Grüß Dich, realsteel,
ich hab's doch geahnt! Mit dem Abzug, da werden wir gleich fertig sein!
01
Wieso wird da überhaupt was abgezogen?
Wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten muss, kann es sein, dass sich er sich etwas einspart. Diesen Vorteil will man abschöpfen. Das nennt man: "Vorteilsausgleich"
02
Was könnte das sein?
(a) Keine Fahrt mehr in die Arbeit. Stimmt. Macht bei Dir aus:
200 Arbeitstage im Jahr x 2 x 0,5 km je Tag (Weg) x 0,20 Euro/km (Rollerkosten, versichernugsfreundlich geschätzt) = 33,33 Euro im Jahr = aufgerundet 2,80 Euro im Monat. Weil Du ab und zu auch mal 6 Tage hattest, sagen wir: 3,00 EUro im Monat.
(b)
Mittagessen? Wenn durch das Mittagessen am Arbeitsplatz oder in der Nähe mehr Kosten waren als bei Mittagstisch zu Hause, gut. Dann muss es aber so gewesen sein. Dass es so wahr, muss die Versicherung beweisen. Selbst der vormalige Südtiroler Landeshauptmann Magnago hat sich einfach von zu Hause eine Brotzeit mitgenommen, weil er die Zeit für's Wirtshaus nicht hatte.
Wenn man so nah nach Hause hat, dann kann's sein, dass Du zum häuslichen Mittagessen nach Hause gerollert bist. Wenn das so war, sparst Du Dir weitere 3,00 Euro im Monat: Denn das sind die monatlichen Fahtkosten. Auch hier: Im Bestreitensfall muss das die Verischerung beweisen.
(c)
Erhöhter Kleidungsaufwand:
Den Kittel stellt Edeka, so weit ich weiß. Abzug dafür: NULL!
(d)
Fortbildung:
Da wird auch wenig angefallen sein. Als Selbständiger gebe ich im Jahr einige 100 Euro aus, aber einem Arbeitnehmer wird das in der Regel bezahlt. Abzug dafür: NULL
(e)
Selbst beschafftes Arbeitswerkzeug:
Da wärst Du der erste Edeka-Kaufmann, der den teueren Preisauszeichnungsstift selber zahlen muss oder die Supermarktkasse.
ERGEBNIS: Je nach Lage sind wohl 3,00 - 6,00 Euro im Monat abzuziehen. Wer behauptet, da ist mehr abzuziehen, muss das beweisen. Denn der Vorteilsabzug ist zu Gunsten der Verischerung, also hat die Verischerung den Beweis herzuschaffen. Was ihr kaum glücken wird.
03
Wieso werden mir dann 10 % abgezogen?
Es gibt OLG-Urteile, die besagen, dass man diese Vorteile pauschal mit 10 % Abzug abschöpfen kann. Das geht dann, wenn der eine abzieht, und der Geschädigte bringt nicht vor, was in Wirklichkeit los ist!
Das ist der Punkt: Wenn Du Dir das bieten lässt, selber schuld.
Sobald Du aber, wie oben als Beispiel geschildert, einzeln vorbringst, was Dein Vorteil wirklich ist, ist es aus und vorbei mit dem Abzug, so z.B.: OLG Düsseldorf ZfS 00/531, und dieses Urteil zitiert sogar Küppersbusch/Höher, "Ersatzansprücheansprüche bei Personenschäden…", 11. Auflage, S. 29, Fußnote 151. Dort steht auch, dass es dem Geshcädigten nie verwehrt sein darf, statt Pauschalabzuges konkret vorzutragen und damit der Pauschale den Garaus zu machen.
Und dabei weiß man: Küppersbusch und Höher, das sind in der Wolle gefärbte Versicherunganwälte, Küppersbusch war Versicherungsprokurist, Höher ist RA bei der Versicherungskanzlei BLD. Die sind bestimmt alles mögliche: Aber unter Garantie nicht versicherungsfeindlich! Was habe ich die beide schon in ihrem Buch beim Schwindeln erwischt!
04
Da bitte steif bleiben und sich nicht von OLG-Urteilen ins Bockshorn jagen lassen, die Deinen Sachverhalt gar nicht treffen! Druck diesen Artikel aus und bring ihn Deinem RA mit, damit er's umsetzt. Schau ihm gerade in die Augen, "jetzt bitte Geld drucken damit!"
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Wenn ich das recht sehe und das alles so klappt (wieso auch nicht? Sehe keinen Grund jetzt, wieso's nicht gehen sollte!), dann hat Dir das Forum soeben so ungefähr 200,00 Euro im Monat eingebracht. Man darf nie den Humor verlieren! Klarer Fall, diesen Vorteil muss ich Dir aber wieder abschöpfen, da muss ich Dir glatt meinen Wunschzettel für Weihnachten schicken!
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So leicht hat es der EDEKA-Kaufmann!
ISLÄNDER