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Rückwärts in mein Auto gefahren

shandor

Nutzer
Registriert seit
1 März 2014
Beiträge
2
Hallo,

Unfallhergang:

Straße 3 spurig. Linke Spur ist die Fahrspur.
Die mittlere ist die Busspur.
die rechte Parkspur mit Bus Haltebucht.

Ich fahre links auf der Hauptspur und suche links einen Parkhafen die diagonal in Fahrtrichtung in der Mitte beider Straßenseiten angeordnet sind.

um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern wechsel ich auf die Busspur und dann weiter auf die ganz rechte Parkspur. (Parkspur voll). Rübergefahren nachdem letzten Parkenden Auto wo die Bushaltebucht beginnt.
Die Haltebucht ist ungefähr 30 m lang und erst nach 20 m die Haltestelle.

Ich fahre also langsam auf dem ganz rechten Fahrstreifen um links in der Mitte einen Parkplatz zu suchen.
ich sehe einen und blinke links , schaue nach links , sehe auf der Busspur
kommt ein Transporter der mir aber mit Lichthupe anzeigt dass er mich rüberläßt.
Wechsel also den Fahrstreifen und stehe diagonal in Fahrtrichtung da ich ja noch über den ganz linken Fahrstreifen auch rüber muss.
Befinde mich jetzt also diagonal auf der Busspur , blinke natürlich immernoch und schaue nach links ob Verkehr kommt.
Der linke Fahrstreifen ist frei.
Ich schau noch kurz nach rechts , sehe 2 Autos die aufdem linken Fahrstreifen stehen und warten müssen wegen abbiegenden Autos.
Die beiden stehen aber hinter dem Parkhafen , sind also beide dran vorbeigefahren.Ca.6-8m dahinter.
Der hintere hatte auch kein Blinker oder Rückwärtslicht an.

Also fahre ich weiter langsam über die linke Fahrspur und will in den Parkhafen einfahren.
Als ich mit 1/3 meines knapp 5m langen Autos schon über die linke Spur gefahren und in den Parkhafen einfahren wollte,
haut der vor 3 sekunden noch ruhig dastehende letzte Wagen der am Parkhafen vorbeigefahren war plötzlich den Rückwärtsgang rein und
fährt einfach los.
Meine Beifahrerin sagte noch jetzt knallts gleich. Da ich aber diagonal stand da ich ja in den Parkhafen einfahren wollte , konnte ich gar nicht reagieren.

Da knallte es auch schon , der is einfach rückwärts hinten rechts in meine B-Säule gefahren.

Nun bekomme ich heute ein schreiben der Polizei indem steht.
Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung.

Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
35,00 Euro

ich habe zwar 2 Fahrstreifen gewechselt. Aber ich habe den wechsel angezeigt habe mich nach allen Seiten abgesichert und bin dann erst losgefahren.
Der unfallgegner der am Parkhafen vorbeigefahren ist und ca. 6-8m hinter dem Parkhafen zum stehen kam weil vor ihm ein Fahrzeug stand und auf abbieger warten musste , zeigte nicht an dass er vor hatte Rückwärts zu fahren.
Für mich ist der vorbeigefahren, er zeigt nichts an , also kann ich fahren.
Dass dem in letzter Sekunde auf einmal einfällt :" Ach herjeh bin ich da grad an einem freien Parkhafen vorbeigefahren? Da will ich rein" und einfach Rückwärts fährt ohne groß zu gucken.
Denn hätte er vor dem Rückwärtsfahren geguckt, hätte er meinen 5er Touring der ja nun nicht besonder klein ist, gesehen.

Wo habe ich mich jetzt falsch verhalten. So ganz versteh ich das nicht.
und hat die Verwarnung auswirkungen auf die Schadensregulierung.

Denn meiner Meinung nach trifft mich hier noch nichtmal eine Teilschuld.
 
Spurwechsel

Hallo shandor,

ich gehe mal davon aus, dass Ihr beide ein Verwarnungsgeld verpasst bekommen habt.

Bei einem Spurwechsel ist niemand zu schädigen und wenn man vom ruhenden Verkehr in den fließenden Verkehr einfährt oder rückwärts fährt verhält es sich ebenso.

Nun weiss ich allerdings nicht, was Dein Unfallgegner gegenüber der Polizei geäußert hat.

Die Versicherungen werden in dieser Konstellation jedem nach meinen Erfahrungen nach eine Teilschuld zuweisen und jeweils nur einen Teil des jeweiligen Schadens regulieren.

Wenn Du den gesamten Schaden ersetzt haben möchtest, wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit klagen müssen und auf dem Gericht geht das Ganze dann, wie das Hornberger Schießen aus.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo shandor,

sei froh das es nur Blechschaden ist und kein Mensch verletzt wurde.

Gruß Kaesi
 
Grundsätzlich ist der Rückwärtsfahrende immer derjenige der die Schuld bekommt. Da Zeugen vorhanden sind, würde ich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Du hast doch eine Rechtsschutzversicherung?

Ansonsten geht von jedem PKW eine Betriebsgefahr aus, von daher bekommt man immer eine Teilschuld.
Selbst wenn das eigene Auto in einem eingezeichneten Parkplatz ordnungsgemäß abgestellt ist und jemand da rein fährt. Selber mit gemacht und vor Gericht entschieden wurden!

Das ist Deutschland! :mad:


Sei übrigens froh dass es nur Blechschaden ist. Das kann man reparieren.
Materielle Schäden sind ärgerlich sind aber letzten Endes doch nur Peanuts.
 
Grundsätzlich ist der Rückwärtsfahrende immer derjenige der die Schuld bekommt.

Selbst wenn das eigene Auto in einem eingezeichneten Parkplatz ordnungsgemäß abgestellt ist und jemand da rein fährt.


Tschuldigung Fahrradunfalopfer,
aber was schreibst du da für einen Dummfug! :mad:
Die Zeiten von der Rückwärtsfahrende oder der Auffahrende hat immer Schuld sind lange vorbei!
Lies dir mal Rekos Post oben durch!
Natürlich besteht beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Und eine Betriebsgefahr geht nur von einem Fahrzeug in Betrieb aus.
Weis nicht was da bei dir war oder was dein Anwalt draus gemacht hat...
...aber irgendwas ist da nicht richtig gelaufen!

VG DH
 
Fragender halt wohl das Interesse verloren

Hallo @,

obgleich dieses Thema durchaus spannend ist, hat wohl der eigentlich Fragende schon wieder das Interesse verloren.

Er war seit seiner Anmeldung hier im Forum nicht wieder drin.

Schade.

Herzliche Grüße vom RekoBär:confused:
 
Tschuldigung Fahrradunfalopfer,
aber was schreibst du da für einen Dummfug! :mad:
Die Zeiten von der Rückwärtsfahrende oder der Auffahrende hat immer Schuld sind lange vorbei!
Lies dir mal Rekos Post oben durch!
Natürlich besteht beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Und eine Betriebsgefahr geht nur von einem Fahrzeug in Betrieb aus.
Weis nicht was da bei dir war oder was dein Anwalt draus gemacht hat...
...aber irgendwas ist da nicht richtig gelaufen!

VG DH

Hallo DieHard,
es mag aus Deiner Sicht Dummfug sein, das Gericht in München sah es 2007 bezüglich des geparkten Fahrzeuges so wie ich es geschrieben habe.
Und ich war Zeuge im Gerichtsprozess. Wegen 300.-€ Wegen 300.-€ ging die HDI vor Gericht.

Was das Rückwärtsfahren angeht: Ich habe mich da wohl nicht deutlich genug ausgedrückt. Mit Schuld meinte ich, dass der Rückwärtsfahrende immer schuldig ist. Das beinhaltet auch eine Teilschuld.

Ich finde den Ton von Dir etwas rau. Muss das so sein?
 
Hi,
doch bin noch da und danke Euch auch vielmals für Eure Reaktion.

Das besondere an meinem Fall ist wohl dass B erst rückwärtsgefahren ist als ich schon über die Erste Fahrbahn drüber war und in der ganz linken Spur schon minimum mit 1,2 m meines Auto drüber war.

Er am Parkhafen vorbeigefahren ist , erstmal hinter dem anderen Fahrzeug stand. Keine Zeichen gab dass er rückwärtsfahren will.

Und erst als ich schon kurz vorm einfahren in den Parkhafen war , er den Rückwärtsgang reinhaute und ohne zu schauen zurücksetzte.

Anwalt habe ich.

Seine Versicherung will eine 50% Vorschusszahlung leisten und sich dann aber erstmal den Polizeibericht durchlesen
 
Hallo,

ich denke das es bei den 50 % bleiben wird. Denn nach meiner Erfahrung bei dieser Art Unfälle kann man von einer Schadenteilung 50 zu 50 oder 60 zu 40 zu Deinen Gunsten ausgehen.

Ob eine bessere Schadenquote dabei rauskommt bleibt abzuwarten.

LG Rajo
 
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