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Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas laurette
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

laurette

Nicht aktive Mitglieder
Hallo ich bin neu im Forum und kann auch gleich etwas beitragen.Hatte im Fenbruar einen Auffahrunfall.heißt,mir ist jemand an der Ampel hinten aufgefahren und hatte daraufhin Angstzustände,wenn sich ein Auto näherte und Angst im Stadtverkehr,War eine Woche krankgeschrieben da ich mich inder Wiedereingliederung von einer psychosomatischen Kur befand,wollte ich nicht länger in der Arbeit fehlen.Die Tabletten,die ich wegen depressiver Erkrankung nehme,mußten erhöht werden,weil meine Ärztin einen Rückfall befürchtete,eine Reduzierung konnten wir erst vor 2 Wochen wieder vornehmen.Die Angstgefühle sind immer noch da,aber nicht mehr so schlimm,aber ich mußte die ganze Parade von Nebenwirkungen der Tablettenerhöhugn mitmachen,außerdem litt ich unter starker Müdigkeit.Die Versicherung des Unfallgegeners will jetzt das gesamte Gutachten meiner REHA einsehen(war wegen kompletten burn-outs in der Klinik),dort stehen aber sehr viele Dinge drin,die mit dem Unfall nichts zu tun haben(Lebensgeschichte und so).Der Chefarzt der Klinik,der auch das Gutschten angefertigt hat,hat gegenüber der Versicherung angeboten,alle Fragen zu beantworten.Dies lehnt die Versiherung ab.Ist das Verzögerungstaktik(ich sehe das so).Die Versicherung hat schon eine Summe überwiesen und avisiert,daßsie in Verhandlungen eintreten will.Dies aber erst nach Kenntnis des kompletten Gutachtens.Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.Ich will mich aber auch nicht in eine Klage treiben lassen,der Sachverhalt ist eigentlich klar.
 
Hallo guten Tag laurette;),

dein
dort stehen aber sehr viele Dinge drin, die mit dem Unfall nichts zu tun haben (Lebensgeschichte und so).
Die Versicherung hat schon eine Summe überwiesen und avisiert, daß sie in Verhandlungen eintreten will Dies aber erst nach Kenntnis des kompletten Gutachtens Der Chefarzt der Klinik, der auch das Gutschten angefertigt hat, hat gegenüber der Versicherung angeboten, alle Fragen zu beantworten. Dies lehnt die Versicherung ab.

Dito Chefarzt alle Fragen beantworten, deine Lebensgeschichte geht die geg. Versicherung, einen feuchten Käse an.


Die geg. Versicherung sucht die "psychische Prädisposition"
bzw. Ängstliche-Narzisstische Persönlichkeitstruktur um ggf. den Schadenersatz zu minimieren bzw. zu begrenzen.

Info:

http://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsstörung

http://www.verkehrslexikon.de/Module/PsychoUnfallFolgen.php

Konstitutionelle Veranlagung bzw. Vorschädigung beim Personenschaden

Von ersatzpflichtigen Schädigern bzw. den dahinter stehenden Haftpflichtversicherern wird häufig gegenüber Schmerzensgeld- und sonstigen Forderungen eingewandt, dass das Ausmaß des Schadens nicht allein auf das Unfallereignis zurückzuführen sei, sondern auf eine schon vorhandene Schadensdisposition.

Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung ein vielgestaltiges Bild zur Berücksichtigung derartiger Einwände.

Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/PSVorschaden.php


Grüße und noch einen schönen Sonntag;)


Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,ganz herzlichen Dank für Deine prompte Antwort.Zählt ein Gutachten mehr als das Wort desjenigen Arztes,der das Gutachten erstellt hat?Er kann ja zu der Prädisposition befragt werden...Der Chefarzt einer renommierten Klinik wird ja wohl keine Gefälligkeitsaussagen treffen.Ich habe auch schon herumgesucht,ob ich ein Urteil finde,auf das ich mich beziehen kann,aber da bin ich nicht fündig geworden.Man fühlt sich gegenüber den Versicherungen so hilflos.....Liebe Grüße von laurette
 
Hallo Laurette,

nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vor mehr als 20 Jahren machte ich die Erfahrung, dass die Versicherung das Thema Schmerzensgeld relativ schnell und möglichst niedrig abschließen wollte (nach ca. 2 Jahren). Irrtümlicher Weise nahm ich auf Rat meines Anwalts dies dann auch an und ließ mich schließlich abfinden. Nun nach längerer Zeit bereue ich es immer mehr, denn es kristallisieren sich zunehmend Tatsachen heraus, die nur über's Schmerzengeld billig entschädigt werden könnten.

Jedoch weiß ich auch nicht, wie lange ich diese Ansprüche unter welchen Einbußen noch wie lange hätte hinausziehen können.

Ich muß dazu sagen, daß ich Verletzungen erlitt, welche Auswirkungen über einen relativ langen Zeitraum zeigen, wie etwa Schädelhirntrauma 3. Grades, gerissene Nerven in einem Gliedmaß.

Doch "Angstzustände" oder "starke Müdifkeit" halte ich auch für nicht ohne!

Meiner Erfahrung nach versucht die Versicherung die Schadenssumme nach Möglichkeit zu drücken. Trotz klarem Sachverhalt empfiehlt sich für die Durchsetzung solcher Ansprüche ein Rechtsanalt. Bei der Auswahl eines solchen sollten meiner Ansicht nach soweit als möglich Erfahrungswerte anderer Mandanten z. B. herangezogen werden, - denn Rechtsanwälte sind häufig bzw. schnell auf Dein 'Bestes' bedacht.

Soweit meine Erfahrung in einem vermutlich ungleich schwereren Fall.

Liebe Grüße

Aponavi
 
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