• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schwerbehindertenausweis

klowunde

Erfahrenes Mitglied
hallo zusammen

ich habe da mal ne frage zwecks schwerbehinderten ausweis. und zwar bin ich mitlerweile bei der begutachtung zur feststellung der mde.das hauptgutachten ist unfall-chirugisch,zwei neben gutachten sind schon gemacht worden augen = 25% und neurologisch 30% der hauptgutachter sagte mir schon das meine mde weit über 50% sein wird und dar<auf hin habe ich ihn gefragt ob die 70% und merkzeichen G für meine einschränkungen berächtigt sind vom versorgungsamt. er sagte mir das das eigentlich viel zu wenig ist.das habe ich mir eigentlich auch schon gedacht als ich den bescheid vom versorgungsam von vor 1,5jahre bekommen habe,musste es aber so hinnehmen,weil auch mein auto von der bg gefördert wurde und dies schnell von der bühne gehen musste.habe ja auch auf grund des schwerbehinderten ausweises prozente auf den kauf eines neuwagen bekommen.konnte also auch kein einspruch einlegen.wie mache ich es jetzt das die gdb neu beurteilt wird? eine wesentliche verschlechterung ist ja nicht eingetretten sein dem ich ihn beantragt habe. bin dankbar für jeden tipp ;)

lg manu
 
Hallo,

Du mußt schon einen Verschlimmerungsantrag stellen. Weshalb Du aber damals nicht in Widerspruch gegangen bist erklärt sich mir erst einmal nicht. Dies hätte nichts an den zu diesem Zeitpunkt zugeordneten Grad der Schädigung geändert. Nun ist nicht klar, welche zusätzlichen Schädigungen bei Dir neben dem Unfall vorliegen, aber zu Fragen bleibt, warum ein Unterschied zwischen MdE und GdS bestehen bleiben sollte. Darauf mußt Du achten.
Im Verschlimmerungsantrag beschreibst Du bitte ausführlich Deine Einschränkungen, genau das, was Du nicht mehr machen kannst. Keine med. Diagnosen. Diese bleiben den Ärzten vorbehalten. Und die BG-Gutachten würde ich ebenfalls noch nicht erwähnen oder einreichen. Dies kannst Du im Rahmen eines Widerspruchs immer noch.

Gruß von der Seenixe
PS ich verschiebe die Sache mal in den richtigen Bereich.
 
Back
Top