Adrian1302
Neues Mitglied
Guten morgen,
bisher war ich stiller Mitleser, aber nun brauche ich doch mal Hilfe.
Kurz zu mir, ich hattte meinen Motorradunfall im Oktober 2015 bin seit dem krank geschrieben, aber im festen Arbeitsverhältnis.
Am schlimmsten betroffen sind meine Hände und Handgelenke und mein Knie. Ich wurde schon mehrfach operiert an den Handgelenken und leider sind beide sehr eingeschränkt nutzbar. Habe einen GDB von 50%, mehr hatte ich nicht anstrebt, habe auch noch keinen Verschlimmerungsantrag gestellt. Mein größtes Problem sind meine Schmerzen, ich befinde mich seit ca 2 Jahren in einer Schmerzbehandlung und bekomme aktuell Palexia 100mg morgens und Abends. Ich versuche mit dem Rest Schmerz auszukommen ohne weitere Schmerzmittel nehmen zu müssen. Mein Wunsch ist es wieder arbeiten zu gehen, auch wenn es nur 50% sein werden. Ich arbeite als Suchttherapeut, der zudem viel Schreibkram hat. Das Schreiben hier im Forum fällt mir schon sehr schwer und nur diese kurze abschnitt macht schon Schmerzen. Aber nun zu meinen Problem ich hatte 2016 schon eine Reha gemacht und wurde anschließend weiter operiert. Nun habe ich einen Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Die Begründung ist für mich nichts sagen, vlt bin ich auch nur zu doof oder vernebelt. Ich würde gerne einen Widerspruch aufsetzen und hätte gerne dabei Hilfe, auch fürs Verständnis der Ablehnung.
Ablehnungsschreiben:
Begründung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach § 10 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn
1). die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist
und 2) voraussichtlich
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt. Nach unseren Feststellungen ist ein Rehabilitation durch uns nicht erforderlich.
Hinweis Wir halten eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend.
Vielen lieben Dank und liebe Grüße aus dem schönen Sauerland.
Adrian
bisher war ich stiller Mitleser, aber nun brauche ich doch mal Hilfe.
Kurz zu mir, ich hattte meinen Motorradunfall im Oktober 2015 bin seit dem krank geschrieben, aber im festen Arbeitsverhältnis.
Am schlimmsten betroffen sind meine Hände und Handgelenke und mein Knie. Ich wurde schon mehrfach operiert an den Handgelenken und leider sind beide sehr eingeschränkt nutzbar. Habe einen GDB von 50%, mehr hatte ich nicht anstrebt, habe auch noch keinen Verschlimmerungsantrag gestellt. Mein größtes Problem sind meine Schmerzen, ich befinde mich seit ca 2 Jahren in einer Schmerzbehandlung und bekomme aktuell Palexia 100mg morgens und Abends. Ich versuche mit dem Rest Schmerz auszukommen ohne weitere Schmerzmittel nehmen zu müssen. Mein Wunsch ist es wieder arbeiten zu gehen, auch wenn es nur 50% sein werden. Ich arbeite als Suchttherapeut, der zudem viel Schreibkram hat. Das Schreiben hier im Forum fällt mir schon sehr schwer und nur diese kurze abschnitt macht schon Schmerzen. Aber nun zu meinen Problem ich hatte 2016 schon eine Reha gemacht und wurde anschließend weiter operiert. Nun habe ich einen Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Die Begründung ist für mich nichts sagen, vlt bin ich auch nur zu doof oder vernebelt. Ich würde gerne einen Widerspruch aufsetzen und hätte gerne dabei Hilfe, auch fürs Verständnis der Ablehnung.
Ablehnungsschreiben:
Begründung:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach § 10 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn
1). die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist
und 2) voraussichtlich
- bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann.
- bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt. Nach unseren Feststellungen ist ein Rehabilitation durch uns nicht erforderlich.
Hinweis Wir halten eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend.
Vielen lieben Dank und liebe Grüße aus dem schönen Sauerland.
Adrian