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PUV Versicherungsschein

Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2018
Beiträge
282
Hallo Zusammen,

mir stellt sich gerade die Frage, welcher Versicherungsschein bei der PUV gilt. Ich habe einen Vertrag mit jährlicher Erhöhung der Leistung und Versicherungssumme um 5%. Zählt jetzt der Versicherungsschein, den man zum Unfallzeitpunkt hatte? Oder der, der bei Leistungsforderung gültig war? Oder der bei Klageeinreichung?

Mich verwirrt das gerade etwas.

Und wenn der vom Unfalltag genommen wird, werden die 5% Leistungssteigerung dann später mitberücksichtigt?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo @Lilie13

Ich kenne mich nicht aus und habe ein bisschen im www recherchiert, ob ich etwas finde, was dir weiterhelfen könnte. Manchmal liegt es ja am Suchbegriff. Such mal mit > Progressionstarif private Unfallversicherung <, vielleicht kommst du damit zu den gesuchten Inhalten und Antworten.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

danke für Deine Antwort. Ich habe auch schon im Netz gesucht, aber nichts gefunden, was meine Frage beantwortet. Es ist ja auch nicht die Progression, die mich vor das Rätsel stellt, sondern die jährliche Erhöhung um 5% sowohl des Versicherungsbetrags als auch der Leistung (Dynamik).
Ich glaube fast, dass nur die Beträge zählen, die zum Zeitpunkt des Unfall in dem aktuellen Versicherungsschein standen. Aber greift dann trotzdem die Dynamik für spätere Zahlungen?

Was ist eigentlich mit der Infaltion? Wird das mitberücktsichtigt?

Sobald ich mehr weiß, lasse ich es Euch wissen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo,

es gelten die abgeschlossenen Versicherungsbedingungen. Zur Berechnung der Invaliditätssumme werden dann die aktuellen Summen herangezogen zum Zeitpunkt der Regulierung. Es werden also alle Leistungssteigerungen berücksichtigt. Einen Inflationsausgleich gibt es nicht, aber in den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, wann die PUV zu zahlen hat. Falls sie später erst Ihre Zahlungen leistet, dann wird ab Fälligkeit verzinzst.

Beantwortet dies Deine Fragen?
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank. Ja, das beantwortet meine Fragen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo,

es gelten die abgeschlossenen Versicherungsbedingungen. Zur Berechnung der Invaliditätssumme werden dann die aktuellen Summen herangezogen zum Zeitpunkt der Regulierung. Es werden also alle Leistungssteigerungen berücksichtigt. Einen Inflationsausgleich gibt es nicht, aber in den Versicherungsbedingungen ist genau festgelegt, wann die PUV zu zahlen hat. Falls sie später erst Ihre Zahlungen leistet, dann wird ab Fälligkeit verzinzst.

Beantwortet dies Deine Fragen?
Da muss ich dir widersprechen. Es gelten die Versicherungssummen zum Zeitpunkt des Unfalls. Eine Verzinsung der Invaliditätsleistung erfolgt aber.
 
Hallo,
ja, Du hast Recht. Es zählen die Versicherungssummen zum Unfallzeitpunkt. Die jährlichen Erhöhungen im Rahmen der Dynamisierung zählen aber mit und können die Invaliditätsgrundsumme erhöhen. Ich möchte also korrigieren. Es wird die zum Unfallzeitpunkt geltende Grundsumme herangezogen.

Gruß von der Seenixe
 
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