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Schmerzensgeld wegen Roller Unfall

fjbull75

Neues Mitglied
Guten Tag an alle
Ich hatte im April diesen Jahres eine unfall ei Pkw nahm mir die vorfahrt und ich krachte frontal in die seite des Wagens. Die schuldfrage wurde direkt zugegeben und auch von der Polizei bestättigt.Durch den Unfall erlit ich eine Partella Querfraktur einkomartment Syndrom was in 2 operationen gemacht worden ist das komartment wurde mitels fazin öfnung oberschenkel40 unterschenkel beitseitig auch 40 cm geöffnet und mit zurgurtten wieder verschlossen und vernäht,das war die 3 op. In der 4op muste die Fazie oberschenkel noch mal komplet aufgemacht werden da nicht richtig zugewassen.Bei der 5 und 6 Op wurden dann noch das hinter Kreutzband so wie das ausenband im Knie gerichtet. So mein problem ist das mein Anwalt meint das da nicht mehr wie 13500 euro drin sein da die verletzungen nicht so wild sein. Dabei steht jetz schon fest das es sehr warscheinlich im alter noch zu Knie artrose kommen wird.Meine frage ist die summe realistisch oder hat mein anwlt keinen bock

Mit freundlichen Gruß Falk
 
Rollerunfall Schmerzensgeld

Hallo fjbull75,
herzlich willkommen hier im Forum.
Was soll nach Meinung von Deinem Anwalt noch alles passieren,damit Deine
Schmerzen schlimm genug für Ihn sind?:confused::eek:
Also es gibt hier zu nicht viel zu sagen als:
"suche Dir einen neuen Anwalt,der Bock hat und etwas von seinem Beruf versteht.";)
Viele Liebe Grüße
Xsilviax
 
Hallo xsilviax,

dein
Unfall im April diesen Jahres - Schmerzensgeld/höhe- event. Spätfolgen

Ja, leider haben wir in Deutschland hinsichtlich der Schmerzensgeldhöhe, keine Verhältnisse wie über dem Teich.

Eine vorerst abschließende Beurteilung/Aussage lässt sich i. d. R. erst bei ca. 2 Jahren treffen, was nun Sache mit deinem Knie ist.


Info Schmerzensgeld: Kniescheibenverletzungen, Kniefrakturen, Bänderv. ect

http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=IMMDAT&name=Adotoneonehypg

http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=IMMDAT&name=Adotoneonehype

http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=IMMDAT&name=Adotoneonehypf

http://beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=IMMDAT&name=Adotoneonehypi


w. Info:
http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag


An deiner Stelle würde ich event. durch einen adäquaten Abfindungsvertrag (Teilabfindung) bis dato das Schmerzensgeld abfinden lassen und weiteres
z. B. für event. weitere OPs offen halten.

Dito für event. unfallkausalle (in der Zukunft), materielle Schäden:eek: (Erwerbsschaden-Fortkommensschaden-Heilbehandlungskosten-vermehrte Bedürfnisse ect.)

Auf den Punkt gebracht: Du kannst unfallkausal deine Erwerbstätigkeit z. B. nur noch vermindert ausführen, oder fällst längere Zeit aus, Umschulung, Arbeitsplatzverlust ect. dann wäre ggf. die geg. Versicherung wieder im Boot;).


Grüße

Siegfried21
 
Danke euch für die schnellen antworten.
Eins habe ich vergessen zu erwähnen es war ein wege Unfall.Und da habe ich gedacht das ich auch im späteren verlauf auch wieder die BG zu greifen kann oder ist das verkehrt.
 
Hallo*,

die BG zahlt kein Schmerzensgeld! Weder früher noch später.

Die BG zahlt jetzt für Dich Verletztengeld und die Operationen & Behandlungen etc.

Viele Grüße

Kasandra
 
Rollerunfall Schmerzensgeld

Hallo,Siegfried,
ich glaube Du hast hier etwas durcheinander gebracht.
Mein Knie ist ok.:D

LG xsilviax
 
Hallo Kasandra
So war das auch nicht gemeint das die BG schmerzensgeld zahlt,nein meine frage richtet sich an die aussage vom Siegfried. Weil er meinte das ich lieber auf teilzahlung gehen soll wegen zukünftiger weiter OP .Doch ich dachte das die weiterre behandlungen doch durch die BG abgesichert sein,da der wege unfall auch anerkant ist

Mit freundlichen gruß Falk
 
Hallo fjbull75,

dein
Weil er meinte das ich lieber auf teilzahlung gehen soll wegen zukünftiger weiter OP. Doch ich dachte das die weiterre behandlungen doch durch die BG abgesichert sein, da der wege unfall auch anerkant ist


Ja, die Behandlungen muss die BG übernehmen und dir ggf. auch bei einer höheren bzw. rentenrelevanten MdE > 20 % (bei Verschlechterungen), eine Rente zubilligen.

Aber........ weiteres Schmerzensgeld z. B. bei Verschlechterungen (Erhöhung der MdE) oder bei weiteren unfallkausalen OPs, gehört nicht in das Resort der BG, sondern der geg. Haftpflichtversicherung.



Info: schau mal unter „übergangsfähigen und nicht übergangsfähigen Leistungen“ der BG

http://www.deutsche-versicherungsbo...php?title=Rückgriff_Sozialversicherungsträger

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=22762&highlight=Siegfried21


Grüße

Siegfried21
 
Sprichst du nur von Schmerzensgeld oder Schmerzensgeld und Schadensersatz. Und möchtest du einen Vorbehalt haben oder nicht?
 
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