Hallo ihr lieben, ich bräuchte mal eine Info und vielleicht hat ja jemand auch nen guten Tipp übrig.
Mir stellt sich die Frage, ob mein von der BG in Auftrag gegebenes Gutachten auch für meine private Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, um eine Berufsunfähigkeit zu diagnostizieren.
Mir ist durchaus bewusst, dass der festgestellte Wert der MdE nichts über eine Berufsunfähigkeit im Sinne der BU-Versicherung aussagt, allerdings sind in dem Gutachten durchaus alle physischen und psychischen Einschränkungen und Störungen festgestellt und in ihrem Grade nach benannt.
Reicht dieses Gutachten auch zum prüfen eines Anspruches auf meine private BU-Versicherung?
Oder kann ich das ggf. anhand von den genannten Einschränkungen selber nachvollziehen?
Also gibt es Richtwerte ab welcher Einschränkung man von einer Berufsunfähigkeit in einem gewissen Umfang ausgeht, bspw. bei mittelgradiger Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit, leichte bis mittelgradige Beeinträchtigung der Durchhaltefähigkeit, schwere Beeinträchtigung beim Anwenden fachlicher Kompetenzen usw. usw. usw....
Nach irgendwas muss sich die Versicherung ja orientieren und das würde ich gerne nachvollziehen können.
Freue mich über alle Antworten und danke euch auf jeden Fall für eure Aufmerksamkeit.
Alles Gute für euch und liebe Grüße
das Mucki
Mir stellt sich die Frage, ob mein von der BG in Auftrag gegebenes Gutachten auch für meine private Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, um eine Berufsunfähigkeit zu diagnostizieren.
Mir ist durchaus bewusst, dass der festgestellte Wert der MdE nichts über eine Berufsunfähigkeit im Sinne der BU-Versicherung aussagt, allerdings sind in dem Gutachten durchaus alle physischen und psychischen Einschränkungen und Störungen festgestellt und in ihrem Grade nach benannt.
Reicht dieses Gutachten auch zum prüfen eines Anspruches auf meine private BU-Versicherung?
Oder kann ich das ggf. anhand von den genannten Einschränkungen selber nachvollziehen?
Also gibt es Richtwerte ab welcher Einschränkung man von einer Berufsunfähigkeit in einem gewissen Umfang ausgeht, bspw. bei mittelgradiger Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit, leichte bis mittelgradige Beeinträchtigung der Durchhaltefähigkeit, schwere Beeinträchtigung beim Anwenden fachlicher Kompetenzen usw. usw. usw....
Nach irgendwas muss sich die Versicherung ja orientieren und das würde ich gerne nachvollziehen können.
Freue mich über alle Antworten und danke euch auf jeden Fall für eure Aufmerksamkeit.
Alles Gute für euch und liebe Grüße
das Mucki