oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,
hat sich schon jemand mit dem Urteil vom 27.08.2009, Az. B 13 R 14 / 09 R auseinander setzen müssen?
Nunmehr ist abschließend klargestellt, dass eine Anrechnung einer nach dem SGB VII gewährten Verletztenrente
aus der gesetzlichen Unfallversicherung sprich eine sogenannte BG Rente auf eine Rente nach dem SGB VI,
also auf eine Rente unter anderem wegen Alters oder aber wegen Erwerbsminderung,
nach den Maßgaben des § 93 SGB VI immer zu erfolgen hat und somit verfassungskonform ist.
hat sich schon jemand mit dem Urteil vom 27.08.2009, Az. B 13 R 14 / 09 R auseinander setzen müssen?
Nunmehr ist abschließend klargestellt, dass eine Anrechnung einer nach dem SGB VII gewährten Verletztenrente
aus der gesetzlichen Unfallversicherung sprich eine sogenannte BG Rente auf eine Rente nach dem SGB VI,
also auf eine Rente unter anderem wegen Alters oder aber wegen Erwerbsminderung,
nach den Maßgaben des § 93 SGB VI immer zu erfolgen hat und somit verfassungskonform ist.