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Roller Unfall 2014

anwalt

Ja... Anwalt für VR habe ich.
Infos kommen nicht gerade viel.
Kopien all meiner unterlagen hat er.
Er ist der Meinung das ich so um die 15 000 euro bekomme.
Ich halte , ganz ehrlich , halte den nicht wirklich für gut.
Kann man sein Mandat auch weiter geben.
4500 auf das zu erwartende Schmerzensgeld kam schon
allerdings erst auf drängen weil ich geld brauchte da mein
Verdienstausfall nur alle 4 Monate kommt und mir das Krankengeld zu wenig ist.

Wenn ich für alles 15 000 euro bekomme
fühl ich mich ein wenig verarscht.
Man darf jemanden kaputt fahren und du bekommst glatt noch ne Wartschen.

So fühle ich mich gerade....
 
Grüß Dich Realsteel!

01
Also: So, wie Du von Deinem Unfall berichtet hast, konnte man denken, Du hast keinen RA. Wenn ich mir vorstelle, dass ein Anwalt zeigen soll, wo es entlang geht, wo Möglichkeiten bestehen, wo Chancen sind und wo "weiche Stellen" oder gar echte Gefahr ist: Dann zieht dieser Anwalt realsteel hinter sich her wie der Sträfling seine Eisenkugel. So geht es natürlich nicht.

02
Fangen wir also mal an beim Thema "Verdeinstentgang".

Du schreibst da etwas sehr Seltsames. Du bekommst den Verdienstentgang nur alle 4 Monate. Wieso denn das?

03
Grundsätzlich bist Du so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Das gilt im ganzen Schadensersatzrecht. #

04
Unfall weggedacht: Wann hättest Du Dein Geld bekommen? Lohn kommt zum Monatsletzten. Also bitte. Da wollen wir den Schadensersatz auch haben. Denn da ist er fällig.

05
Stellt sich heruas, dass dei Arbeitsunfähigkeit länger dauert, ist der Verdeinstentgang "als Rente" zu bezahlen, und zwar als Leibrente: Im Vierteljahrestakt, den ganzen Verdeinstentgang des Vierteljahres im Voraus (§ 760 BGB).

Denn: Das Schmerzensgeld ist nicht so ne Art Kontokorrent der Versicherung.

06
Achtung: Die Verdeinstentgangszahlungen sind netto. Die müssen versteuert werden. Du musst also eine Steuerklärung machen, sonst STRAFTAT!

07
Das ist komplex für den Steuerberater, denn: Man muss von Deinen Zahlen ausgehen. Vom Netto auf das Brutto rückwärtsrechnen. Dann die Lohnsteuer dazu ausrechnen. Unfall weggedacht, hätte die der Arbeitgeber bezahlt. Das geht jetzt Dir durch die Lappen, weil Du den Unfall gehabt hast. Das ist ein Schaden, der muss vom Versicherer ersetzt werden.

08
Dazu kommt der Steuerbrerater, der wioll auch Geld. Bei den Kosten für den Steuerberater ist es auch so: Unfall weggedacht, hättest Du wohl keinen gehabt. Wenn das wahr stimmt, ist dei StB-Rechnung auch eine Unfallfolge. Also muss die Versicherung dafür aufkommen.

Und wenn Du so oder so einen Stuerberater gehabt hättest? Nun, dann ist die Rechnung vielleicht höher ausgefallen, nur, weil er jetzt mehr rechnen muss. Dann sind die Differenz, das Teuerer-werden durch den Unfall der Schaden.


09
Bitte prüfe die Abrechnungen: Zieht der Versicherer etwas von dem Netto ab, etwa, weil Du nicht mehr in die Arbeit fahren musst (Sprit gespart), nicht mehr das luxuriöse Kantinenessen verzehrt, und außerdem keine teueren Bürokravatten verschlissen?

Da werden oft 10 % abgezogen, einfach so. Wenn das bei Dir auch so ist, so melde Dich. Dann machen wir uns daran, ob und in welchem Umfang das bekämpft werden kann. Dazu müssen wir wissen, wie weit die Arbeit entfernt war, mit welchem Verkerhsmittel zurückgelegt, wie Du beschafft hast, was Du zu Mittag gegessen hast, was Dein Beruf ist.
Das muss man sich dann anschauen. Nehmen wir an, es klappt, diesen Abzug von 10 % auf 3 % zu drücken, und das gelingt oft: Dann ist das viel. Nebmen wir an, netto kamen 2.500,00 Euro im Monat raus. Dann ist der Vorteil, den Abzug von 10 % auf 3 % gedrückt zu haben, im Jahr 2.100,00 Euro. Davon kannst Du viele Eiskugeln kaufen! Weihnachtsgeschenke auch! Wir werden Dir Wunschzettel zukommen lassen.


ISLÄNDER
 
Ich fuhr jeden Tag mit dem Roller zur Arbeit.
Sind ca. 500 Meter....
Ja, Anwalt meinte Das was abgezogen wird.
Je nach Kalender bekomme ich zwischen 180 und 230 per Monat
nach abzüge...gerechnet.

Verkäufer bei Edeka habens nicht leicht.
 
Grüß Dich, realsteel,

ich hab's doch geahnt! Mit dem Abzug, da werden wir gleich fertig sein!

01
Wieso wird da überhaupt was abgezogen?

Wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten muss, kann es sein, dass sich er sich etwas einspart. Diesen Vorteil will man abschöpfen. Das nennt man: "Vorteilsausgleich"


02
Was könnte das sein?

(a) Keine Fahrt mehr in die Arbeit. Stimmt. Macht bei Dir aus:

200 Arbeitstage im Jahr x 2 x 0,5 km je Tag (Weg) x 0,20 Euro/km (Rollerkosten, versichernugsfreundlich geschätzt) = 33,33 Euro im Jahr = aufgerundet 2,80 Euro im Monat. Weil Du ab und zu auch mal 6 Tage hattest, sagen wir: 3,00 EUro im Monat.

(b)
Mittagessen? Wenn durch das Mittagessen am Arbeitsplatz oder in der Nähe mehr Kosten waren als bei Mittagstisch zu Hause, gut. Dann muss es aber so gewesen sein. Dass es so wahr, muss die Versicherung beweisen. Selbst der vormalige Südtiroler Landeshauptmann Magnago hat sich einfach von zu Hause eine Brotzeit mitgenommen, weil er die Zeit für's Wirtshaus nicht hatte.
Wenn man so nah nach Hause hat, dann kann's sein, dass Du zum häuslichen Mittagessen nach Hause gerollert bist. Wenn das so war, sparst Du Dir weitere 3,00 Euro im Monat: Denn das sind die monatlichen Fahtkosten. Auch hier: Im Bestreitensfall muss das die Verischerung beweisen.

(c)
Erhöhter Kleidungsaufwand:

Den Kittel stellt Edeka, so weit ich weiß. Abzug dafür: NULL!

(d)
Fortbildung:
Da wird auch wenig angefallen sein. Als Selbständiger gebe ich im Jahr einige 100 Euro aus, aber einem Arbeitnehmer wird das in der Regel bezahlt. Abzug dafür: NULL

(e)
Selbst beschafftes Arbeitswerkzeug:
Da wärst Du der erste Edeka-Kaufmann, der den teueren Preisauszeichnungsstift selber zahlen muss oder die Supermarktkasse.

ERGEBNIS: Je nach Lage sind wohl 3,00 - 6,00 Euro im Monat abzuziehen. Wer behauptet, da ist mehr abzuziehen, muss das beweisen. Denn der Vorteilsabzug ist zu Gunsten der Verischerung, also hat die Verischerung den Beweis herzuschaffen. Was ihr kaum glücken wird.


03
Wieso werden mir dann 10 % abgezogen?

Es gibt OLG-Urteile, die besagen, dass man diese Vorteile pauschal mit 10 % Abzug abschöpfen kann. Das geht dann, wenn der eine abzieht, und der Geschädigte bringt nicht vor, was in Wirklichkeit los ist!

Das ist der Punkt: Wenn Du Dir das bieten lässt, selber schuld.

Sobald Du aber, wie oben als Beispiel geschildert, einzeln vorbringst, was Dein Vorteil wirklich ist, ist es aus und vorbei mit dem Abzug, so z.B.: OLG Düsseldorf ZfS 00/531, und dieses Urteil zitiert sogar Küppersbusch/Höher, "Ersatzansprücheansprüche bei Personenschäden…", 11. Auflage, S. 29, Fußnote 151. Dort steht auch, dass es dem Geshcädigten nie verwehrt sein darf, statt Pauschalabzuges konkret vorzutragen und damit der Pauschale den Garaus zu machen.

Und dabei weiß man: Küppersbusch und Höher, das sind in der Wolle gefärbte Versicherunganwälte, Küppersbusch war Versicherungsprokurist, Höher ist RA bei der Versicherungskanzlei BLD. Die sind bestimmt alles mögliche: Aber unter Garantie nicht versicherungsfeindlich! Was habe ich die beide schon in ihrem Buch beim Schwindeln erwischt!

04
Da bitte steif bleiben und sich nicht von OLG-Urteilen ins Bockshorn jagen lassen, die Deinen Sachverhalt gar nicht treffen! Druck diesen Artikel aus und bring ihn Deinem RA mit, damit er's umsetzt. Schau ihm gerade in die Augen, "jetzt bitte Geld drucken damit!"

05
Wenn ich das recht sehe und das alles so klappt (wieso auch nicht? Sehe keinen Grund jetzt, wieso's nicht gehen sollte!), dann hat Dir das Forum soeben so ungefähr 200,00 Euro im Monat eingebracht. Man darf nie den Humor verlieren! Klarer Fall, diesen Vorteil muss ich Dir aber wieder abschöpfen, da muss ich Dir glatt meinen Wunschzettel für Weihnachten schicken!

06
So leicht hat es der EDEKA-Kaufmann!


ISLÄNDER
 
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