Hallo Zusammen,
brauche mal wieder einen Rat.
Ich wurde ja nach einem halben Jahr von der PUV S..... nach dem Unfall begutachtet ,mit 30% Invalidität. Es folgten eigene Gutachten, die alle zwischen 70%-80% sind.
Innerhalb der 3 Jahresfrist musste ich nochmals zum Gutachten der genannten PUV. Das Ergebnis 70% Invalidität.
Wie schon berichtet, erkennt die PUV ihr eigenes Gutachten nicht an.
Jetzt wollten diese mit dem Schreiben Sept.13 ein weiteres Gutachten nach Aktenlage von 2 Ärzten stellen. dieses Schreiben ist nun schon nach 3 Jahren nach dem Unfall.
Ok, ich Unterschrieb die Schweigepflichtentbindung im Sept.13.
Dann kommt im Nov.13 ein Schreiben der PUV ,da Herr... die unvollständige Bestätigung unterschrieb, haben wir unser Formular vom Sept.13 um eine chronologische Auflistung ergänzt.
Darüber hinaus bedarf es weiterhin ihrer schriftlichen Bestätigung, dass eine Begutachtung ggf.auch nach dem 3. Unfalljahr erfolgen kann, sofern eine Auswertung nach Aktenlage anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich sein sollt. (zur Erinnerung, am Ende des 3. Unfalljahres war ich schon persönlich beim PUV Gutachten).
dann der Schlusssatz.
Ein Anerkenntnis stellen die Ergebnisse der Gutachten für beide Seiten nicht dar. Sie dienen lediglich der Entscheidungsfindung.
Alsbald ihre schriftliche Einverständnis- und die Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt, werden wir unverzüglich die Auswertungen veranlassen.
So nun stehe ich da ganz schön auf dem Schlauch
vielleicht gibt es ja den einen oder anderen der mir weiter hilft
Danke
Schöne Grüße
brauche mal wieder einen Rat.
Ich wurde ja nach einem halben Jahr von der PUV S..... nach dem Unfall begutachtet ,mit 30% Invalidität. Es folgten eigene Gutachten, die alle zwischen 70%-80% sind.
Innerhalb der 3 Jahresfrist musste ich nochmals zum Gutachten der genannten PUV. Das Ergebnis 70% Invalidität.
Wie schon berichtet, erkennt die PUV ihr eigenes Gutachten nicht an.
Jetzt wollten diese mit dem Schreiben Sept.13 ein weiteres Gutachten nach Aktenlage von 2 Ärzten stellen. dieses Schreiben ist nun schon nach 3 Jahren nach dem Unfall.
Ok, ich Unterschrieb die Schweigepflichtentbindung im Sept.13.
Dann kommt im Nov.13 ein Schreiben der PUV ,da Herr... die unvollständige Bestätigung unterschrieb, haben wir unser Formular vom Sept.13 um eine chronologische Auflistung ergänzt.
Darüber hinaus bedarf es weiterhin ihrer schriftlichen Bestätigung, dass eine Begutachtung ggf.auch nach dem 3. Unfalljahr erfolgen kann, sofern eine Auswertung nach Aktenlage anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich sein sollt. (zur Erinnerung, am Ende des 3. Unfalljahres war ich schon persönlich beim PUV Gutachten).
dann der Schlusssatz.
Ein Anerkenntnis stellen die Ergebnisse der Gutachten für beide Seiten nicht dar. Sie dienen lediglich der Entscheidungsfindung.
Alsbald ihre schriftliche Einverständnis- und die Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt, werden wir unverzüglich die Auswertungen veranlassen.
So nun stehe ich da ganz schön auf dem Schlauch
vielleicht gibt es ja den einen oder anderen der mir weiter hilft
Danke
Schöne Grüße