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Schadensminimierungspflicht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Aramis
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Isländer,

01, das Rentengutachten ist sehr deutlich und stimmig. Die handgeschrieben Passagen haben mich bestätigt und meinem Lebensgefährten klar gemacht, dass er nicht mehr arbeitsfähig ist.

02, zum IMB wurde er vom Reha-Berater und der Betriebsärztin geschickt, man wollte wissen wieviel er noch heben kann, welchen Belastungen er aussetzbar ist, etc.
Diese Beurteilung fand wenige Tage nach dem Rentengutachten statt. Der Bescheid und das DRV- Gutachten über die Verrentung lagen dem IMB schon vor( soviel zur Verschwiegenheit der Rehaberater)!

Diese IMB-Arbeitsbeurteilung wird jetzt von der Gegnerischen als Gutachten bezeichnet.

Du fragst nach der Untersuchung des IMB? Naja, mein Lebensgefährte war leider alleine dort. Aber es fand nur eine Befragung mit diversen Drohungen statt ( sie kommen in Harz4, ihr Betrieb will zuviel Geld für die nötigen Umbaumaßnahmen etc.)

Die Betriebsärztin konnte nichts mit dieser Beurteilung des IMB anfangen, dafür stimmte sie dem DRV-Gutachten voll zu! Welcher Betrieb / Konzern läßt einen EU-Rentner noch vollschichtig arbeiten?

03, sag ich auch immer, Schadensminimierung betreiben wir seit knapp 4 Jahren, es reicht! Das Unwort für jedes Opfer, dann verweise ich auf deine Kommentare!

04, um die Schweigepflichtsentbindung wollte sich unser Anwalt kümmern, muß ich wohl noch mal nachhaken.

05, davon hört man immmer wieder, ist wie mit den anderen versicherungsfreundlichen Gutachtern halt auch- ich hoffe für alle UO, dass sie einen verständigen Gutachter finden der sich auch durchsetzen kann!

Danke und
LG
Aramis
 
Grüß Dich, Aramis,

es ist absehbar: So kommst Du nicht weiter. Du lässt Dich durch Himmel Mond und Sterne jagen.

Was hält Dich von einer Klage ab? Es wird Zeit, den Knoten durchzuschlagen!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

Klage ist der nächste Schritt!
Im Guten geht ja nix!
Wie war dass nochmal: wir bestimmen die Gutachter und den Gerichtsstand?

Dank Dir und LG
Aramis
 
Grüß Dich, Aramis,

das will ich auch gemeint haben.

Wie verhält man sich zu dem IMB-Gutachten im Zuge der Klage?

01
Es gibt eine merkwürdige psychische Regel: Derjenige, der zum ersten Mal etwas angesprochen hat und sich eindeutig dazu geäußert hat, der hat die Meinungsführerschaft und hat bessere Chancen, sich durchzusetzen. "Einen Anker werfen" nennt das der Fachbuchautor und Richter am Landgericht Luckey.

02
Da ist was dran. Daraus folgt:

(a)
Es gibt der Gegenseite eine Chance, wenn man das IMB-Gutachten in der Klage unbeantwortet lässt. Die Gegenseite wird versuchen zu punkten, etwa so oder so ähnlich:

"Der Kläger verschweigt lieber, dass sein Vortrag falsch ist, wie er wohl weiß. Denn von dem guten IMB-Gutachten schreibt er lieber nichts. Aber zur Erinnerung an die Tatsachen: Das Gutachten beweiset: Der Unfall war geradezu ein Jungbrunnen. Der Gutachter konnte nämlich feststellen, wie arbeitsfähig der Kläger ist. Der Kläger aber sucht den sekundären Krankheitsgewinn. Er findet wohl, die arbeitssame Zeit in seinem Leben sei vorbei, jetzt sei "soziale Hängematte" die Losung. Aber nicht auf Kosten unserer armen Prämienzahler....!"

(Sicherlich etwas verbindlicher im Ton, dafür genauso unverfroren in der Sache)

Und schon bist Du in der Rechtsfertigungslage: Du musst jetzt bergauf radeln. "Steil bergan mit kleinen Pferden...."


(b)
Besser andersrum:

(ba)
Da das Gutachten mit Sicherheit so oder so auf dem Richtertisch landet, ist es nur kindisch, es hinterm Berg halten zu wollen.

(bb)
Besser ist, davon schon in der Klage anzufangen und knallhart zu sagen, dass sich die Gegenseite bei einem Versicherungsgutachtensdienst ein Gutachten hat machen lassen, das aber inhaltlich falsch sei. Was man an diesem, jenem und solchem sehe. Zitate aus seriöser Fachliteratur unterstreicht das. Beweis für die Fehlerhaftigkeit natürlich Sachverständigengutachten.

(Exkurs I: Steht in dem Gutachten in der Anamnese, Du hättest angeblich dies oder das gesagt, was Du nicht gesagt hast? Dann vergiss nicht, das zu ebstreiten: "Hab ich nie gesagt!"

Exkurs II: Das Gutachten wird leicht verkleinert wiedergegeben, so dass auf der Kopie ober drauf passt: "ACHTUNG: INHALT VOM KLÄGER BESTRITTEN, SIEHE KLAGE SEITE 12!"

WIESO? Weil Mediziner oft die Schriftsätze kaum lesen ("was kann schon von den Juristen medizinisches gesagt werden außer Mist?)", was dazu führt, dass sie bestrittene Darlegungen im Gutachten dennoch zu Grunde legen, obwohl die ZPO befiehlt, dass erst mal Beweis aufgenommen werden muss darüber, ob Du das wirklich gesagt hast!)

Da heißts: Vorbauen.)


03
Ganz typisch ist, dass dann die Gegenseite auf die inhaltliche Gutachtenskritik nur ganz schwach eingeht. Dann kann man nachsetzen: "Der Gegenseite ist die Luft ausgegangen. Ihr fällt auch nichts mehr ein. So schaut sie an der berechtigten Kritik einfach vorbei, "denn, so schließt er messerscharf, nicht sein kann was nicht sein darf!"."


04
Viel Glück!

"Wer ständig strebend sich bemüht, den können wir erlösen!" (Goethe, Faust II)


ISLÄNDER
 
Hallo Aramis@,

dein
02, zum IMB wurde er vom Reha-Berater und der Betriebsärztin geschickt, man wollte
wissen wieviel er noch heben kann, welchen Belastungen er aussetzbar ist, etc.
Diese IMB-Arbeitsbeurteilung wird jetzt von der Gegnerischen als Gutachten bezeichnet.
Du fragst nach der Untersuchung des IMB? Naja, mein Lebensgefährte war leider alleine dort.
Die Betriebsärztin konnte nichts mit dieser Beurteilung des IMB anfangen,

Diese Beurteilung fand wenige Tage nach dem Rentengutachten statt. Der Bescheid und das DRV- Gutachten über die Verrentung lagen dem IMB schon vor( soviel zur Verschwiegenheit der Rehaberater)!


1. DRV-Gutachten-EMR usw. ja, dann wäre doch sowieso so ein "Pseudo-Untersuchung-Beurteilung" beim IBM
von Anfang an """""""passee""""""!


2.
Ich propagiere ja immer, lässt die Finger weg mit Untersuchungen vom REHA-Berater
von der Versicherung bezahlt, denn es geht hier nicht bloß um Untersuchungen im Ramen
von Belastungserprobungen, sondern die Angelegenheit ist doch u. a. mehr oder weniger ein verstecktes Gutachten. (natürlich konnte die Betriebsärztin damit nichts anfangen)

Die Einhaltung der Standards der medizinischen Begutachtung hat oberste Priorität, die an der Universität Köln erworbene Zusatzqualifikation als Medizinischer Sachverständiger (cpu) garantiert unseren Auftraggebern profunde Kenntnisse auf allen Rechtsgebieten.

Ja, genre.....genre......Cpu Cpu......IBM IBM ........ "Nachtigal, ick hör dir trapsen":rolleyes:

http://www.gutachterinstitut.de/gutachten/

http://de.genre.com/reinsurance-sol...tional/business-school/BSNamesMedExam-de.html

http://de.genre.com/reinsurance-solutions/lifehealth/international/business-school/BSMedExam-de.html

s. a. Aussagen von;):
http://www.dr-med-rainer-althaus-fachgutachten.com/40564/home.html


3.
Eine "unabhänige" Untersuchung-Testung "wie-was-wo-wann" ich noch "kann"..... mache ich über die ARGE-DRV oder BG z. B. in einem Berufsförderungswerk.

http://www.bfw-muenchen.de/serviceangebote/wege-in-die-berufliche-reha/kurzarbeitserprobung-kap.html

http://www.arge-bfw.de/die-berufsfoerderungswerke/

http://www.bfw-muenchen.de/ueber-uns/bfw-muenchenkirchseeon.html


4.
Bei solchen "Pseudo-Untersuchungen" spiele ich nicht den starken Mann und trete alleine auf:eek:.
(Befragung mit diversen Drohungen:rolleyes:)


5.
Wer ist Herr des Verfahrens.....die Versicherung:confused:, dann sollte dies
auch vom Anwalt """"schnellstens"""" in die richte Bahn gelenkt werden.


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Isländer,

dieses leicht "pädagogische" Problem sehe ich auch. Wer hat angefangen, was ist wichtig, wessen Meinung zählt mehr?
Wir werden unseren Anwalt darauf hinweisen, dass er das versteckte IMB- Gutachten gebührend würdigt!
Nicht, dass da nochmal Fragen aufkommen:mad:

Hallo Siegfried,

warum ist er noch zu dem Gutachter trotz das er schon vollverrentet war?
Gute Frage: Blödheit, bzw. vom alten Anwalt und der Rehaberaterin unter Druck gesetz ? Immer in Angst, die Mitwrkungspflicht zu verletzen?
Dann noch der Schock über die schriftliche Bestätigung der DRV über die gesundheitliche Zukunft!

Deine Links sind einfach klasse! Aber, unser cpu Gutachten war eindeutig positiv für uns, gern hätten wir weniger medizinische Details und Unfallfolgen beschrieben bekommen!
BFW und Murnau sind im Gespräch.

Dank euch, sobald es Neues gibt melde ich mich:)

Ganz liebe Grüße
Aramis
 
Hallo miteinander

bei den Halbgöttern in Weiß ist es vielfach üblich, sich nach der offiziellen Tätigkeit mit Eintritt in den Ruhestand als Gutachter zu betätigen, egal wie alt die sind. Du erkennst es unter dem Wort: Emeritierung, es ist eine Form der altersbedingten Befreiung, genauer einer Entpflichtung von einem Amt, jemand beendet sein Amt altershalber.

Hier zwei Beispiele: beim Tübinger medizinischen Begutachtungsinsitut unter der Leitung des hier schon öfters besprochenen Prof. Dr. Andreas Stevens, stehen folgende zwei pensionierte Koriphäen als Mitbetreiber auf der Liste:

Prof. Dr. med. Weise ist

Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie sowie für Orthopädie und Unfallchirurgie
Sachverständiger für Zivil-, Straf- und Sozialgerichte
Sachverständiger für Träger der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, Ärztekammern, Gesundheitsämter
Emeritierter Ordinarius für Unfallchirurgie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
ehemaliger ärztlicher Direktor der berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, der Deutschen Sektion der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen (AO), der Arbeitsgemeinschaft für Endoprothetik (AE) sowie zahlreicher weiterer Fachgesellschaften
Präsident 2007 der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Vorsitzender der Kommission «Gutachten» der DGU und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft «Sozialmedizin und Begutachtung» der DGOU
Mitherausgeber des Fachbuchs «Grundkurs orthopädische-unfallchirurgische Begutachtung»
Autor zahlreicher Publikationen im internationalen und nationalen Fachzeitschriften



Prof. Dr. med. Oestern ist

Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie sowie Orthopädie
Sachverständiger für Zivil-, Straf- und Sozialgerichte und Sachverständiger für Ärztekammern
Emeritierter Direktor der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Neurotraumatologie am AKH in Celle
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Arbeitsgemeinschaft für Endoprothetik (AE) sowie zahlreicher weiterer Fachgesellschaften
Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesen Deutschland, Chairman Division of Traumatology (UEMS), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) 1997, Präsident Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (2000)
Mitherausgeber zahlreicher Fachzeitschriften und Fachbücher

nachzulesen unter: http://med-begutachtung.de/institut.php

Ein anderer Gutachter mit dem ich zu tun hatte, ging auf die 80 zu und hatte sein festes Untersuchungszimmer/Büro immer noch an der Klinik.

Warum die das noch machen? Verdient haben sie genug als Mediziner und Professor. Sie könnten sich ja ehrenamtlich austoben, nein da muss man dann halt sich noch die "Gröschelchen" dazuverdienen und als Gutachter häufig genug den Hilfesuchenden, Verzweifelten, von Unfall gezeichneten das Leben schwer machen.

Der ganz oben als erst genannte, hatte in der Gerichtsverhandlung auf die Frage meines Anwalts: warum nur er mich als Simulantin hinstellen würde und mehrere andere Fachkollegen meine Dienstunfähigkeit aus Unfallgründen bestätigten und sie das Außmaß des Unfalls und seine Folgen für mich ganz anders beurteilt hätten, geantwortet: die würden sich an die Wünsche der Probanden halten, weil sie damit leicht und gerne ihre Praxen voll hätten und das auch für Rehakliniken gelte, die wollten doch nur verdienen indem sie besser ausgelastet wären.

Das zeigt doch schon, welch Geisteskind jemand ist, denn jeder Psychologe hört dir zu, was du über andere denkst, und macht daraus Rückschlüsse, das was du selber denktst. Das eigene Gedankengut überträgst man nunmal auf andere - eigentlich sollte das jemanden ja entlarven, aber wenn dann noch Richter ehrenkäsig diese Schlechtachter hofieren und Herr Professor hier und Herr Professor da, sich dem noch anbiedern, da wird einem nur schlecht.

Bei mir hat die Wut soviel Kraft freigesetzt und meinen Kampfgeist entfacht, dass ich mir gesagt habe, diese Ungerechtigkeit kann ich mir und meinen Kindern gegenüber nicht als Wahrheit stehen lassen. Es hat dann noch 4 Jahre gedauert, aber das Berufungsgericht gab mir recht: die Schlussfolgerungen des Schlechtachters seien nicht nachvollziehbar.

Also KOPF HOCH; BRUST RAUS; AUF IN DEN KAMPF;
denn wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen

Wer da welchen Schaden zu minimieren hat, ist von außen betrachtet doch sehr sehr fraglich!

Lieben Gruß
Teddy
 
Hallo, Teddy,

Professor hin und her, auch solche hochgebildete Menschen machen Fehler, manche aus Überlastung, manche auch aus Altersgründen.
Ich persönlich gebe aus meiner letzten Erfahrung gar nichts mehr auf einen Professorentitel.
Viele Grüße, quer durchs Ländle, Uwe.
 
Hallo Teddy und Uwe,

danke für eure Beiträge und das Mutmachen:)

Diese "Institute" leben vom Geld der Versicherungen und dafür schaden sie uns allen!

Über das Alter der Gutachter läßt sich streiten, in vielen Punkten können sie nicht mehr mithalten.

Zu alten Ärzten und Professoren kann ich bisher nur gutes Berichten. Leider sind die des Kämpfens müde:rolleyes:

LG
Aramis
 
Hallo,

jetzt zieht die gegnerisch Versicherung wieder zurück, überweißt wieder "Vorschüße" nach Gutachten wegen Leistungsfähigkeit wird verhandelt, auch über Umbaukosten.

Hab den Anwalt gefragt ob er merkt, dass wir wieder nur verarscht werden- 4 Wochen bis wir einen Gutachtertermin kriegen , der findet dann 6-8 Wochen später statt... Ergebnis wieder 6-8 Wochen später...also vor Oktober geht wieder nix!
Wenn er dann Klage einreicht ist schon wieder Weihnachten, mittlerweile sind wir dann Steuersünder, weil wir auf den Lohnausfall schon 4 Jahre Einkommenssteuer hinterziehen?

Erst im März 2014 splittet die Gegnerische ihre diversen Vorschüsse auf, teilt mit, dass einige unserer Ansprüche verjährt sind ( BULLSHIT) !
Ob wir dass so akzeptieren wird überhaupt nicht gefragt!

Leider ist unser Anwalt auch von der abwartenden Fraktion- dafür fehlt es uns doch an Geduld!
Z.B. fragte ich, ob ich das Gutachten über den Haushaltsführungsschaden anleiern soll?
Nein , erst mal abwarten!
Ich bin sicher, dass er erwartet dieses Gutachten liegt vor sobald er es braucht?

Noch was: Katzen sind Hobby, sowas gehört nicht zum Schadensfall!
Genau wie Isländer es beschrieben hat! Also könnte arbeiten, wenn er nur wolle- auf Hobbys muß er aber verzichten....genau wie in den 101 Tagen KH und Reha kein Schaden entstanden ist im Gegenteil man hat für jeden Tag 10€ abgezogen wegen Aufwandsersparnis...

Bitte gebt uns unser Leben zurück, mehr wollen wir nicht!

Weiß, euch gehts auch nicht besser, ich bin so froh, dass ich euch habe!

Frohe Ostern
Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aramis, vielen Dank für die Antworten. So viel Leid muß man ertragen........

Heißt die gute gegnerische Haftplicht zufällig AXA ? War nur Frage...

Sonst viel Gedult für die Zukunft.

LG Tanja33
 
Hallo Aramis,

Hoffentlich hattet ihr trotzdem ein gutes Osterfest.

Ich habe auch einen Anwalt der abwartenden Fraktion. Mehrfach sind vereinbarte Gesprächstermine ausgefallen. Ende diesen Jahres verjähren Ansprüche, die offensichtlich gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Hoffentlich ist bei euch noch nicht wirklich etwas verjährt?

Ich habe das Gutachten für den Haushaltsführungsschaden schon beauftragt. Das Erarbeiten des Gutachtens dauert ja auch.

Zwar muss ich das Gutachten (erst mal) selbst bezahlen. Ich will aber vermeiden, einen Anspruch einklagen zu wollen, der nicht substantiiert ist.

Die Haftpflicht des Unfallverursachers hatte bei mir zunächst für den Fall eines von dort unangefordert angebotenen Abfindungsvergleichs 12.000 Euro, dann plötzlich nur 10.000 Euro und letztlich beim Aufrechnen der Vorschüsse nur noch 3.200 Euro gezahlt.
Da war dann offensichtlich, dass ich ohne sachkundige Hilfe nicht weiter komme.

Und zum Thema "verarschen": Die Haftpflicht erstattet den Schaden auf mein früheres Nettogehalt, zieht aber 10% vom Brutto :mad:wegen angeblich ersparter Arbeitsaufwendungen ab. Das gehört sicher mit zur "Mürbemachenmasche", damit ich irgendwann womöglich doch noch genervt einer Abfindung zustimme. Ob das Vorgaben "von oben" sind, oder ob die Sachbearbeiter selbst Spaß an solchen Schikanen haben?

Naja - machen wir uns gegenseitig Mut, diese Marotten auszuhalten. Also: Kopf hoch und weiter, ab in die fristgerechte Klage und auf ein rechtssicheres Verfahren hoffen.

Dir bzw. Euch alles Gute.
Lindgren
 
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