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Reha-Antrag zum 3x abgelehnt?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Manitus
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Lezter Bescheid DRV Süd

:(Widerspruch abgelehnt, da lt. DRV eine ambulante Behandlung bzw. Krankenhausaufenthalt ausreichend ist!

Begründung:
Gutachten von SG aus 12/00 u. 07/01 u. 04/03 und Stellungsnahmen zum Widerspruch Hausarzt und Facharzt Psycho.

Nun? Termin VDK und evtl. Klage und erneut Antrag auf EU :rolleyes:
 
Hallo Manitus,

nachdem die Reha bzw. die Rente schon drei mal abgelehnt wurden, bleibt
Dir nur noch der Weg der Klage. Da wie Du schreibst der Widerspruch auch
jetzt nochmals abgelehnt wurde, kannst Du sofort beim SG Klage einrei-
chen.

Allerdings scheint mir die Begründung zur Ablehnung ziemlich fadenschei-
nig. Denn der Bezug auf Gutachten die jetzt schon 9 Jahre bzw. 8 und
6 Jahre zurückliegen rechtfertigen m. M. nach nicht, Dir derzeitig die be-
gehrte Reha nicht zu genehmigen. Deshalb würde ich in der Klagebegrün-
dung den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten.

Aber, um Dir letztendlich weiterhelfen zu können, müßtest Du schon etwas
mehr preisgeben, was Deine Zielsetzung ist. Willst Du nur eine medizinische
Reha oder begehrst Du eine erwerbsgeminderte Rente.

Gruss
kbi1989
 
Reha - Antrag zum 3x abgelehnt?

Hallo:)
ich glaube auch , ohne ein neues Gutachten , dass beweisst wie nötig eine Reha ist sowie Erfolg erziehlt , wird es schwierig !
Ich hatte ein aktuelles Gutachten und wurde trotzdem zu einem anderen Arzt verwiesen für ein Neues ! Man muss bei mir allerdings auch dazu sagen,dass ein Reabilitationanspruch bestand , sowie der DRV-Träger die Kosten von der Versicherung zurückfordert ! Weil mich eine Beauftragte von der Versicherung in der Reha besucht hat , und sich informierte ,vom Erfolg der Reha usw. ! Ich hatte hier schon geschrieben , was für mich evt. rausspringt ... Wiedereingl. .., Das wurde jetzt empfohlen im Arztbericht ! Allerdings , mein Rentenantrag ist nun auch abgelehnt worden ! Lege auch Widerspruch ein , man muss an der Sache dranbleiben ! Viel Spass macht das nicht ! :(
Gruss Clouwn:)
 
Hallo kbi1989

Lebe z.Zt. von Krankengeld läuft aber im Juli09 aus. Werde wohl dann ALG bekommen 1 oder 2 Jahre ( bin 53 Jahre) habe 2006, aufgrund massiver Gesundheitsproblemen mit OP's u. so und nach 3 jähr. geringfügiger Beschäftigung, (mehr ging nicht) EU Antrag gestellt. wurde nach vielen Gutachten und einem §109(Arzt schrieb gegen mich, Dr. Th. Scherg, Bad Abbach) abgewiesen! Habe dann eine Vollzeitstelle angefangen Arbeit wahr gut und gefiel mir, aber lange Fahrt zur Arbeit ganzen Tag sitzen usw. einige AU's und dann,- auslaufen des befristeten Vertrages und bis dato AU-Geld.
Wahr nun beim VDK und habe die Ablehnung des Widerspruches und die Eingabe einer EU in deren Hände gegeben- bekomme demnächst einen neuen Besprechungstermin, nach Einholung aller notwendigen Unterlagen, und abschließendem Gespräch über Vorgehensweise!

Hoffe ich bin auf dem richtigen Weg
 
Reha-Antrag zum 3x agelehnt

Hallo Manitus,

nachdem ein nach § 109 SGG eingeholtes Gutachen bei Dir vorliegt, hat ja
schon ein Verfahren vor dem SG stattgefunden. Demnach wurde Dir die be
gehrte Rente abgelehnt.

Desweiteren schreibst Du, dass Du dann wieder eine volle Arbeitstätigkeit
aufgenommen hattest, die dann aber wieder durch sich häufende AU-Zei-
ten beendet wurde. Aufgrund dieser Tatsache dürfte es für dich schwierig
werden, eine gesundheitliche Erwerbsminderung begründen zu können. In-
wiefern liegt bei Dir eine Verschlechterung der gesundheitlichen Voraus-
setzungen vor. Gibt es neuere Diagnosen, Arztbefunde, OP-Berichte, die eine erneute Begründung einer Erwerbsminderung rechtfertigen würden.
Dein Problem ist, Du brauchst auf Grund der bisherigen Voraussetzungen
keinen Rentenantrag mehr zu stellen, da er ja als unbegründet abgelehnt
wurde.

Eine erneute Antragstellung wäre erst dann zu empfehlen, wenn jetzt an-
dere gesundheitliche Voraussetzungen bei Dir vorliegen würden, die einen
erneuten Rentenantrag auch rechtfertigen (begründen) könnten. Ist
dies nicht der Fall, führt auch ein erneuter Rentenantrag nicht zum Erfolg,
und begründet deshalb auch nicht eine Reha-Maßnahme.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989I
Mein Rentenantrag wurde 12/06 abgelehnt!
Habe zwischenzeitlich OP LWS gehabt und enorme Verschlechterung in der HWS. Psychisch habe ich mittlerweile eine somatoforme Schmerzstörung, sowie rezidiv. mittelgradige depressive Episode werde in einer psychiatrischen Tagesklinik betreut.
 
Hallo Manitus

deine diagnose z.B rezidiv. mittelgradige Dep. reicht nicht was war der kern der Ablehnung , wie wurde die LWS sache gewertet bzw stellt es eine entscheidungserhebliche sache bei dir da.
somatoforme Schmerzstörung, wie ist hier der umfang , biste in ständiger Schmerzbehandlung.

biste m oder w warum später.
teile kurz mit wurde die seinerzeit wenigstens 50% EU anerkannt.

vg natascha
 
hallo natascha,
habe einen GdB von 50%. Ich bin in ständiger Schmerzbehandlung ( Schmerzpatient) hatte damals 16 verschiedene Krankheitsbilder, in der Regel, orthop. Probleme wie LWS, BSV, degenerationen der Gelenke, Nervenwurzelkompressionen. praktisch komplette WS im Eimer, dazu noch Fibromyalgie u. mittelschwere Arthrose in fast allen großen Gelenken! Nun hat es mich psychisch ziemlich weggebeamt war heftig. Zur Zeit geht es durch Medikamenteneinstellung wieder einigermaßen. Habe nun nochmals durch VDK EM Antrag gestellt! werden sehen? Ich bin m u. 53!
gruß
manitus
 
Zuletzt bearbeitet:
hALLO Manitus

ok kbi 1998 beschrieb ja bereits hierzu genaueres.

Wie lange wäre bei dir noch anspruch auf AL 1 bzw . wurdest du schon von der KK ausgesteuert.

vg natascha

nachtrag: ok ausgeseuert von der KK biste somit bereits kpl.. Ab 07/09 sollte sich was tun sonst Harz IV es sei du kannst Arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Manitus,

wurde jetzt über den VDK ein erneuter Rentenantrag gestellt, oder ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Der Unterschied besteht darin, dass ein erneuter Rentenantrag Dir nicht viel bringt, wenn die rentenberechtigten Voraussetzungen sich nicht wesentlich verschlechtert haben, gegenüber den vorherigen.

Mit dem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X besteht die Möglichkeit, substantiiert gegen die vorherige Ablehnung nochmals vorzugehen, indem Du mit Gutachten, Befundberichten deiner behandelnden Ärzten, versuchen kannst, den Rententräger erneut von einer Rentenberechtigung zu überzeugen. Das Ganze muss mit Bedacht und abgestimmter Strategie angegangen werden. Bloße Anträge stellen, hilft nicht großartig weiter.

Auf Grund deiner jetzt aufgelisteten Krankheiten und deren Beeinträchtigungen, die in der Folge mit ausgelöst wurden, muß Du (oder VDK) versuchen, den Rententräger dahingehend zu überzeugen, dass er mit seiner ehemaligen sozialmedizinischen Einschätzung daneben lag.

Gelingt Dir (Euch) das nicht, hast Du weiterhin schlechte Karten, eine erwerbsgeminderte Rente zu bekommen. Wie gesagt, blosse Anträge stellen, genügt nicht.

Gruß
kbi1989
 
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