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Report 20.8.2019 zu BK und Gesetzlicher Unfallversicherung

Der Beitrag zeigt doch erneut auf, was bereits seit Jahren bekannt ist.

Vor allem der BSG Richter und die IG - Metall könnten etwas für die berufserkrankten Bürger tun, doch sie reden nur und handeln nicht.

Übrigen sitzen viele IG-Metall Vertreter in den Renten- und Widerspruchsausschüssen und nicken die Meinung der Verwaltung ohne zu hinterfragen auch nur ab.
 
Hallo Oerni,
da hast du sowas von recht!
Ich frage mich immer, was für Kollegen bzw. Arbeiter da in den Wiederspruch Ausschuss Sitzen.

Sind die sich Ihrer Verantwortung gar nicht bewusst, oder haben die kein Verantwortungsbewusstsein?



Das ist ein Skandal !



Gruß Fuchs
 
Hallo Kasandra,
,
das weis ich, aber ich verstehe nicht, dass sie das alles so abnicken! Das ist doch auch ein Skandal und einen Betriebsratsmitglied unwürdig !
Ich würde mich schämen.

Gruß Fuchs
 
Hallo Fuchs,

das ist richtig, aber es ist nun mal so, das BR immer an sich selber denken und in dem Amt als AN-Vertreter den einfachen weg gehen ohne zu hinterfragen.

Ist doch ganz chillig, einen Tag Dienstreise und die Fälle absegnen. Nix Stress und sie haben ihre Arbeit gemacht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo seenixe,

dass sich die UK´s / BG´s und Arbeitgeber ihr eigenes "Versagen" im Arbeitsschutz selbst attestieren müssten, wird zum Schluss des Beitrages leider nur kurz rübergebracht.

Genauso verhält es sich, dass die UK´s / BG´s, welche ja nichts anerkennen wollen, im Feststellungsverfahren / Widerspruchsverfahren und auch vor dem SG / LSG die Vorrausetzungen für eine Anerkennung eines Arbeitsunfalls / BK, oft ohne Beteiligung der Versicherten selbst ermitteln darf um zum gewollten Ergebnis der Ablehnung zu kommen.

Lasst Euch nicht klein kriegen und argumentiert so auch vor Gericht (noch in der ersten Instanz) um einen neutralen Gutachter für die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen zu bekommen, in meinem Fall leider erst nach acht Jahren nach dem viele Beweise einfach weg sind.

Jeder Richter hat eben sein Budget und wer nicht nervt oder richtig argumentiert bekommt nichts "Der Weg des geringsten Widerstands".

"Kein Mörder ermittelt seinen Mord selbst" Wo kämen wir denn da hin!

VG Andi73
 
Hallo,

mein Credo seit Jahren:
die "Kaffeekränzchen" von den Widerspruchsausschüssen, ist eine Farce!

Durchwinken Durchwinken hoch 7 !

1) Funktionen des Widerspruchsverfahrens S. 8
( Die Rechtswissenschaft weist dem Widerspruchsverfahren drei Funktionen zu: Erstens dient es der durch den Widerspruch angestoßenen behördlichen Selbstkontrolle. Zweitens gibt es der Person, die den Widerspruch erhebt, Rechtsschutz gegen eine als falsch empfundene Entscheidung. Drittens soll das obligatorische Widerspruchsverfahren die Gerichte von Streitfällen entlasten, die von der Verwaltung selbst geregelt werden können.

usw.

:D:D:p:p

Quelle:
https://www.boeckler.de/pdf_fof/98970.pdf

Sehr sehr nett!

Mir persönlich, ist kein ist keine Entscheidung bekannt, wo der Widersp. As., gegen die Verwaltung gestimmt hatte.
Das machen die 1-2 mal und werden ausgetauscht:D:p

Grüße
 
Das machen die 1-2 mal und werden ausgetauscht

Ich kenne eine Person bei der BG ETEM BV Augsburg, zu der wurde gesagt:
Wenn sie denken sie könnten sich mit ihrem Wissen und Verstand über die Entscheidung der Verwaltung hinweg setzen,
werden sie sich sehr kurzfristig einen neuen Arbeitgeber suchen können.
Das dürfte dann auch sehr schwierig werden, weil wir dafür sorgen werden, dass ...

Die Person unterschreibt seither die Vorlagen der Verwaltung, hält seinen Mund und kassiert dafür auch noch Geld.

Auf meine Frage was mit den betroffenen Menschen ist, zuckte er die Schultern und meinte lappidar, mein Arbeitsplatz ist mir wichtiger,
als das die betroffenen Menschen zu ihrem sicherlich berechtigten Recht kommen können.

Was sage und schreibe ich oft, die "Mafia" und andere ähnliche Organisationen kann man nur mit deren eigenen. Mitteln bekämpfen.
Solange wir in unserem Rechtssinn das nicht begreifen, solange wird sich an der Verhältnismäßigkeit der anerkannten BK und
der Unfälle (letzte 10 J max 12,76 %) nichts, absolut nichts ändern.
Dies ist kein Aufruf gegen Gesetze zu verstoßen, nur ein Aufruf sich der Methoden der Organisation BG anzueignen.
Die Methoden der entsprechenden Organisation BG / UV sind alle im GG und sonstigen Gesetzen verankert und werden egal wie wir
das gerne sehen wollen, eingehalten.
Es ist auch egal ob ein Beratungsarzt ca. 120 € / Std erhält und einer der Abnickt so um die 80.- € / Std bekommt, wichtig für uns ist,
ähnliche Abläufe zu organisieren und für uns umzusetzen.

Ich wurde vor kurzem aufgefordert, meinen begründeten Widerspruch nochmals zu begründen, wenn nicht, wird die Verrwaltung
dem Widerspruchsausschuss deren Entscheidung zur Unterschrift vorlegen.
Jeder kann jetzt denken was er will, der Widerspruchsausschuß der Verwaltung in Nürnberg -Abteilung BK- zusammen gesetzt von
mir bekannten Personen - da diese ja schon seit 2005 in den Ausschüssen dank Friedenswahl sitzen, wird entsprechend dem Vorschlag
der Verwaltung unterschreiben. Konsequenzen wird es keine für die Ausschussmitglieder geben!
Der eigentliche Skandal ist doch, dass in der Sitzung die betroffenen Menschen oder deren Vertreter nicht zugelassen werden.
Würde das der Fall sein, ich meine es würde nicht alles was die Verwaltung vorträgt, tatsächlich übernommen.

Eine gesetzliche Änderung der Praxis wird es nicht geben, egal was man anstellt, es gibt ja den Lobbyisten H. Goeke im BMAS,
der als Spitzenbeamter sehr genau darauf schaut, was schlecht für die DGUV ist.
 
Hallo,
heute ein interessanter Beitrag zum Thema Berufskrankheiten in der ARD bei Report.
https://www.ardmediathek.de/ard/shows/Y3JpZDovL3N3ci5kZS8yOTExOTI/report-mainz

Gruß von der Seenixe


Hallo Seenixe,

das ist echt ein interessanter Beitrag. Die Richter am BSG bemängeln es, dass der Gesetzgeber nichts ändert. Ich finde gerade diese Richter hätten den besten Draht zum Gesetzgeber. Sie könnten doch Änderungen vorschlagen aufgrund Ihrer Erfahrung. Zumindest wurde das Thema öffentlich gemacht, denn Menschen die noch nicht mit den Sozialgerichten zu tun hatten wissen nicht was da abläuft.

Ich habe mir Urteile und Entscheidungen aus dem SGB Deutschland angesehen, speziell jetzt für mich interessant waren die Entscheidungen des LSG München. Nur Ablehnungen was die Verfahren in Sachen BG betrifft. Ich vermisse die Wahrheitsfindung an den Gerichten.

Grüße

Sonnenschein56
 
Hallo Sonnenschein,

ca. 98 % aller gegen eine gesetzliche UV / BG gerichtete Klage, wird durch das LSG München für die betroffenen Bürger
(Arbeitsunfall und Folgen, Berufserkrankung) abgelehnt.

Ich könnte inzwischen derart viel über das LSG München berichten, aber ich lasse es hier.
Es gibt auch andere mehr als Fragwürdige Geschehnisse im "Freistaat" Bayern, bei dem man echt sich Fragen sollte,
"bin ich denn Blöde"!

Zum Thema Dienstaufsicht des Bundessozialgericht § 9 SGG - u.a. das BMAS
 
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