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Schmerzensgeld

Scarsnoop

Mitglied
Weiß nicht ob das Thema hier rein passt :-( Frage trotzdem mal :-)
Wir hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall welcher nun bald 2 Jahre her ist, mit erheblichem Personenschaden.
Nun haben Wir Mitte Februar einen Termin mit der gegnerischen Versicherung bei unserem Anwalt um die Höhe des Scherzengeldes festzulegen.
Laut unserem Anwalt wird es da wohl zugehen wie auf einem türkischen Basar ! Nun zu meiner Frage : Ist diese vorgehensweise normal ? Handeln Wir uns jetzt zum "richtigen" Betrag oder wie ?
Nachdenkliche Grüße Scarsnoop
 
Hallo,
als Voraussetzung zu einem solchen Gespräch sollte schon mal ein verbindlicher Vorschlag vorliegen. Wenn man völlig bei Null anfängt, sollte es sehr schwierig werden. Habt Ihr mit eurem Anwalt bereits eine für euch akzeptable Summe festgelegt? Habt Ihr euch Gedanken über Spätfolgen, jetzige Unfallbedingte Kosten entsprechend diesem Buch gemacht?
Es gibt hier im Forum über viele Fragen in diesem Zusammenhang bereits Artikel.

Gruß von der Seenixe
 
Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich habe den Schmerzensgeldkatalog zuhause, meinem Anwalt abgeschwätzt. Er kann mir keine konkrete Summe sagen weil es halt nicht den identischen Fall gibt ! Aber so ne ungefähre Richtung ?
Mir scheint wohl nichts anderes übrig zu bleiben als mir alleine Gedanken zu machen und diese dann auch der Versicherung vor zu tragen :-( Dachte man sollte sich schon einig sein vorher, Anwalt und Ich !
Werde Euch dann berichten !
Danke Scarsnoop
 
Hallo,

leider hast Du mit Deiner Vermutung völlig recht, es wird reine Verhandlungssache werden.

Ich hatte vor vielen Jahren eine Schmerzensgeldforderung da mir eine orthopädische Werkstatt eine Beinprothese völlig falsch angepaßt hat und trotz meiner Bedenken keine Änderung vornahm, mich so lange damit laufen ließ bis sich Reizergüsse und Dauerschäden einstellten die es mir heute fast nicht mehr erlauben eine Prothese zu tragen.

Ich hatte Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt, da der Meisterbetrieb mir gegenüber noch frech wurde. Ein von mir beauftragter Gutachter stellte die völlig falsche Anpassung fest und die Versicherung machte mir einen Vorschlag zur außergerichtlichen Schadensregulierung.
Damals bot man mir 5.000 DM an. Nach meinen Bedenken erhöhte man dann auf 8.000 DM und teilte mir mit, mehr wird nicht gezahlt ansonsten müsse ich klagen. Ich hatte damals keine Rechtsschutzversicherung und wollte wegen dem finanziellen Risiko nicht klagen. Daher hielt ich an meiner Forderung von min. 20.000 DM fest und teilte das so mit, ich werde klagen wenn ich diese Summe nicht bekommen würde. Daraufhin bot mir die Versicherung an, 10.000 DM zu zahlen wenn ich im Gegenzug die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zurückziehen würde.
Ich behaarte auf meine 20.000 DM Forderung, schließlich war es ein Dauerschaden der mich mein ganzes Leben belastet. Ich weiss, mit einem Anwalt hätte ich sehr viel mehr rausholen können - aber man hat schon Pferde kotzen sehen (entschuldigt dass Sprichwort bitte) aber so ist es, irgendein Richter hätte mir dann noch Mitschuld gegeben dass ich die Prothese trotz meiner Bedenken benutzte. Aber was hätte ich machen sollen wenn mir ein angeblicher Fachmann sagt, er hätte eine neue moderne Technik angewandt und ich solle erstmal probieren und mich daran gewöhnen.....

Also ich bestand auf die 20 Tausend und schließlich teilte mir die Versicherung mit, ich bekomme das Geld wenn ich die Anzeige zurückziehen würde. Diese Voraussetzung wurde sogar in der Einigung schriftlich fixiert. Ich bestand aber darauf, dass ich die Strafanzeige erst nach erfolgter Zahlung zurücknehme, was die Versicherung akzeptierte. Die Zahlung kam sehr schnell und ich mußte leider (zähneknirschend) die Anzeige zurücknehmen.

Das ganze Verfahren kam mir wirklich vor wie auf einem Basar, es war schlimm mitanzusehen wie deutsches Recht ausgelegt wird.

Und zu allem Überfluß hatte ich nur drei Jahre nach der Falschanpassung der Prothese dann einen schweren Autounfall (Schädelbasisbruch) mit bleibenden Folgeschäden wie starke Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen und wegen Angst vor Autofahrten büßen ich als schwer gehbehinderter jetzt sämtliche Mobilität ein. Öffentliche Verkehrsmittel können bei meiner Gehbehinderung keinen echten Ersatz für die mobile Freiheit "Auto" darstellen. Überall fallen Aufzüge aus und Treppen verhindern dass ich meinen Rolli effektiv nutzen kann, also ein Unfall mit schweren Folgen für mein Leben. Ich wurde dienstunfähig und deshalb pensioniert. Jetzt weigert sich die Versicherung mir die Gehaltseinbußen zu zahlen weil ich angeblich nicht gegen meine Pensionierung angegangen bin, die Versicherung hält mich für dienstfähig und ich hätte wegen der Schadensbegrenzungsverpflichtung Widerspruch gegen meine Versetzung in den Ruhestand einlegen sollen. Eine m.E. sehr merkwürdige Aussage. Jetzt geht also der ganze "Kuhhandel" wieder erneut los, nur dass diesmal meine ganze Existenz für mich auf dem Spiel steht. Aber seit der Falschanpassung bin ich ja zum Glück rechtsschutzversichert (frei nach dem Motto "aus Schaden wurde ich klug"..)

Das Versicherungsangebot, welches ich heute bekam fiel sehr gering aus, mir wurde aber gedroht wenn ich das Angebot nicht annehme wird die Akte zur "Klaglosstellung" weitergereicht und dann fallen die Beträge wesentlich geringer aus.... Also versucht man es mit der Einschüchterungstaktik und setzt noch sogar Erpressung drauf "Im Falle dass ich das Angebot nicht annehme wird mein Reha-Berater nicht weiter finanziert". Schön, wenn man als Unfallopfer dann auch noch zum Versicherungsopfer wird....

Mein Reha-Berater hat mir schon mitgeteilt, die Versicherung finge immer ganz unten an und man benötige Verhandlungsgeschick dann ginge noch was... er sagte mir aber auch, er hätte den Eindruck nach der Finanzkrise würden sich die Versicherungen merklich öfters weigern zu zahlen als zuvor. Selbst die kulantesten Versicherungen seinen jetzt ablehnender als jemals zuvor. Dabei entstand mein Schaden viele Jahre vor der Finanzkrise.

Also fordere ruhig etwas mehr als Du Dir erhoffst zu erhalten, kürzen werden sie allein um des Kürzungswillen schon. Ich ärgere mich, mit meiner stets ehrlichen Art habe ich nur das gefordert was mir m.E. wirklich zusteht und da ich nicht mal ansatzweise das bekommen soll ist ein Treffen selbst in der Mitte für mich nicht akzeptabel.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, gutes Gelingen und möge keine Ungerechtigkeit geschehen.

Alles Gute
Viele Grüße
Michael
 
... einen schweren Autounfall (Schädelbasisbruch) mit bleibenden Folgeschäden wie starke Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen und wegen Angst vor Autofahrten büßen ich als schwer gehbehinderter jetzt sämtliche Mobilität ein. ...

Hallo Michael,
darf ich Dich auf diesen Beitrag aufmerksam machen:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=10887

Eine einfach Blutuntersichung gibt erste Hinweise ob Du einer der 30 % bist, der bisher nicht richtig behandelt wurde.
Wenn Deine Beschwerden mit Kreislauf, Schwindel, Angstattacken, Engegefühl in Brust, evtl. Gewichtszunahme erst mit einigem zeitlichen Abstand zur Schädelverletzung entstanden sind, dann bist Du nach meiner Meinung ein Kandidat.
Ich würde das nicht unversucht lassen, da jene die dann richtig behandelt wurden, von einem völlig neuen Lebensgefühl berichteten.
Wir waren letzte Woche beim Arzt und haben gesagt, dass die Hypophyseninsuffizienz ausgeschlossen werden solle. Reaktion des Arztes: Prima Idee. Machen wir.
Heute morgen war Blutabnahme und nun hoffen wir, dass es das war.
Mach in diesem Fall das gleiche wie Deine Ärzte: Probieren geht über studieren.

Viel Erfolg und gute Besserung
Grüße
oohpss
 
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