NoNameLand
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- Registriert seit
- 6 Nov. 2015
- Beiträge
- 1
Verehrte Forenmitglieder,
ich habe mal folgenden fiktiven Fall in Stichpunkten konstruiert, bei dem ich bitte eure Einschätzung benötige:
Fußgänger wird von Autofahrer geschlagen. Ergebnis: Verletzungen im Gesicht, Brille defekt.
Zeuge vom kompletten Tathergang gibt es nicht.
Polizei wurde gerufen und hat die Aussagen der Beteiligten aufgenommen. Strafanzeige gegen den Autofahrer wird erlassen.
Amtsgericht verurteilt den Beklagten im Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
Wegen Schadenersatz/Schmerzensgeld wird ein Anwalt vom Kläger hinzugezogen.
Beklagter reagiert nicht auf eine außergerichtliche Einigung.
Anwalt reicht daraufhin Klage beim Amtsgericht ein.
Klageerwiderung der Gegenseite erfolgt via Anwalt des Beklagten.
Tathergang wird nun völlig anders (gegensätzlich) geschildert.
Anwalt des Klägers antwortet daraufhin.
Unstimmigkeiten zwischen Kläger und Anwalt des Klägers führen zur Mandatsniederlegung.
Vom Amtsgericht wird ein Gerichtstermin festgesetzt.
Nun meine Fragen:
- Sollte nun ein anderer Anwalt vom Kläger konsultiert werden (insbesondere wegen der bevorstehenden Gerichtsverhandlung)?
- Wäre der Gerichtstermin auch ohne Anwalt ratsam?
- Wie sollte man sich auf den Gerichtstermin ohne Anwalt vorbereiten?
- Was ist im Anschluß an den Gerichtstermin zu tun (bei Erfolg/ bei Niederlage)?
- Akteneinsicht möglich (u.a. wegen Beweismittel, wie z.B. Fotos der Polizei von den Verletzungen/Beschädigungen) bzw. muß diese der Anwalt dem Kläger vorlegen?
Wie würdet Ihr diesen Fall einschätzen?
Vielen Dank schon mal.
ich habe mal folgenden fiktiven Fall in Stichpunkten konstruiert, bei dem ich bitte eure Einschätzung benötige:
Fußgänger wird von Autofahrer geschlagen. Ergebnis: Verletzungen im Gesicht, Brille defekt.
Zeuge vom kompletten Tathergang gibt es nicht.
Polizei wurde gerufen und hat die Aussagen der Beteiligten aufgenommen. Strafanzeige gegen den Autofahrer wird erlassen.
Amtsgericht verurteilt den Beklagten im Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
Wegen Schadenersatz/Schmerzensgeld wird ein Anwalt vom Kläger hinzugezogen.
Beklagter reagiert nicht auf eine außergerichtliche Einigung.
Anwalt reicht daraufhin Klage beim Amtsgericht ein.
Klageerwiderung der Gegenseite erfolgt via Anwalt des Beklagten.
Tathergang wird nun völlig anders (gegensätzlich) geschildert.
Anwalt des Klägers antwortet daraufhin.
Unstimmigkeiten zwischen Kläger und Anwalt des Klägers führen zur Mandatsniederlegung.
Vom Amtsgericht wird ein Gerichtstermin festgesetzt.
Nun meine Fragen:
- Sollte nun ein anderer Anwalt vom Kläger konsultiert werden (insbesondere wegen der bevorstehenden Gerichtsverhandlung)?
- Wäre der Gerichtstermin auch ohne Anwalt ratsam?
- Wie sollte man sich auf den Gerichtstermin ohne Anwalt vorbereiten?
- Was ist im Anschluß an den Gerichtstermin zu tun (bei Erfolg/ bei Niederlage)?
- Akteneinsicht möglich (u.a. wegen Beweismittel, wie z.B. Fotos der Polizei von den Verletzungen/Beschädigungen) bzw. muß diese der Anwalt dem Kläger vorlegen?
Wie würdet Ihr diesen Fall einschätzen?
Vielen Dank schon mal.