einmal erwähnen, dass diese Kolumne nur die Meinung des Kolumnisten wiedergibt, nicht die des MMB.

Da gibt es ein Urteil, nachdem einer schwer behinderten Frau ein speziell auf ihre Behinderung angepasstes Auto zusteht.
Der Bayerische Landtag beschloss kürzlich, die Kraftfahrzeughilfe im Sinne der Behindertenrechtskonvention auslegen zu lassen.
Wie alle anderen habe ich mich über diese Entscheidungen gefreut, habe im Chor der Jubelnden mit gesungen.
Doch dann habe ich mir die Entscheidungen noch einmal durchgelesen, mit ein paar Leuten gesprochen und nachgedacht.


von Robert Schneider

Was ist passiert? Ein Gericht empfiehlt den Sozialbehörden, in Zukunft die Behindertenrechtskonvention in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Etwas ganz ähnliches fordert der Bayerische Landtag. Keine neuen Verordnungen, keine neuen Gesetze, die sind nämlich schon lange da. Die Sachbearbeiter werden von Gericht und Landtag dazu aufgefordert, sie auch anzuwenden.

Noch einmal, die Beamten werden angewiesen, endlich ihre Arbeit richtig zu machen.
Und wenn sie es nicht tun?
In der freien Wirtschaft wären solche Urteile undenkbar. Ich möchte jetzt um Himmels Willen nichts gegen die vielen Tausend Beamte sagen, die sich durch ständig neue Gesetze und Verordnungen wühlen müssen und nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen suchen und auch treffen, die dem Wohl des Bürgers dienen.

Ich rede von den schwarzen Schafen, die nach Manier der alten Feudalfürsten auf einer Truhe hocken, die das Geld der Steuerzahler enthält, das genau für diese Zwecke ausgegeben werden soll. Ihr einziges Sinnen und Trachten ist darauf gerichtet, ihren Vorgesetzen am Ende des Jahres zu präsentieren, welche Summen sie diesmal wieder eingespart haben.

Solche Urteile und Beschlüsse gehen diesen Menschen meterweit an dem Körperteil vorbei, den sie sich im Laufe der Jahre breit gesessen haben. Wer sich durch meine Worte angegriffen fühlen sollte und sich diesen Schuh anzieht, dem dürfte er auch passen.

Übrigens: In Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht, ich zitiere: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Da frage ich mich doch als kleiner, einfacher Bürger: "Was braucht ihr eigentlich noch? Oder ist euch das Grundgesetz, auf das ihr immerhin vereidigt wurdet, auch noch zu neu und unbekannt?"

Ich gebe jetzt einmal den advocatus diaboli, male bewusst schwarz:

Vor einigen Jahren wurde ein Gleichstellungsgesetz erlassen - unter großem Jubel der betroffenen Personenkreise.
Das Gesetz floss sogar in diverse Bauordnungen ein - die sich so herrlich ignorieren lassen, speziell, wenn die städtischen Bauämter selbst die Bauherren sind.
Was wurde daraus? Nichts! In Worten: NIX! Makulatur, die sich so toll in den vielen Aktenordnern macht, die Kilometer von Regalen bevölkern.

Was wird also mit der Anweisung passieren, bei der Entscheidung über Kraftfahrzeugförderung für Menschen mit Behinderungen nach den Richtlinien der Behindertenrechtskonvention zu verfahren?

Eltern mit behinderten Kindern - sind nicht behindert. Abgelehnt.
Menschen in Ballungsgebieten - können öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Abgelehnt.
Menschen, die nur unregelmäßigen Beförderungsbedarf haben - sollen Fahrdienste benutzen. Abgelehnt.
Schwerst-Mehrfachbehinderte, die das Fahrzeug auch mal zu hygienischen Zwecken benutzen müssen - gehören ins Heim. Abgelehnt.
Menschen, die das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit zu gelangen - die bekommen es genehmigt.
Das zahlt nämlich der Integrationsfachdienst, sprich: Die Arbeitsagentur, oder die Rentenversicherungsträger.

Dass solche Entscheidungen überhaupt notwendig sind, trotz der bestehenden Gesetzeslage, das ist das eigentlich Beeindruckende.
Was passiert denn, wenn die Verordnung auf halbem Weg in der Bürokratie versickert?

Solange niemand hin geht, die Texte mit Hammer und Meißel in Stein schlägt und sie den Mini-Feudalfürsten so lange um die Ohren haut, bis auch der letzte kapiert hat, dass es den Menschen Ernst mit der Inklusion ist, solange werden wir bei unseren Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren bessere Munition haben - mehr nicht.

Was ist eigentlich, wenn jemand nach jahrelangem Rechtsstreit endlich in letzter Instanz Recht bekommt und die Gemeindekasse ist leer?

Aber lassen wir uns einmal überraschen. Bei dem Jubel müsste man eigentlich in der verstaubtesten Amtsstube mitbekommen haben, dass da draussen in der Welt etwas passiert ist.

Nachher sagt noch jemand, ich wäre ein Schwarzmaler und würde alles schlecht reden.

Also liebe Feudalfürsten, hört auf das, was der Papa Landesvater sagt und schaut zur Abwechslung mal in die richtigen Gesetzesbücher. Und hört nicht wieder mitten im Paragrafen auf zu lesen. Ihr verwaltet nämlich unser Geld, nicht eures.
Die Nichtbayern, die bekommen demnächst von ihren Landesvätern oder -Müttern denselben Einlauf verpasst.

Dafür sorgen gerade die vielen Freiwilligen vom MMB, die ihre Abgeordneten mit Mails, Briefen und Apellen versorgen.

Gruß Lilo
 
Hallo Beinmodel,

es hört sich gut an: wier sind in einem Wahljahr. da wird von den Politikern auf Teufel komm raus versprochen und dann, nach der Wahl will keiner was versprochen haben! Wenn wir, Otto Normalverbraucher, solche Reden schwingen würden, dann wären wir mit einem Bein im Gegängnis!

Du schreibst, dass man sich mit den Behindertenbeauftragten in Verbindung setzen sollte wegen dieser veralteten Gesetzgebung. Habe ich schon gemacht, in meinem Landkreis, an der in meinem Bundesland und an den der Bundesrepublik Deutschland.

Letzterer hat sich überhaupt nicht bei mir gemeldet. Die bayerische Behindertenbeauftragte hat sich zwas gemeldet, aber sie kann nichts machen(angeblich). Die in meinem Landkreis ist nicht mehr vorhanden und es ist auch noch kein neuer gewählt worden(habe mal nachgefragt, ob ich mich dafür aufstellen lassen kann, aber die haben mir abgesagt, weil ich kein Behördenmitarbeiter, Rechtsanwalt oder Doktor bin).

Wie ich auch schon sagte, kann man unsere Politiker vergessen, denn sie haben für solch eine Angelegenheit kein offenes Ohr und sind total Weltfremd anders denkenden gegenüber.

VG pswolf
 
Hallo pswolf,
ich kann Deine Verbitterung verstehen,das kommt mir Sicherheit daher dass ich keine Fantasie brauche um mir vorzustellen wie sehr Du in Deiner Lebensqualität eingeschränkt bist,da ich durch einen einfachen Beinbruch zum Höh(l)lenbewohner mutiert bin.Der Verweis von lilo auf die,seit dem 3.Mai 2008 in Kraft getretene)UN-Konvention zum Thema
Inklusion ist eine gute Argumentationsgrundlage um in den Betonköpfen eine Regung auszulösen.Deutschland hat sich dazu verpflichtet.Das wissen unsere Sachbearbeiter aber offensichtlich nicht.Hier wäre Missionsarbeit von Seiten Der Behindertenverbände notwendig.Solange man von Seiten der Regierung und Verwaltung der Meinung ist dass man Behinderten nur mit Geld helfen kann bleibt es schwierig für uns.
Gruß Beinmodel
 
Hi

auch wenn ihr das schon gelesen habt es gibt auch ander gründe als nur die Rechtssprechung im Versogungsrecht.

Die Auflage wer auf einem Behindertenparkplatz stehen darf, ist u.a. auch davon abhängig was in der

Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
vom 22. Oktober 1998
In der Fassung vom 17. Juli 2009
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Zu Absatz 1 bis 1e
..
IX. „ Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen “



Straßenverkehrs-Ordnung
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

2.
im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen,
Grüße Michi

ps: Natürlich die Einteilung welche Behinderung und Einschränkungen diesesen oben genannten Behinderungen gleichgestellt ist entscheidet die andere stelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo pswolf,

man müste in erfahrung bringen wie die vergabe Richtlinien der Anderen EU Staaten zu dem BlauesParkausweis sind.
Schließlich ist es ein Eurpäischer Parkausweis. Somit sollten die Richtlinien identisch bzw. sehr ähnlich sein.

Grüße Michi
 
Parkausweis für Behinderte

Hallo,

habe in dieser Sache einen Link des Europäischen Parlaments zum Parkausweis für Behinderte gefunden:

http://www.eu-info.de/static/common/files/view/1342/parkausweis.pdf

Besonders Interessant finde ich den Absatz auf Seite 2 des Dokuments:

den Parkausweis für Behinderte an Personen auszugeben, deren Behinderung eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit mit sich bringt.


Das besagt doch, dass auch behinderte Menschen mit nur einem Merkzeichen G, und nicht nur solche, welche die Kriterien der Deutschen Behörden und der Deutschen Gesetzgebung erfüllen, ebenfalls in des Genuß einer Parkerleichterung kommen müssten(oder irre ich da?).

VG pswolf
 
Hallo,

wünsche Euch allen einen schönen guten, schmerzfreien guten Morgen und hoffe, bei Euch ist das Wetter auch so schön wie hier bei uns im bayerischen Wald.

Habe jetzt schon mehrfach in Sachen Merkzeichen aG im Schwerbehindertenrecht wegen des Datums(also ob es zu Zeiten der z. B. Weimarer Republik o. ö. erstellt wurde) der ersten Gesetzlegung gegoogelt. Leider finde ich das Datum nicht.

Nun zu meiner Frage: kennt einer von Euch dieses Datum? Es wäre sehr wichtig für mich im Kampf gegen mein Versorgungsamt und für die Anstrengung eines Musterprozesses.

Danke Euch allen im voraus!

VG pswolf
 
Hallo und guten Abend,

es ist schon komisch! Gibt es hier wirklich keinen, der das Erstellungsdatum in o. g. Angelegenheit kennt?

Wünsche Euch noch eine schöne Nacht,

VG pswolf
 
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