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Rentenantrag

Loewe

Nutzer
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
50
Hallo

ich habe eine Frage bezüglich der Rente.

Und zwar wurde mir empfohlen,auf grund meiner VErletzungen einen Rentenantrg zu stellen.Momentan werde ich von der KK bezahlt.

Wie geht so was?Antrag stellen? mit wem und bei wem?
Was muss ich beachten und welche Nachteile habe ich zu befürchten?
Ich weiss dass ich viel frage, aber vielleciht kann mit jemand erklären wie so was abläuft?

Danke im Voraus
 
Hallo Loewe,

bist Du noch angestellt bzw. stehst Du noch in einem Arbeitsverhältnis?
Dann Vorsicht. Jeder Antrag auf Rente kann dann zum Anlass genommen werden, Dir zu kündigen. Kein Intergrationsamt hat da eine rechtliche Handhabe gegen. Mit Rentenantrag vertrittst Du ja die Meinung, nicht mehr arbeiten zu können und deshalb ist eine Kündigung dann rechtlich zulässig. Dieses so aus einer Schulung für Schwerbehindertenbeauftragte. :mad:

Gruß von der Seenixe
 
re. Antwort

Hallo Loewe,

Bitte gehe mal in den FAQ - Bereich zum Thema Rente dort stets, solltest Du weitere Fragen haben oder etwas nicht verstehen, einfach nochmals melden. Was beachtet werden sollte, hat Seenixe Dir gesagt. In diesem Sinne, sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Danke für Eure Beiträge.
Ich stehe immer noch in Arbeitsverhältniss.
Nur noch eine kurze Frage: gibt es dazu vielleicht BeratungstellenAmt ode sowas?

Danke
 
re. Antwort

Hallo Loewe,

ja Du kannst Dich je wo Du wohnst, in der Gemeinde , Rathaus, oder Stadt beraten lassen. Oder auch direkt bei einem Rentenältesten oder der DRV direkt. Denn hier werden auch zu einem Rentenantrag im Vorfeld eine Kontenklärung durchgeführt. Kontenklärung heißt Auflistung Deiner geleisteten Arbeitsjahre ect. bis zum Tage des Rentenantrages. In diesem Sinne, sam ;)
 
Hallo LOEWE,
Ich nehme an das du unter den Verletzungen eines Schleudertraumas leidest , so wie ich . Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Rentenantrag gestellt , ich kann dir zwar nicht genau sagen wie es ist wenn man in einem Arbeitsverhältniss steht ,was dann passiert keine Ahnung , da ich kurz voher aufgrund meiner Beschwerden gekündigt wurde - ich schildere dir mal wie es bei mir lief .Meine Hausärztin beführwortete keine Krankschreibung mehr und schickte mich wieder Arbeiten , da ich Arbeitslos gemeldet war , musste ich denen erklären das ich so in meinem Job (Krankenpflege) in diesem Zustand keine chancen hätte , dieses wurde ignoriert und ich bekam Stellenangebote noch und nöcher , jedesmal musste ich den Arbeitgeber erklären das ich krank sei - dann ein kleines Wunder habe eine super gute Hausärztin gefunden die sich gerade auf Osteopatie weiter bildet , sie riet mir einen Antrag auf ERWERBSMINDERUNGSRENTE zu stellen ,da ich in diesem Zustand nicht arbeiten könnte , ich weiß nicht wie das bei euch ist , nimm deine Befunde die du hast und gehe zu einem Versicherungsamt, so heißt das bei uns , die haben dann alles in die Wege geleitet . Dann bekommst du wie in Deutschland üblich Papierkram ohne Ende zum aus füllen - von deinem Rentenversicherungsträger , der erstmal warscheinlich dich in eine Reha schicken möchte - weil Reha vor Rente ! Ist etwas kompliziert aber so in etwa lief es bei mir ,
LG
Pinki
 
Hallo Loewe,
auch das für Dich zuständige Intergrationsamt Schau mal hier nach sollte Dir als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Wirklich wichtig: lasse Dich vor Antragstellung ausführlich beraten. Wir wurden ausdrücklich vor den eventuell negativen Folgen, die ein Antrag für in arbeit stehende hingewiesen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Loewe,

beim Zeitpunkt der Antragstellung gibt es auch noch einen wichtigen finanziellen Aspekt zu berücksichtigen:
Du schreibst, dass du noch Krankengeld der KK bekommst. Berücksichtige bitte, dass das Krankengeld in der Regel deutlich höher ist als eine EM-Rente. Sollte es bis zum Ende der 78 Wochen noch etwas dauern, würde ich mir überlegen die Rentenantragsstellung nach hinten raus zu schieben.

Gruß
Joker
 
Danke EUCH.

also die 78ste Woche ist noch ca 100 tage vor mir.Ich hatte gehört sobald man einen Rentenantrag stellt,gibt es kein Geld mehr von der KK.Stimmt das?

Eure Vorschläge werde ich auf jedenfall befolgen.

Schöne GRüße

Löwe
 
Hallo Loewe :)

als ich meinen Rentenantrag gestellt habe, stand ich noch in ungekündigtem Arbeitsverhältnis und ging auch noch arbeiten. Das ist für die Rentenversicherung ein Ablehnungsgrund.

Erst als ich dann ausgesteuert wurde ... 78 Wochen krankfeierzeit waren um und ALG 1 wurde gezahlt, kam etwas Bewegung rein, und die Berufsunfähigkeitsrente wurde dann bewilligt mit Übergang in ALG 2 ....

Gutes Gelingen :eek: :eek: :eek:

das ps.: Rentenantrag gestellt und anschließend kein Geld von KK .... das wäre mir neu ...
 
Zuletzt bearbeitet:
das ps.: Rentenantrag gestellt und anschließend kein Geld von KK .... das wäre mir neu ...

Hallo fliedertiger,

so wie ich das verstanden habe, zahlt zwar die KK bei Rentenantragstellung vorerst weiter (halt bis Ende der 78 Wochen bzw. Genehmigung der Rente). Geht aber der Rentenantrag durch, fordert die KK das überzahlte Krankengeld zurück, so dass für Löwe ab Antrag (und Genehmigung) der Rente ihm nur dieser Betrag effektiv zusteht. Dies würde nach meinem Verständnis zu Rückzahlungsverpflichtungen für Löwe führen.

Gruß
Joker
 
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