Hallo Forum,
wenn in meiner Klageschrift beispielsweise das Schmerzendgeld mit Betrag x gefordert wird und ich stelle nun 4 Jahre nach einreichen der Klageschrift fest, das der angesetzte Betrag in der Klage zu niedrig ist, was bedeutet das für mich ?
Ein Urteil gibt es noch nicht. Wie hoch das Schmerzensgeld ist entscheidet ja das Gericht.
Stimmt es aber, das das Gericht nie mehr Schmerzensgeld annimmt als vorher in der Klage eingeklagt wurde ?
Was wenn der Anwalt einfach vorher zu wenig "ermittelt" hat ?
Vielen Dank
wenn in meiner Klageschrift beispielsweise das Schmerzendgeld mit Betrag x gefordert wird und ich stelle nun 4 Jahre nach einreichen der Klageschrift fest, das der angesetzte Betrag in der Klage zu niedrig ist, was bedeutet das für mich ?
Ein Urteil gibt es noch nicht. Wie hoch das Schmerzensgeld ist entscheidet ja das Gericht.
Stimmt es aber, das das Gericht nie mehr Schmerzensgeld annimmt als vorher in der Klage eingeklagt wurde ?
Was wenn der Anwalt einfach vorher zu wenig "ermittelt" hat ?
Vielen Dank