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Rechtsschutz muß innerhalb von drei Wochen entscheiden

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,877
Ort
Berlin
Hallo,

folgende Entscheidung sollte eventuell für einige von uns wichtig sein. Ich werde versuchen, das komplette Urteil zu bekommen.

LG Stuttgart, Urt. v. 22.04.2010 - 16 O 45/10
Rechtsschutzversicherung ist nach Übersendung einer Anspruchsbegründungsschrift zu unverzüglicher Entscheidung verpflichtet
Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, nach Anzeige eines Rechtsschutzfalls binnen höchstens zwei bis drei Wochen darüber zu entscheiden, ob sie eine Deckungszusage erteilen will. Benötigt die Rechtsschutzversicherung weitere Informationen und stellt aus diesem Grund eine Anfrage beim Prozessbevollmächtigten des Versicherten, so muss sie eine eventuell beabsichtigte Ablehnung binnen zwei bis drei Wochen nach Übersendung einer Anspruchsbegründungsschrift übermitteln. Unterlässt sie dies, ist sie zur Erteilung der Deckungszusage verpflichtet.



Gruß von der Seenixe
 
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