hallo Marima,
deine frage "was unterscheidet deine Verfahren von den 5% die ihre Verfahren gewonnen haben" lässt sich m.A. nach leicht beantworten:
es ist das ergebnis aus selbst auferlegten planbaren ökonomischen und monetären gesichtspunkten und der allmacht von statistiken im verwaltungswesen.
ob es privaten versicherer, BGs oder sonst ein kostentragender leistungsträger ist, geht es darum, eine möglichst konstante und überschaubare grösse von kosten bei noch akzeptablem aufwand für den nutzen (sprich erfolg bei heilung, schadensersatz etc) zu erreichen. in jeder nur möglichen verwaltungseinheit wird das mangels betriebswirtschaftlicher richtgrössen aus vorgaben anhand von statistiken erreicht. in fällen, in denen eine statistik mal völlig aus dem ruder läuft, werden die kriterien der erhebung von zahlen vielleicht mal geändert (ich könnte bsp nennen), aber aufgegeben wird das system nie. es hätte gerade im sozialversicherungsbereich unvorhersehbare folgen, die kein politiker und schon gar kein anderer verantwortlicher überstehen würde.
ob die grenze nun bei 5, 10 oder irgend einer anderen %-marke liegt, ist da unerheblich. es geht nur um die konstanz und für zahlende kalkulierbaren und weitestgehend fixen aufwand. fällt man in den jeweiligen korridor, kann das auch an guter leistung liegen; zumindest ist mangelhafte leistung erst mal ein dankbar angenommenes kriterium für einen ausschluss.
es ist eine nicht belegte annahme von mir, aber ich bin sicher, dass es erhebungen in den unterschiedlichsten leistungskategorien von versicherern, BGs etc gibt, die eine zahlenmässige akzeptanz derer, die beiträge zu leisten haben ermittelt (vlg. mit kosten-nutzen-erhebungen bei werbemassnahmen).
gruss
Sekundant