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Rente - Verletztenrente

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo Zusammen,

hat sich schon jemand mit dem Urteil vom 27.08.2009, Az. B 13 R 14 / 09 R auseinander setzen müssen?

Nunmehr ist abschließend klargestellt, dass eine Anrechnung einer nach dem SGB VII gewährten Verletztenrente
aus der gesetzlichen Unfallversicherung sprich eine sogenannte BG Rente auf eine Rente nach dem SGB VI,
also auf eine Rente unter anderem wegen Alters oder aber wegen Erwerbsminderung,
nach den Maßgaben des § 93 SGB VI immer zu erfolgen hat und somit verfassungskonform ist.
 
Wird die Verletztenrente v o l l angerechnet? Eigentlich soll die Verletztenrente ja ein Ausgleich für einen Unfall o. ä. sein, welcher nicht in einem "normalen" Lebenslauf auftritt. Eine teilweise Anrechnung kann ja noch akzeptabel sein, damit durch die Verletztenrente keine "Bereicherung" erfolgt.
Connietulpe
 
Hallo zusammen,

anrechenbar ist die BG - Rente auf jeden Fall!
Es kommt aber auf die Hinzuverdienstgrenze deiner Rente an! Sprich, wenn die BG Rente deine eigentliche Rente von der DRV nicht zu sehr anhebt, dann bleibt diese unbeachtet und hat auf deine DRV Rente keine Auswirkung! Hochkomplizierte Sache!
 
Hallo Seenixe,

dein Hinweis auf die Anrechnungsmodalitäten hat mir - nicht für mich, aber einen Fall, in dem ich unterstützen werde - sehr geholfen. Vielen Dank!

LG

Lindgren
 
Ausnahmen

Hallo seenixe,

Danke für Deinen Hinweis, aber wie verhält sich das von mir genannte Urteil dazu.

Wo sind die Ausnahmen niedergeschrieben, gibt es dazu auch ein Urteil?

Welche Ausnahmen gibt es?
Bei Selbstständigen, die ihren Beitrag zur Berufsgenossenschaft selbst zahlen bzw. gezahlt haben, erfolgt keine Kürzung der
gesetzlichen Rente, wenn eine Unfall- oder BK-Rente aus einem Unfall oder einer Berufskrankheit
während der Selbstständigkeit gezahlt wird.
Eine Ruhensberechnung darf nicht durchgeführt werden.

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Eventuell kann man beide Themen zusammen legen?
 
Hallo Oerni,

leider verstehe ich deine Frage nicht so ganz. Welche Ausnahmen meinst du? Auch bei Selbstständigen erfolgt eine Anrechnung der Verletztenrente auf die Altersrenten. Im Urteil wird ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber hier seinen Handlungsspielraum ausnutzen darf um zu verhindern, dass gleich gelagerte Leistungen erbracht werden müssen. Letztlich soll die Verletztenrente auch nur die nicht erbrachten Leistungen in die Rentenversicherung und eventuell einen Schadensersatzanspruch darstellen und ersetzen. In einer Vielzahl von Fällen geht mit der Verletztenrente auch Einschränkungen im Erwerbsleben einher. Nur selten ist es so, dass eine Verletztenrente zusätzlich zum vollen Erwerb gezahlt wird. Die Einschränkungen, die zur Rente führen, bringen meist so viele Hindernisse zu einer erfolgreichen Weiterentwicklung Beruf mit sich, dass diese Rente als eine Art Schadensersatz anzusehen ist.
Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei. Vielleicht versuchst noch einmal zu erklären, was du genau meinst.

Viele Grüße von der Seenixe
 
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