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Roller Unfall 2014

realsteel

Mitglied
Hallo Ihr lieben & ein Frohes neues

Roller 50er (ich)
VW Golf (verursacher)

Verletzungen ,

Fraktur des 10 & 11 Brustwirbel - Fixateur intern von 9 - 12
Fraktur des 4 Mittelfussknochen
Fraktur im linken Becken.

Ansprüche geltent gemacht ,

Differenz vom Krankengeld zur letzten Löhnung.
Schmerzensgeld
Kleidung
Roller
Haushaltsführungsschaden
Medikamente

Mein Unfall war am 22.06.14
Meine Op war am 23.06.14

1 Reha war am 23.07.14 bis 28.08.14
2 Reha startet im Januar 2015

Metallentfernung, sprich Op 2 ist im März 2015

Weiss jemand was man noch bekommen kann.
Wie macht man das mit der Unfallrente , wo bekomme ich die
Bescheinigung, untersuchung zur Feststellung der mde % ?

Seit 1996 habe ich schon einen Schwerbehinderten Ausweis mit 60 % +G
Verschlimmerungsantrag läuft bereits.

Lg
 
Hallo realsteel,

wie ich Deinen früheren Beiträgen entnehme, handelte es sich um einen Unfall in Deiner Freizeit.

Eine Unfallrente nach einer MdE zahlt grundsätzlich nur eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse nach einem Arbeitsunfall. Da dies aber offensichtlich nicht der Fall war (Freizeitunfall) wird es von dort nichts geben.

Wenn Du eine private Unfallversicherung hast, kannst Du sicher in Deinen Versicherungsbedingungen nachlesen, was und wann von dort gezahlt wird.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo,

wie Fender schon geschrieben hat, eine MdE-Rente gäbe es bei Dir nur, wenn Du einen Wegeunfall gehabt hättest.

Du musst aber noch die Zuzahlung für das Krankenhaustagegeld einfordern + Zuzahlungen für die Reha.

Ebenfalls musst Du Deinem RA die Quittungen für die Telefon- u. Fernsehgebühren im Krankenhaus als weitere Forderung
geben.

Ebenfalls alle Fahrten + Parkgebühren wegen Deines Unfalls (Fahrten zur Physiotherapie, Fahrten in die Klinik = Nachschau und Verbandwechsel, Fahrten zu weiteren behandelnden Ärzten etc.)

Viele Grüße

Kasandra
 
Unfallrente

Wenn ich durch den Unfall nicht mehr in der Lage bin meinen Beruf zu 100 % auszuüben dann sollte ich doch von der Gegnerischen Versicherung versorgt werden.
Es kann doch nicht sein das ich ein Hartz 4 Opfer werde OPFER der Gesellschaft nur weil man mich plattgefahren hatt...
Da der Gegner zu 100 % Schuld hat muss man mir doch ne Rente / Unfallrente zahlen. ?

Oder nicht !
 
Hallo realsteel,
Die DRV zahlt Renten wegen Erwerbsminderung.
Wer noch soviel Arbeitskraft hat, um am Tag noch 6 Std. zu arbeiten, bekommt nichts.
Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt eine Halbrente.
Wer keine 3 Stunden mehr arbeiten kann, bekommt eine volle EU- Rente.
Inwieweit Du Arbeitsfähig bist, muß ein Gutachten durch die DRV entscheiden.

Die gegnerische Versicherung muß Dir ein Verdienstausfall zahlen, der sich fiktiv an Das frühere Gehalt orientiert.
(bei Unselbstständigen =Arbeiter und Angestellte)

Wenn ich mich da täusche, möge man mich bitte berichtigen!
siehe auch:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=29494
oder
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27750
Lg Lara
 
Drv

Bei mir trifft die LVA Rheinland zu ....
1996 bescheinigte man mir 4 bis 6 Stunden
im laufe der Zeit liege ich bestimmt drunter.

Na ja da muss ich ma den Verschlimmerungsantrag abwarten und dann
bei der LVA anklopfen ...
 
Hallo realsteel,

wo du vor Allem "anklopfen" mußt ist die gegnerische Haftpflichtversicherung die für alle deine entstandenen Schäden aufkommen muß.

Vergiß mal das Wort Rente/Unfallrente, dies gibt es eben nur in gewissen Zusammenhängen. Was dir die gegn. Haftpflicht zahlen muß ist dein Verdienstausfall der dann auf Rentenbasis laufen kann. Da du aber bereits schon vorher Schwerbehindert warst kannst du bei der gegn. Haftpflicht nun nicht davon ausgehen das diese auch die "Altschäden" übernimmt. Es sei denn dir wird durch diesen Unfall alleine sowieso 100% zugesprochen.

Automatisch erhälst du keinesfalls eine Erwerbsminderungsrente "nur weil du behindert" bist, denn es gibt auch Behinderte mit 100% GdB die trotzdem einer Arbeit in Vollzeit nachgehen können. Kannst du deinen Beruf nicht mehr ausüben dann tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft, sofern man eine hat.

Da du dich ja bereits schon länger damit befasst hast kennst du das sicher das nicht alles so einfach ist wie man denkt.

Oben schreibst du das du den Verschlimmerungsantrag abwarten willst, dann gehe ich davon aus das du beim Versorgungsamt diesen bereits beantragt hast.

Die gegn. Haftpflichtversicherung wird nach Abschluß (zahlt sie bereits an dich?) deiner Heilbehandlung einen Gutachter beauftragen der den Grad festlegen soll der aus dem Unfall resultiert.

VG
Gitti
 
Haftpflichtversicherung

Die Alianz übernimmt es zu 100 % (was mit dem Unfall) zusammenhängt.
Ich bekomme schon jetzt die Differenz zum Gehalt sprich ( Verdienstausfall )....

Natürlich würde ich lieber wieder meinen alten Job machen
auch mein Arbeitgeber mòchte mich wieder haben.
Ärzte bezweifeln aber das ich dass noch schaffe.
 
Hallo "Realsteel"

Natürlich würde ich lieber wieder meinen alten Job machen, auch mein Arbeitgeber mòchte mich wieder haben.


Ärzte bezweifeln aber das ich dass noch schaffe.

Also die Ärzte bezweifeln das? Beeinflusst dich das?

Ich weis das ich recht jung bin aber, ich wurde 2 mal durch Ärzte verpfuscht die sich nun wundern das ich noch lebe und nicht im Rollstuhl sitze, Aber ich gebe nicht auf nur weil es schwerer wird!

Ich drücke dir die Daumen,

MfG


GSXR
 
Eine Frage habe ich noch....

Heute sagte man mir im Krankenhaus dass die 10 Schrauben nicht entfernt werden.
Da der 10 Brustwirbel noch immer nich verheilt belässt man die Schrauben drinne...

Womit kann man Monatlich rechnen wenn man keine Unfallrente bekommt ?.?
Im übrigen kam auch noch kein Schmerzensgeld. Ist jetzt schon der 14 Monat.

Weiter bin ich noch bis Mind. 2016 in psychatrischer behandlung da ich unter einem
Flashback leide und Panik attacken bekomme.
Kann auch immer noch nicht zurück in den alltäglichen normalzustand.

Selber halte ich für angemessen...

Schmerzensgeld 40 000
Haushaltsführung... 30 000

Monatliche Vergütung auf dauer 900

kennt sich da jemand aus ?
 
Hallo realsteel,

es liegt also eine Forderung gegen eine Haftpflichtversicherung (HPV) des Unfallgegners vor?
Oder hast du zusätzlich noch eine private Versicherung (PUV, BUV), gegen die du Ansprüche hast/stellst?
Ein BG-Fall (Unfall auf dem Weg zur Arbeit) war es nicht, soweit ich verstehe.

Bei HPV lies mal Isländers Beiträge (viel in Rubrik Verkehrsunfall mit Personenschäden).

Wie das mit den 14 Monaten ist, kann bestimmt jemand beantworten.
Das ist sicher nicht i.O. bei Vorliegen eines gegnerischen Unfallgeständnisses.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Grüß Dich, Realsteel!

01
Das Schmerzensgeld kommt nicht von selbst! Das Schmerzensgeld kommt nur dann, wenn Du es forderst und belegst, dass Deine Forderung zu Recht besteht.

02
Deine Beiträge lassen darauf schließen, dass Du entweder keinen Anwalt hast oder allenfalls einen, der Dich nicht so informiert. Was davon trifft zu? Was nicht?

03
Ich habe langsam den Eindruck, Du sitzt vor einem Haufen an Papieren. Der wird immer höher und - tja - er grinst! Er grinst sogar so richtig dreckig! Und man kann ihn keckern hören: "Ich bin Dein Haufen unbewältigter Probleme, ich bin Deine Ratlosigkeit: Versuchs Du, ob Du mich überwältigen kannst!"

Stimmt mein Verdacht?

Falls "ja" (es würde mich wundern, wäre es anders), melde Dich hier:

Denn dann werden wir dem Huafen aber helfen:
"Na warte nur, Du Haufen! Da ist bald ausgegrinst: Dir werden wir Dir schon an den Eselsohren lang ziehen!" und zwar mit bestens bewährten Methoden. Ganze Umzugskartons haben wir schon klein gekriegt damit.

So ein Haufen ist wie ein Pferd. Es spürt, wenn dem Reiter das Herz in die Hose rutscht.

Wenn mein Verdacht zutrifft, richtig ist, dann melde Dich hier wieder, dann bekommst Du Stück für Stück beigebracht, wie man einem solchen Haufen an den Kragen geht.

04
Auch ein Anwalt braucht geordnete Infos. Heißt: Erst sortieren, dann unbedingt Kopien für den Anwalt machen (nicht: ihm die Originale in die Hand drücken!), dann zum Anwalt.

05
Die Kosten eines RA sind Folgen des Unfalles: Da Dir Ersatz Deines Schadens zusteht, steht Dir auch Ersatz der Kosten Deines RA zu. Die Anwaltskosten muss also die gegnerische Versicherung zahlen. Das sollte dem Gang zum Anwalt einen fröhlich-erleichterten Schritt geben.

06
Um einen geeigneten RA zu finden, mache folgendes: Google "DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht" (DAV = Deutscher Anwalt Verein). Da gibts eine Suchfunktion. Such Dir einen, der gerne Personenschäden betreibt. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kannst Du nehmen, aber, da ich die Fortbildung zum Fachanwalt kenne: Das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob der gern dicke Bretter bohrt.


So. Jetzt bin ich auf die Antwort gespannt.


ISLÄNDER
 
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