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Reha beantragen bei bimalleolärer OSG-Luxationsfraktur Typ Weber B.

Julia_01

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Jan. 2024
Beiträge
3
Hallo zusammen,

freue mich hier zu sein.

Ich hatte am 13.11.2023 einen Verkehrsunfall als Fußgängerin auf einem Parkplatz. Dort wurde ich von einem Auto angefahren und das Ende vom Lied war eine bimalleoläre OSG-Luxationsfraktur Typ Weber B mit Ruptur des Syndesmose-Bandes.

Wurde am 16.11.2022 operiert und am 02.01.2024 wurde die Stellschraube entfernt. Polizei und Versicherung des Verursachers sind eingeschaltet, läuft also alles.

Soweit also alles gut (soweit es gut sein kann) und nun würde ich gerne eine Reha beantragen.

Habt Ihr mit der gleichen oder ähnlichen Diagnose auch eine Reha gemacht? Mein Arzt steht da jetzt nicht sooo hinter, unterstützt mich aber.

Ich hatte vor drei Jahren eine schwere Schulterverletzung und war damit auch 4 Wochen in Reha, die mich unendlich schneller weitergebracht hat als 2mal die Woche KG.

Vielen Dank und viele Grüße.

Julia
 
Hallo Julia,

nur mal so nebenbei, warst du auf den Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg, dann wäre es ein Arbeitsunfall.

MFG
 
Hallo HerrX,

Nein, war ein "Privatvergnügen". Auf einem Krankenhaus-Parkplatz auf dem Weg zu einem Entspannungskurs .
 
Hallo Julia,

Du hast ja von Deiner Krankenkasse einen Unfallfragebogben erhalten. Diesen hast Du ausgefüllt und die Kosten liegen somit auf dem Schädiger.

Also, besprich mit Deinem Unfallchirurgen eine Reha. Diese sollte definiert werden auf Kosten des Unfallverursachers.

Nun musst Du Deiner KK (Krankenkasse) in die Hände spielen, dass Du die Reha bekommst und aufgrund des Unfallfragebogens erstmal die Kosten der Reha über Deine KK laufen und sich Deine KK die Kosten dann vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zurück holen kann.

In dem Sinne hast Du sicherlich auch einen RA eingeschaltet, welcher für Dich das Schmerzensgeld sowie andere Nachteile, die Dir durch Deinen Unfall entstanden sind einfordert / einklagt.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Julia,

Du hast ja von Deiner Krankenkasse einen Unfallfragebogben erhalten. Diesen hast Du ausgefüllt und die Kosten liegen somit auf dem Schädiger.

Also, besprich mit Deinem Unfallchirurgen eine Reha. Diese sollte definiert werden auf Kosten des Unfallverursachers.

Nun musst Du Deiner KK (Krankenkasse) in die Hände spielen, dass Du die Reha bekommst und aufgrund des Unfallfragebogens erstmal die Kosten der Reha über Deine KK laufen und sich Deine KK die Kosten dann vom Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zurück holen kann.

In dem Sinne hast Du sicherlich auch einen RA eingeschaltet, welcher für Dich das Schmerzensgeld sowie andere Nachteile, die Dir durch Deinen Unfall entstanden sind einfordert / einklagt.

Viele Grüße,

Kasandra
Liebe Kassandra,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich den Antrag über die DRV Bund stellen muss. So hatte mein Arzt das auch gesagt oder ist das anders, weil es sich um einen Unfall handelt? Bei den Anträgen ist ja auch ein Formular dabei, wo genau der Sachverhalt erfragt wird.

Hast du denn auch Erfahrung, ob die genannte Diagnose als "Grund" anerkannt wird? Das meinte ich im Ausgangspost - mein Arzt sah das jetzt nicht sooo als Indikation an. Das hat mich maximal verwirrt und fand ich etwas unverständlich, denn ich bin weitaus eingeschränkter als damals mit der Schulter, von den psychischen Komponenten mal ganz abgesehen.

Viele Grüße
Julia
 
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