Hallo Rekobär,
nein die Frist ist noch nicht abgelaufen. Treffe mich nächste Woche mit meinem Anwalt um alles weitere zu besprechen. Es geht auch um die Überprüfung der Befangenheit des Sachverständigen . Ich werde nun den VdK , die Gewerkschaft bei der ich Mitglied bin, und auch Minister aus Bayern anschreiben. Ich habe ja alles schwarz auf weiß, alles zum nachlesen.
Ich denke das Bundessozialgericht könnte die Urteile des Landessozialgericht ohne Probleme überprüfen, um zu sehen, ob die positiven Urteile des Sozialgerichts in den letzten Jahren alle aufgehoben wurden und immer die Revision nicht zugelassen wurde.
Auch sollte geprüft werden welche Mitarbeiter der DEKRA in den letzten 4 Jahren von der BG oder anderen Versicherungen zur DEKRA gewechselt haben und nun Gutachten erstellen.
Wenn natürlich das Landessozialgericht über die Befangenheit des Sachverständigen entscheiden wird, sieht es nicht gut aus.
Ebenso wichtig ist es gegen die Berechnung der BG vorzugehen, da hier Tätigkeiten nun mit weniger als einer Stunde berechnet wurden.
Laut Berechnung nach Angaben des Versicherten, so ist es auch im Gutachten zu lesen.
Ich habe an eidesstatt versichert dass von mir diese Angaben nicht gemacht wurden. Auch wurde vom Richter die Frage nicht gestellt, ob der
Sachverständige es ausschließen ob die Tätigkeiten die nicht mehr in die Berechnungen genommen wurden unschädlich sind. Es hätten nicht sehr viele Stunden gefehlt um die arbeitstechnischen Voraussetzungen zu erreichen. Alles nicht geschehen, keine Frage beantwortet.
Grüße
Sonnenschein56