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Schwerbehindertenrecht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas pswolf
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Schwerbehindertenrecht - Kriterien zum Merkzeichen aG ändern?


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pswolf

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

hier möchte ich eine kleine Umfrage in Sachen Schwerbehindertenrecht:

hier Auslegung Merkzeichen aG

erstellen.

Ich habe das Gefühl, als wenn das Gesetz dazu schon in der Weimarerzeit erstellt wurde und es den heutigen Kriterien nicht mehr entspricht.

VG pswolf
 
Hallo pswolf,

ich müsste erst mal wissen, was in dem Gesetz genau drin steht und was für Änderungen du anstreben würdest.
:)
 
Hallo indi,

hier der Auszug zum Merkzeichen aG im Schwerbehindertenrecht:

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen:

Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

Das Versorgungsamt erkennt das Merkzeichen "aG" nur dem Antragsteller zu, der die og. Voraussetzungen erfüllt. Es reicht z.B. nicht aus,

wenn der Antragsteller wegen der Teilentfernung des Darmes an Stuhlinkontinenz leidet und seine Fortbewegungsmöglichkeit erheblich dadurch eingeschränkt ist, weil er innerhalb kürzester Zeit auf eine Toilette angewiesen ist,

wenn der Antragsteller an einer erheblichen Versteifung des Hüftgelenkes und deform verheiltem Bruch des Oberschenkels leidet, so dass er deshalb auf öffentlichen Parkplätzen mit üblichen Abmessungen seine Pkw-Tür nicht vollständig öffnen kann.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

Dieses wurde durch die Versorgungsämter am: 21.05.11 aktualisiert.

Allein die Aussage, das:

Zitat:
Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist.

Zitatende

ist schon ein Hohn.

Wie ich schon schrieb, sind in meinem Bekanntenkreis Leute, die sich sehr gut Bewegen können und keinesfalls auf das Schwerste in ihrem Gehvermögen eingeschränkt sind bzw. die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

VG pswolf
 
Danke pswolf,

ich sehe es auch so...da muss eine Änderung her.

Leute die mit dem Herzen oder Lunge Beschwerden haben, können ja noch laufen. Solche gibt es bei uns im Verwandtenbereich auch, die haben kein Auto...haben aber ein aG!
Die fahren mit dem Bus und wenn nix geht mit dem Taxi.

Das Gehvermögen eines Doppelobetschenkelamputierten, als Maßstab zu nehmen ist der Witz! Auf den Paralympics rennen die mit Prothesen und es gibt auch welche die Gehhilfen nehmen, andere sitzen im Rolli....das ist diskriminierend für uns, die nicht gehen können.


Eine vernünftige Anderung muss her!
 
Hallo indi,

Du irrst, selbst Leute mit einem GDB von 100, welche eine schwere Herzkrankheit haben, bekommen keinen Ausweis mit dem Merkzeichen aG. So ist es jedenfalls mir bekannt weil ein Freund von mir(welcher leider an seiner Herzerkrankung gestorben ist) hat keine aG erhalten.

VG pswolf
 
Hallo PS Wolf,

ich hatte auch jemanden im näheren Umfeld dem es lange verwehrt wurde, der Hohn an der ganzen Sache war das er es dann bekommen hat. Dies aber immer wieder erneuern mußte obwohl bei der Krankheit, die er hatte es keine Besserung gab sondern nur Verschlechterungen was Medizinisch bewiehsen war und fand findes sehr unfair wie mit diesen Menschen umgegangen wird. Jeder behaupte ich mal der in dieser Sitiation ist und wieder gehen kann ohne Beeinträchtigung wäre Glücklich und würde dann auch daraf verzichten so etwas in Anspruch zu nehmen.

Kann man an der Umfrage auch teilnehmen ohne Betroffen zu sein ?

Viel Glück bei deinem Kampf / Umfrage

Gruß Lilo
 
Hallo Lilo,

jeder kann an der Umfrage teilnehmen wenn er/sie es möchte, auch wenn man nicht davon betroffen ist.

VG pswolf
 
Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

Damit bekommst du doch den Gb, Pswölfchen.
Ich glaube aber, da wird es auch vom SB abhängig sein, evtl. Vitamin B.
 
Liebe Indianerin, lieber pswolf,

ja, man bekommt sein aG nicht.auch nicht,wenn ein Organ schon fast

nicht mehr funktioniert....trage mal eine Einkaufstasche zum Wagen,

wenn Dir schon nach 50 m die Luft ausgeht....

Aber alles ist gut.....

Da muss etwas geändert werden!

Und es kommt auch immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an.

Dir, lieber pswolf viel kraft zum Kämpfen und Dir Indianerin

alles Liebe Eure Ophelia
 
Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal einen schönen, schmerzfreien guten Morgen.

Leider ergeben sich bei mir nicht einfach einen GdB von wenigstens 80 auf nur ein Organ. Bei mir sind es in der Summe 90. Siehe hier:

1. Künstlicher Gelenkersatz des Knies links, Schwellungszustand des linken Unterschenkels, Bewegungseinschränkung der Sprunggelenke links, Sensibilitätsstörungen bd. Oberschenkelaußenseiten, N. peroneus Syndrom links (Einzel-GdB: 50)

2. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veräriderungen, muskuläre Verspannungen, Bandscheibenschäden, Nervenwurzelreizerscheinungen (Einzel-GdB: 40)

3. Psychovegetative Störungen, seelische Störung, chronisches Schmerzsyndrom (Einzel-GdB: 30)

4. Chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (COPD) (Einzel-GdB: 30)

5. Sehminderung links (Einzel-GdB: 30)

6. Bluthochdruck (Einzel-GdB: 20)

Wie ich schon sagte: Man braucht das berühmte Vitamin B oder aber einen richtig guten Sachbearbeiter. Das mit dem Vitamin B habe ich ja schon hinlänglich erklärt(ein paar Bekannte von mir und meiner Lebensgefährtin haben durch dieses ja Ihre Parkberechtigung erhalten).

Was mich wundert ist, dass sich so wenige hier an der Umfrage beteiligen. Es scheint ja so, als wenn alle mit ihrem Schicksal zufrieden sind.:confused::(

VG pswolf
 
Hallo pswolf,
ich kann Deine Verbitterung nachvollziehen.Die Zuteilung des Merkzeichens ag nur an bestimmten Verletzungen festzumachen ist zu kurz gedacht.In wie weit mit dem Merkzeichen finanzielle Vorteile,die dem Staat Schaden bringen würden(Steuermindereinnahmen) kann ich nicht finden.Die Zuweisung müsste viel mehr im Zusammenhang mit der Teilhabe am öffentlichen Leben und einer Menschenwürdigen Lebensqualität gesehen werden.In meinem Fall z.B könnte ich ohne Hilfe meiner Frau zur
KG fahren.Sogar der Besuch beim D-Arzt wäre mir möglich,da der Weg zum Auto von mir zu bewältigen wäre und auch die anderen Wege sind in meinem Radius.Zur Zeit müsste ich ca 300 Meter zu meinem Auto laufen was ich leider nicht schaffe also fährt mich meine Liebe.Wenn die Entscheidungsträger etwas mehr Phantasie hätten und ein klein wenig Mitgefühl würden sie mit Sicherheit etwas großzügiger entscheiden.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel,

bei mir ist es ebenso. Auch ich kann ca. 100 Meter ohne Schmerzen, aber mir Gehstock(ohne geht es nicht) laufen.

Wie ich schon schrieb, muß ich mir, egal ob beim D-Arzt, ambulante Schmerztherapie oder beim Einkaufen, einen Parkplatz suchen, auf dem ich nicht an der Fahrerseite zugeparkt werde.

Wenn ich aber mal keinen finde, dann habe ich(wenn die Fahrerseite zugeparkt ist, keine Chance in mein Fahrzeug zu gelangen und muß jedesmal mir fremde Leute Fragen, ob sie mir mein Fahrzeug aus der Parklücke herausfahren.

Dies allein ist schon eine Schwerwiegende Einschränkung meiner Menschlichen Würde.

VG pswolf
 
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