• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Sachverständige der DEKRA befangen?

Sonnenschein56

Mitglied
Registriert seit
1 März 2018
Beiträge
63
Hallo,

der Sachverständige für arbeitstechnische Berechnungen Herr S. von der DEKRA war vormals bei der BG beschäftigt, und arbeitet immer noch eng mit der BG zusammen.
 
hallo,

es wäre wünschenswert, wenn dazu genauere und spezifische infos gegeben würden. evtl betroffene werden mit "Herr S." und der aussage "arbeitet immer noch eng mit der BG zusammen" kaum etwas anzufangen wissen. wenn dann noch verifizierbare infos in weiteren fällen verfügbar sind, kommen wir auch unseren zielen näher.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sonnenschein,

Dein Titelthema "Sachverständige der Dekra befangen" suggeriert dem Leser, dass ein Sachverständiger der Dekra grundsätzlich befangen sein muss, nur weil er bei der Dekra ist. Solch eine Aussage hilft hier niemanden weiter. Es geht immer um den konkreten Sachverständigen und um das, was die Befangenheit begründen könnte. Und die ist definitv immer im Einzelnen heraus zu arbeiten, weil ein Befangenheitsantrag ansonsten in die Hosen geht.

@Sekundant hat Dir ja bereits ein paar Hinweise gegeben. Ohne eine Präzisierung lässt sich nur schwer ein Befangenheitsumstand davon ableiten.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

nein sicher sind nicht alle Sachverständigen der DEKRA befangen. Betroffen bin ich selbst durch das Gutachten des Sachverständigen S. . Das Gericht hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Leider haben mein Anwalt und ich erst zu spät davon erfahren, das der SV vor 4 Jahren von der BG zur DEKRA gewechselt ist, und nun unabhängige Gutachten erstellt.

Der Richter wusste davon und hat auf unseren Hinweis der Befangenheit nur gemeint , der Sachverständige arbeitet ja nicht mehr bei der BG.
Der Sachverständige hat ein super Gutachten erstellt, leider nicht zu meinen Gunsten. Auf unsere vielen Fragen zum Gutachten haben wir keine Antworten erhalten.

Man konnte erkennen, dass sich der Sachverständige an der Berechnung der BG orientiert, die erst neu erstellt wurde nachdem das Sozialgericht zu meinen Gunsten entschieden hat. Plötzlich waren die ersten Berechnungen nicht mehr richtig.
Der Ausgang der 2. Instanz vor dem Landessozialgericht war so wie es der Anwalt aus Erfahrung kennt. Das Urteil des Sozialgerichts wird aufgehoben, die Berufskrankheit abgelehnt und die Revision ist nicht zulässig.

Es muss sich etwas ändern, denn es kann nicht sein, dass SV der BG oder anderer Versicherungen zur DEKRA wechseln und unabhängige Gutachten erstellen. Ansonsten werden noch weniger Berufskrankheiten anerkannt.

Grüße
Sonnenschein56
 
Hallo Sonnenschein,

ich muss mal jetzt doof fragen in Bezug auf den Gerichtsstand. Du warst offensichtlich bereits im Berufungsverfahren, aus dem ein Urteil hervor gegangen ist, was zu Deinen Ungunsten ausgefallen ist und bei dem die Revision nicht zugelassen wurde. Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja, wäre es an der Zeit gegen den Beschluss, dass die Revision nicht zugelassen wird, eine NIchtzulassungsbeschwerde einzureichen. Hier gibt es Fristen. Ich hoffe, dass die noch nicht verstrichen ist.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

nein die Frist ist noch nicht abgelaufen. Treffe mich nächste Woche mit meinem Anwalt um alles weitere zu besprechen. Es geht auch um die Überprüfung der Befangenheit des Sachverständigen . Ich werde nun den VdK , die Gewerkschaft bei der ich Mitglied bin, und auch Minister aus Bayern anschreiben. Ich habe ja alles schwarz auf weiß, alles zum nachlesen.

Ich denke das Bundessozialgericht könnte die Urteile des Landessozialgericht ohne Probleme überprüfen, um zu sehen, ob die positiven Urteile des Sozialgerichts in den letzten Jahren alle aufgehoben wurden und immer die Revision nicht zugelassen wurde.

Auch sollte geprüft werden welche Mitarbeiter der DEKRA in den letzten 4 Jahren von der BG oder anderen Versicherungen zur DEKRA gewechselt haben und nun Gutachten erstellen.

Wenn natürlich das Landessozialgericht über die Befangenheit des Sachverständigen entscheiden wird, sieht es nicht gut aus.
Ebenso wichtig ist es gegen die Berechnung der BG vorzugehen, da hier Tätigkeiten nun mit weniger als einer Stunde berechnet wurden.
Laut Berechnung nach Angaben des Versicherten, so ist es auch im Gutachten zu lesen.

Ich habe an eidesstatt versichert dass von mir diese Angaben nicht gemacht wurden. Auch wurde vom Richter die Frage nicht gestellt, ob der
Sachverständige es ausschließen ob die Tätigkeiten die nicht mehr in die Berechnungen genommen wurden unschädlich sind. Es hätten nicht sehr viele Stunden gefehlt um die arbeitstechnischen Voraussetzungen zu erreichen. Alles nicht geschehen, keine Frage beantwortet.

Grüße
Sonnenschein56
 
Hallo Sonnenschein,

ich bin jetzt doch etwas verwirrt. Also, das Landessozialgericht hat bereits ein Urteil gesprochen. Ist das richtig? Wenn ja, kann man keinen Befangenheitsantrag mehr beim Landessozialgericht gegen den Gutachter stellen, da der Prozess zunächst abgeschlossen ist.

Wenn jetzt die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat, kommt es zunächst erst einmal zum Revisionsprozess und der findet meines Wissens nach am Bundessozialgericht statt. Es kann dann natürlich sein, dass der Prozess mittles Urteil des Bundessozialgerichtes an das Landessozialgericht zurück verwiesen wird, damit unter bestimmten Auflagen vom BSG am LSG dann noch Einzelheiten ausgeurteilt werden sollen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Sonnenschein

das Landessozialgericht Stuttgart hat 2013 S T E V EN S für Befangen erklärt ….

und was glaubst du wen es juckt -- > seine NACHFOLGER sind schon in Sichtweise

Tschau

Tscharlie

PS : der Datenschutzbeauftragte des Bundes ( zahn und krallenloser ...ger ) sagte Gutachten von Stevens ist zu löschen ----
der Rentenausschuss der BGHM hat es abgestempelt -- > alles bleibt wie es ist
 
Hallo,

Das Urteil ist gesprochen und einen Befangenheitsantrag kann ich nicht mehr stellen. Nur ich hoffe wenn die Nichtzulassungsbeschwerde erfolg hat, dass die Befangenheit des Sachverständigen zur Rede kommt. Dass der Sachverständige S. immer noch mit der BG , besser gesagt mit seinen früheren Arbeitskollegen sich austauscht zeigen die Berechnungen der BG und seine im Gutachten.

Wenn das BSG an das LSG zurückverweist wäre es nicht gut, da der Richter R. alles tun wird damit sein Urteil so bleibt wie es ist.
Ich denke die Richter sollten nicht so viele Jahre an den selben Gerichten tätig sein.

Auch wenn Tscharlie glaubt dass es niemand juckt. Aber irgendetwas sollte unternommen werden, damit solche Sachverständige wie der Herr S. keine Gutachten erstellen dürfen, wenn die Zusammenarbeit mit der Versicherung nachweislich immer noch besteht.

Eine Katastrophe ist die Macht die die Richter am LSG mit solchen Sachverständigen haben.

Ja wenn alles keinen Erfolg hat, muss ich wieder neu Antrag auf Überprüfung der BK stellen. Dann geht alles wieder von vorne los.

Grüße
Sonnenschein56
 
Top