Hallo Zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage, welcher Versicherungsschein bei der PUV gilt. Ich habe einen Vertrag mit jährlicher Erhöhung der Leistung und Versicherungssumme um 5%. Zählt jetzt der Versicherungsschein, den man zum Unfallzeitpunkt hatte? Oder der, der bei Leistungsforderung gültig war? Oder der bei Klageeinreichung?
Mich verwirrt das gerade etwas.
Und wenn der vom Unfalltag genommen wird, werden die 5% Leistungssteigerung dann später mitberücksichtigt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Viele Grüße
Lilie13
mir stellt sich gerade die Frage, welcher Versicherungsschein bei der PUV gilt. Ich habe einen Vertrag mit jährlicher Erhöhung der Leistung und Versicherungssumme um 5%. Zählt jetzt der Versicherungsschein, den man zum Unfallzeitpunkt hatte? Oder der, der bei Leistungsforderung gültig war? Oder der bei Klageeinreichung?
Mich verwirrt das gerade etwas.
Und wenn der vom Unfalltag genommen wird, werden die 5% Leistungssteigerung dann später mitberücksichtigt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Viele Grüße
Lilie13