Hallo Manitus,
wurde jetzt über den VDK ein erneuter Rentenantrag gestellt, oder ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Der Unterschied besteht darin, dass ein erneuter Rentenantrag Dir nicht viel bringt, wenn die rentenberechtigten Voraussetzungen sich nicht wesentlich verschlechtert haben, gegenüber den vorherigen.
Mit dem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X besteht die Möglichkeit, substantiiert gegen die vorherige Ablehnung nochmals vorzugehen, indem Du mit Gutachten, Befundberichten deiner behandelnden Ärzten, versuchen kannst, den Rententräger erneut von einer Rentenberechtigung zu überzeugen. Das Ganze muss mit Bedacht und abgestimmter Strategie angegangen werden. Bloße Anträge stellen, hilft nicht großartig weiter.
Auf Grund deiner jetzt aufgelisteten Krankheiten und deren Beeinträchtigungen, die in der Folge mit ausgelöst wurden, muß Du (oder VDK) versuchen, den Rententräger dahingehend zu überzeugen, dass er mit seiner ehemaligen sozialmedizinischen Einschätzung daneben lag.
Gelingt Dir (Euch) das nicht, hast Du weiterhin schlechte Karten, eine erwerbsgeminderte Rente zu bekommen. Wie gesagt, blosse Anträge stellen, genügt nicht.
Gruß
kbi1989