Hallo Marcela,
der Beitrag wurde gezeigt, aber es ging dabei um den Polizisten der ständig sein Dach wieder abreißen mußte.
Dir Fachanwältin sagte das sein Anwalt in falscher Reihenfolge geklagt hat und auf allen
Abrisskosten sitzen bleibt. Der Polizist kann jetzt nur noch seinen eigenen Anwalt auf
Schadenersatz verklagen.
Ich weiß nur, wenn ein Anwalt einem Vergleich zustimmt ohne dies mit seinem Mandanten besprochen zu haben, haftet der Anwalt für den entgangenen Verlust (wenn es
um Schadenersatz od. Schmerzensgeld, Zahlungen geht).
MfG
Fritzi