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Schuld klar, muss ich reparieren lassen?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas shufro
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

shufro

Neues Mitglied
Hi,

vor kurzem ist mir jemand vorne ins Auto gefahren (Schlange und die Person hat den Rückwärts Gang eingelegt und ist in mein stehendes Auto gefahren). Polizei wurde gerufen und die Schuldfrage war in dem Fall nie bestritten.
Kostenvoranschlag meiner Werkstatt ist ca. 1300€ (MwSt. inkl.), die der Unfallverursacher auch direkt an seine Versicherung weitergeleitet hat. Heute habe ich einen Brief von der gegnerischen Versicherung (WWK) bekommen, mit u.a. folgendem Wortlaut:

"Wir bestätigen unsere Haftung dem Grund nach. Bitte reiche Sie nach der Reparatur die Rechnung herein"

Ich will mein Auto nicht reparieren lassen, sondern das Auto mit dem Unfall Schaden so verkaufen und das Geld vom Unfall so einbehalten. Erwartet die gegnerische Versicherung jetzt, dass ich eine Reparatur durchführen lasse? Muss ich jetzt irgendwas machen, oder einfach abwarten?

Vielen Danke für eure Tipps.

mfg shufro
 
Hallo shufro,

willkommem im Forum.

Nein, du mußt nicht reparieren lassen. Teile schriftlich der Versicherung mit das du den Wagen nicht reparieren läßt und sie dir den Schaden laut Kostenvoranschlag auf dein Konto überweisen sollen.

VG
Gitti
 
Hi,

vielen Danke für deine schnelle Antwort.

Also reicht ein einfacher, formloser Brief, mit dem Hinweis darauf, das ich nicht mein Auto reparieren lasse, sondern die Schadenssumme auf mein Konto überwiesen bekommen möchte. Das wären dann statt 1300€ mit MwSt. nur 1100€ (was auch super ist).

Danke.

mfg shufro
 
Reparaturkosten

Hallo shufro,

wie ironman13/08 schon schrieb, kannst Du Dir den Schaden auch auszahlen lassen. Allerdings wirst Du mit Abzügen rechnen müssen.

Erstens entfällt die Auszahlung des MWST-Betrages und zweitens kalkulieren die Versicherer gern bei sogenannten "fiktiven Abrechnungen" mit kleineren Stundenverrechnungssätzen.

Erst, wenn Du wirklich in der Werkstatt, woher die Kostenkalkulation stammt, reparieren lässt, bekommst Du den vollen Betrag bzw. gleich die Werkstatt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hi,

können die das wirklich so machen mit anderen Stundensätzen? Das die MwSt. abgezogen wird, ist klar, aber auch geringere Stundensätze? Die werkstatt ist keine Vertragswerkstatt, dadurch sind die Stundensätze auch geringer.

Danke :-)

mfg shufro
 
Abzug

Hallo shufro,

klar können die das machen und das ist mittlerweile gängige Praxis. Meistens werden von den Versicherern sogenannte Kalkulationskontroll-Gutachter darauf angesetzt. Neben dem Stundenverrechnungssatz wird auch gern mal die Klakulation an sich verändern. So werden Neuteile nicht ersetzt, sondern reparaiert, sogennante Beilackierungen ganz gestrichen, usw.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo RekoBär,

oha...hört sich ja nicht so toll an:(. Wenn du schätzen würdest, was denkst Du, wie viel Prozent fällt da noch weg? Netto wären ca. 1100...ewig weit können die das ja auch nicht drücken;)

mfg shufro
 
Schätzung

Hallo shufro,

diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da ich kein Hellseher bin.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hi,

kleine Anmerkung noch: ich habe jetzt im Internet was von "6 Monaten weiternutzung" gelesen. Ich möchte aber das Nettogeld der Versicherung einbehalten und direkt im Anschluss den Wagen verkaufen. Ist das auch möglich?

Danke euch.

mfg shufro
 
6 Monate Weiternutzung

Hallo shufro,

das mit den 6 Monaten Weiternutzung hat nur damit etwas zu tun, den Willen zu bekunden, dass der Pkw vom Inhaber weiter genutzt werden soll. Diese Willensbekundung ist für den Fall wichtig, wenn es zur sogenannten 120 %-Regelung kommen soll bzw, wenn die Reparaturkosten mehr als 50 % des Wiederbeschaffungswertes erreichen würden.

In dem Fall würde es normalerweise zum wirtschaftlichen Totalschaden kommen.

Aufgrund der Willensbekundung könnte dann trotzdem repariert werden.

Herzliche grüße vom RekoBär:)
 
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