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Schadensnachforderung nach Abfindung PUV

nikita8008

Neues Mitglied
Hallo zusammen, ich hatte einen AU und wurde mit 20 % durch die PUV ausbezahlt. Abfindungserklärung unetrschrieben. Dann wurde ich 4 Monate später operiert und dabei wurden Schäden entdeckt die aus ärztlicher Sicht nicht vorhersehbar waren. Jetzt habe ich ein Ärztliches Attest vom Behandlungszentrum ( Prof. Dr.) bekommen wo darin bestätigt wird ,das meine Invalidität auch zum Zeitpunkt der Abfindung bei 40% liegt.
Per Ra an die Versicherung herangetreten, warte auf Nachricht. Hat jemand eventuell die gleichen Erfahrungen gemacht oder hinter sich ?
 
Hallo zusammen, vielleicht ist es bekannt vielleicht auch nicht.
Eine Abfindung durch eine PUV muss nicht endgültig sein.
Es gibt ein Urteil des LG, dass besagt bei nicht vorhersehbaren oder krassen Mißverhältnis zwischen Abfindung und Invalidität ist die Vers. nochmals zur Zahlung fällig
 
Hallo,
ich überlege gerade, welchen Wert Deine Info hier für die User hat. Deutschland hat 116 Landgerichte. Eines hat eine Entscheidung getroffen und kein Aktenzeichen und kein Name eines Gerichtes. Gerade wenn Du so kurz nach der Begutachtung erneut operiert wirst, dann kann man noch sehr schnell nachweisen, dass die Begutachtung voreingenommen und ungerecht war. Die PUV zahlt übrigens keine Abfindung, denn Du schließt mit der Versicherung einen Vertrag, der besagt, im Schadensfall eine Summe XX entsprechend der Vereinbarungen zu zahlen und dafür zahlst Du monatlich/jährlich eine Summe.

Bitte versuche das Aktenzeichen zu bekommen, damit man den genauen Sachverhalt nachlesen kann.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe und Herzblut, ganz klar in aller Euphorie das wichtigste vergessen. Tatsächlich habe ich von meiner PUV eine Abfindung erhalten und zwar nach zähen Verhandlungen mit meinem Ra. Und ebenfalls haben Ärzte 3 Monate danach während der OP eine weit aus höhere Invalidität festgestellt. Die PUV sagt natürlich, eine Abfindung und das war es. In meinem Fall gehe ich vor Gericht wenn ich keine Klärung habe. Und nun das Urteil:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Entscheidung:

4 U 158/98.

Orientierungssatz:

Schadensersatznachforderung trotz umfassenden Abfindungsvergleichs.

Gesetzliche Vorschriften:

BGB §§ 242, 831 I, 847 I, 852 I.

Leitsatz:

1.Ein Abfindungsvergleich kann dem Einwand der unzulässigen Rechtsauübung ausgesetzt sein, wenn sich nach dem Auftreten unvorhergesehener Spätfolgen ein krasses Mißverhältnis zwischen Vergleichssumme und Schaden ergibt.

2.Die Frage unvorhergesehener Spätfolgen ist nach dem maßgeblichen normativen Standard verständiger und redlicher Vertragspartner zu beurteilen.

3.Bei der Entscheidung zur berechtigten Höhe einer Nachforderung ist zum einen der bereits geleistete Schadensersatz zu berücksichtigen und zum anderen, daß der weitere Ausgleich nur zwecks Vermeidung eines krassen Mißverhältnisses zwischen Vergleichssumme und Schaden geboten ist.

SchlHOLG, 4. ZS, Urteil vom 30. August 2000, - 4 U 158/98 -,

4 U 158/98 2 O 116/91 LG Flensburg (= 7 O 268/87 LG Flensburg)
 
Hallo nikita8008,

Anfechtung der Abfindung:


BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§ 120
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung. Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Nikita,

vielen Dank für die Bekanntgabe des Urteils.

Dann werde ich (wiedermal) eintauchen, in die Welt der Rechtsverdreher

@Siegfried, diese §§ könnten evtl. auch hilfreich sein! Danke!

Grüßle vom Herzblut
 
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