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Recht auf persönliche Vorstellung beim MDK?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas S42
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

S42

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

nachdem meine langfristige Heilmittelverordnung nun 2x vom MDK nach Aktenlage abgelehnt wurde, stellt sich mir die Frage, ob ich ein Recht auf eine körperliche Untersuchung beim MDK habe? Weiß dazu jmd. etwas?

Danke & Gruss
S42
 
Hallo S42,

ob du ein anrecht darauf hast weis ich nicht.
Es gibt aber eine Liste in der Bestimmt Diagnosen stehen,
welche eine Langfrist genehmigung bekommen.

Um was geht es bei dir denn? KG? oder

Grüße Michi
 
Hallo Michi,

genau weil meine Diagnose nicht in der Liste enthalten ist, lehnen die ja dauernd ab.

Die sollen aber nicht kucken, ob meine Diagnose in irgend einer Liste steht, sondern prüfen, ob bei mir langfristiger Heilmittelbedarf besteht. Und das geht nunmal nur, wenn sich jemand meinen Zustand ansieht.

Gruß S42
 
Hallo S42,

Im Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen heißt es:

1. „Darüber hinaus haben Patientinnen und Patienten mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen durch die Regelung des § 8 Abs. 5 HeilM-RL die Möglichkeit, medizinisch notwendige und dauerhaft benötigte Heilmittel für mindestens ein Jahr von ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen.“

und weiter:

2. „Menschen mit besonders schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen haben die Möglichkeit, eine langfristige Genehmigung für eine fortlaufende Heilmitteltherapie zu erhalten, wenn ein andauernder Behandlungsbedarf mit Heilmitteln zu erwarten ist.“

Also müssen auch langfristige Genehmigungen erteilt werden, wenn deine Erkrankungen nicht in der Liste steht, aber wenn deine Ärzte dir o.g. Schädigungen bescheinigen. Ist das denn erfolgt? Wenn nicht, lass dir diese Schäden von deinen Ärzten noch mal explizit bescheinigen und versuche es damit (leider) noch einmal - evtl. kannst du dich ja einmal in deiner örtlichen Krankenkassenniederlassung vorstellen und dort mit einem Mitarbeiter besprechen, was du genau benötigst und ob du dich beim MDK persönlich vorstellen kannst. Dann sieht zumindest dieser Mitarbeiter schon einmal deine Einschränkungen und kann dir evtl. einen Rat geben. Wie der ausfällt ist aber leider immer abhängig vom Mitarbeiter.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo S 42 und @ all,
Du hat eine Heilmittelverordnung von einem zugelassenen Arzt, kein Heilpraktiker oder so.
Diese Heilmittelverordnung muss Deine Krankenkasse bestätigen.
Scheinbar wusste Dein Sachbearbeiter nicht weiter und hat den MDK ins Boot geholt.
Nun ist es ja Methode des MDK, keine Begründung für sein Urteil abzugeben (?).
Nun stehst Du da, mit 2 Ablehnungen, aber keinen Argumenten für einen Widerspruch.
Nun bleibt Dir nur Deinen Sachbearbeiter mit weshalb, wieso, warum zu traktieren.
Andererseits, was sagen Deine Heilmittelverordner, sie müssten doch die Argumente gegen ihre Verordnungen kennen.
Man kann gegen die prinzipiellen Ablehner nur mit Argumenten antworten, egal woher die Argumente kommen, nur passend und gerichtsfest müssen sie sein.
Deine KK muss Dir die Gutachten des MDK zugänglich machen, dann kannst Du mit Deinen Ärzten deren Argumentation entkräften.
Viel Erfolg
Paro
 
Hallo Rudinchen, Hallo Paro,

die Sache ist die, dass die Krankenkasse und der MDK bestätigen, dass ich weiterhin Verordnungen ausserhalb des Regelfalls benötige und genehmigen dies.

Aber diese Verordnungen sollen über das ärztliche Budget laufen, das kann mein Arzt aber nicht stemmen, da ihm dann das Budget nicht reicht.

Die Ablehnung der Langfristgenehmigung erfolgt nur auf Grund dessen, dass meine Diagnose nicht in der Liste aufgeführt ist.

Momentan kommt mein Fall vor den Widerspruchsausschuss der KK aber die Sachbearbeiterin machte mir schon keine große Hoffnung.

Gruß S42

Edit: sehe grad im Merkblatt steht der doofe Satz:
"Eine Genehmigung kommt dann in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit der Schädigungen mit den in der Anlage aufgeführten Diagnosen vergleichbar ist."
Und das spricht mir der MDK ab ohne mich je untersucht zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo S42,

das ist dann leider Sache deiner behandelnden Ärzte, das zu belegen bzw. Ermessenssache des MDK, das zu genehmigen bzw. nicht.

Wenn du vor dem Widerspruchsausschuss nicht erfolgreich bist, bleibt dir leider nur der Klageweg - ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass Ärzte des MDK sich Patienten tatsächlich ansehen ... (aber da kenne ich mich auch nicht wirklich aus).

Ich hatte dir o. ja bereits ein paar Argumente genannt, auf die du dich berufen kannst (s. Beitrag 4) - wird durch dein Zitat aus Beitrag 6 aber wieder "aufgeweicht".

Ich denke, du wirst da wenig machen können - das kommt dann auf die Argumente deiner Ärzte und Physiotherapeuten an bzw. wenn es hart auf hart kommt und du es mit Anwalt durchziehen willst, auf die Argumente deines Anwalts.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Meine Idee dazu wäre, zu belegen, dass deine Schädigung in Schwere und Dauerhaftigkeit den aufgeführten Diagnosen vergleichbar ist. Das müsste doch irgendwie machbar sein.

VG Drahtesel
 
Hallo S42,

so ganz verstehe ich nicht, was bei Dir nun Sachlage ist.

Du ein persönl. MDK Gutachten ein, schreibst aber, dass MDK + KK der Verordnung zustimmen.

Weiterhin schreibst Du, dass Dein Arzt Dir keine Verordnung ausstellt, weil es über sein Praxisbudget geht.

Wo genau liegt nun bei Dir der Hase im Pfeffer?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

dazu muss man wissen, dass Verordnungen außerhalb des Regelfalls vom Budget abgehen, Verordnungen im Rahmen eines genehmigten langfristigen Heilmittelbedarfs aber nicht mehr.

Mein Arzt sieht es medizinisch als notwendig an, kann es mit seinem Budget aber nicht verordnen. Die Kasse argumentiert, dass der Arzt es vom Budget leisten soll und dass er mit Budgetüberschreitung nicht argumentieren darf.

Schön zu wissen, aber was soll ich machen? Mit Gewalt hat's keinen Sinn, denn dann sagt der Arzt eben irgendwann, dass es auch medizinisch nicht mehr erforderlich ist und schon hat er Ruhe und muss keine Regressansprüche fürchten....

Meine einzige Chance an die notwendigen Verordnungen zu kommen ist eine Genehmigung der Langfristverordnung. Und da gehen Kasse und MDK lieber das Risiko einer Verschlechterung meines Zustands ein, als mir das zu genehmigen.

Im Grunde bedeutet die Ablehnung, dass die davon ausgehen, dass mein Zustand sich vor Ablauf eines Jahres verbessern wird und dann keine Behandlung mehr notwendig ist. Allerdings wird jeder seriöse Arzt feststellen, dass meine Schulter eben nicht in einem Jahr ausgeheilt sein wird.
Deshalb möchte ich vom MDK eine persönliche Untersuchung.

Gruß S42
 
Hallo S42,

dann sprich deine KK und deinen Arzt mal auf das Thema Körperverletzung an!

Bei der Einführung von ärztlichen Budgets wurden zunächst chronisch Kranke schlichtweg vergessen! Für diesen Personenkreis haben die KK´s mittlerweile ihre Vorgaben ändern müssen!

Wenn sich allerdings ein Arzt an der Teilnahme der sog. Disease-Management-Programme (Behandlung von chronisch Kranken) weigert, sollte man sich als Betroffener schon überlegen, ob man sich von ihm noch ausreichend behandelt fühlt...

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo S42,

unser HA wollte die Physiotherapien verringern wegen des Bugets.
Der Physio sagte dann kann man es auch ganz lassen- ironisch gemeint!

Der Therapeut gab uns gezielte Hinweise was wir der KK mitteilen sollten um eine Dauerverordnung, bzw. ein Dauerrezept zu bekommen.
Das hat geklappt, das HA-Buget wird nicht weiter belastet, HA war sprachlos und zufrieden.

Wir haben auch persönlich beim Mdk erscheinen müssen wegen der Beinprothese (nix nach Aktenlage).
Als uns ein Aktivrollstuhl von der KK länger verweigert wurde, machten wir darauf aufmerksam, dass wir diese Entscheidung gern vom MDK bestätigt haben möchten- wir bekamen den Rollstuhl (ohne MDK-Gutachten).

Wie Derosa schon geschrieben hat : lass dich nicht schädigen, versuch es bei einem anderen Arzt:

VG
Aramis
 
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