Timothy1980
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Danke für die Antworten. Das OVG-Urteil liegt mir nun vor. Ich wusste nicht, dass ihr so flink seid und die Anforderung kostet ja lediglich 1,50€.
Ihr liegt leider falsch. Ich bin Polizeibeamter im gehobenen Dienst einer Landespolizei.
Nach einem tätlichen Angriff in Bezug auf meine Eigenschaft als Polizeibeamter bin ich seit längerer Zeit vom Amtsarzt bis auf Weiteres als pdu eingestuft und habe eine GdS von 50 erhalten. Die Qualifizierung wurde nie in Frage gestellt und sofort beschieden. Nun aber, wo die Versetzung in den Ruhestand bevorsteht, macht die Behörde eine Rolle rückwärts und hat den Bescheid zurückgekommen. Ich mutmaße, dass als nächstes eine neue amtsärztliche Untersuchung angeordnet wird und dass der GdS dann plötzlich kurz vor dem Ruhestand nur noch bei 40 liegt, obwohl sich nichts am Gesundheitszustand geändert hat. Es hat gerade alles einen sehr faden Beigeschmack.
Ich könnte euch über eine PN gerne mehr schildern, doch leider kann ich keine verfassen?!
Ich habe mir das Urteil nun komplett durchgelesen. Auch wenn es eindeutig ist, befürchte ich, dass man argumentieren wird, dass das OVG Hamburg keine Ausführungen dazu gemacht hat, wann ein qualifizierter Dienstunfall vorliegt. Es hätte "lediglich" entschieden, dass DuZ bei vorübergehender Dienstunfähigkeit weitergezahlt werden müsse und dass eine Versetzung in den Ruhestand schon dem Wortlaut nach nicht erforderlich sei.
Es wäre zu schön, wenn eine Behörde einfach mal anerkennen würde, dass das Urteil eindeutig ist. Ich lasse mich überraschen. Habt ihr vielleicht noch Tipps für mich? Das Urteil vom Vg liegt mir nicht vor. Geht aus diesem noch mehr hervor?
Ihr liegt leider falsch. Ich bin Polizeibeamter im gehobenen Dienst einer Landespolizei.
Nach einem tätlichen Angriff in Bezug auf meine Eigenschaft als Polizeibeamter bin ich seit längerer Zeit vom Amtsarzt bis auf Weiteres als pdu eingestuft und habe eine GdS von 50 erhalten. Die Qualifizierung wurde nie in Frage gestellt und sofort beschieden. Nun aber, wo die Versetzung in den Ruhestand bevorsteht, macht die Behörde eine Rolle rückwärts und hat den Bescheid zurückgekommen. Ich mutmaße, dass als nächstes eine neue amtsärztliche Untersuchung angeordnet wird und dass der GdS dann plötzlich kurz vor dem Ruhestand nur noch bei 40 liegt, obwohl sich nichts am Gesundheitszustand geändert hat. Es hat gerade alles einen sehr faden Beigeschmack.
Ich könnte euch über eine PN gerne mehr schildern, doch leider kann ich keine verfassen?!
Ich habe mir das Urteil nun komplett durchgelesen. Auch wenn es eindeutig ist, befürchte ich, dass man argumentieren wird, dass das OVG Hamburg keine Ausführungen dazu gemacht hat, wann ein qualifizierter Dienstunfall vorliegt. Es hätte "lediglich" entschieden, dass DuZ bei vorübergehender Dienstunfähigkeit weitergezahlt werden müsse und dass eine Versetzung in den Ruhestand schon dem Wortlaut nach nicht erforderlich sei.
Es wäre zu schön, wenn eine Behörde einfach mal anerkennen würde, dass das Urteil eindeutig ist. Ich lasse mich überraschen. Habt ihr vielleicht noch Tipps für mich? Das Urteil vom Vg liegt mir nicht vor. Geht aus diesem noch mehr hervor?