HansWurst94
Neues Mitglied
Hallo liebe mit Menschen
Ich weiß grade nicht wo ich anfangen soll und wo ich nachfragen soll.
Ich habe OEG Antrag gestellt, hatte als Kind schon OEG bekommen.. das wurde eingestellt als ich aus dem internat wieder nach hause geschickt worden bin, mit der Aussage einer Kinderärztin "das Kind hätte keinerlei psychische Folgen und Einschränkungen mehr und adhs (was definitiv nicht dem so war und nicht ist... )
Ich bin nachhause gekommen und es ging weiter mit meinen Problemen unteranderem wurde alles noch schlimmer. Klar ging es mir in dem internat richtig gut und hab mich sehr gut erholt nach dem sexueller missbrauch und anderem schlimmen Zeugs..
Jedoch bin ich wieder am Anfang gelandet und meine psychischen Erkrankungen kamen wieder , nein waren nie weg!
Meine Mutter hatte, nachdem das OEG eingestellt worden war, wiederholt wiedersprüche eingelegt, jedoch erfolglos.
Jetzt habe ich nach ca. 13 Jahren einen eigenen verschlimmerungsAntrag gestellt zusammen mit einer Beratungsstelle die sehr engagiert arbeitet.
Jetzt wäre meine Frage, kann man die ca 13 Jahre in denen ich eigentlich weiterhin OEG bekommen hätte MÜSSEN (aufgrund meiner schlimmen psychischen Verfassung meines bisherigen Lebens) rückwirkend bekommen? Denn mir stand es zu und müsste es immernoch...
Liebe Grüße.. und danke im voraus

Ich weiß grade nicht wo ich anfangen soll und wo ich nachfragen soll.
Ich habe OEG Antrag gestellt, hatte als Kind schon OEG bekommen.. das wurde eingestellt als ich aus dem internat wieder nach hause geschickt worden bin, mit der Aussage einer Kinderärztin "das Kind hätte keinerlei psychische Folgen und Einschränkungen mehr und adhs (was definitiv nicht dem so war und nicht ist... )
Ich bin nachhause gekommen und es ging weiter mit meinen Problemen unteranderem wurde alles noch schlimmer. Klar ging es mir in dem internat richtig gut und hab mich sehr gut erholt nach dem sexueller missbrauch und anderem schlimmen Zeugs..
Jedoch bin ich wieder am Anfang gelandet und meine psychischen Erkrankungen kamen wieder , nein waren nie weg!
Meine Mutter hatte, nachdem das OEG eingestellt worden war, wiederholt wiedersprüche eingelegt, jedoch erfolglos.
Jetzt habe ich nach ca. 13 Jahren einen eigenen verschlimmerungsAntrag gestellt zusammen mit einer Beratungsstelle die sehr engagiert arbeitet.
Jetzt wäre meine Frage, kann man die ca 13 Jahre in denen ich eigentlich weiterhin OEG bekommen hätte MÜSSEN (aufgrund meiner schlimmen psychischen Verfassung meines bisherigen Lebens) rückwirkend bekommen? Denn mir stand es zu und müsste es immernoch...
Liebe Grüße.. und danke im voraus
