Grüße Michihttp://www.cbf-da.de/euro-wc-schluessel.html
Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel ausschließlich an Menschen ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.
Das sind z.B.: schwer/ außergew. Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte die hilfsbedürftig sind und
gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung.
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung wenn
• das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
• oder das Merkzeichen G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100%
enthalten ist.
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