• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV schickt mich zu IMB-Gutachter! Termin wahrnehmen?

Hallo Helene,

ich geh´mal davon aus, dass sich kein Gutachter wagen wird, das in Frage zu stellen.

ich hoffe und wünsche es dir sehr!

Auch ich habe einst so gedacht, aber die Realität hat mich eingeholt... leider! :eek:

Eines meiner mitlerweile fast zahllosen GA habe ich einmal einem Prof. für klinische Psychologie vorgelegt... als er es gelesen hatte war er fassungslos.

Aber das hilft dir in deiner Sache wenig weiter, denn die, die das GA bekommen und auf Grund dessen entscheiden, dass sie nicht leisten werden, reden sich damit heraus, dass sie schließlich keine Ärzte seien und deswegen dem GA vorbehaltlos glauben!

VG
greek
 
danke greek, du machst mir Mut, da kann ich mich wohl auf einiges einstellen, dabei dachte ich immer, ehrlich währt am längsten und nur die Juristen drehen einem das Wort im Mund herum.
Jetzt will ich erst mal das Wochenende genießen und nicht an meinen Unfall denken, der sowieso schon mein ganzes Leben auf den Kopf gestellt hat.

LG Helene
 
Hallo an alle,

ich werde heute kurz mal berichten wie meine Begutachtung am 18. gelaufen ist.

Ich habe den Termin leider alleine war nehmen müssen und muss sagen das es auf dem ersten Blick ganz gut gelaufen ist.

Der Gutachter hat sich den Unfallhergang und das gesamte Behandlungsspektrum von mir erklären lassen und es sofort in sein Diktiergerät gesprochen. Anmerkungen meinerseits hat er sofort korrigiert.
Als nächstes kam dann die Untersuchung der verletzten Gliedmaßen und laut den Angaben die er auf sein Tonband gesprochen hat sind Bewegungseinschränkungen gemessen wurden.

Leider hat er im Nachhinein keine Angaben zur Untersuchung gemacht.

Ich bin jetzt mal gespannt was raus kommt und ob ich dann meine Rechtschutzversicherung bemühen muss oder nicht.

Eine Frage hab ich dann noch an euch. Bekomme ich eine Abschrift dieses Gutachtens oder ist das vorerst nur für die PUV gedacht.

Grüße Chivago
 
Hallo Chivago,

normal sollte man eine Gutachter-kopie von der PUV bekommen, sonst solltest du diese Kopie anfordern.

Aber das Gutachten geht immer zuerst an den Auftraggeber.

Schade das du alleine beim Gutachter warst, hast du dir alles genau notiert?

Gruß Kaesi
 
Hallo Kaesi,

leider ist mein Zeuge kurzfrisig verhindert gewesen, so das ich alleine antreten musste.
Ich hab mir soweit alles gut notiert und kann jetzt nur noch hoffen.:eek:
 
Hallo - dürfte man erfahren was bei der Begutachtung herausgekommen ist? Mich hat die PUV durch von Ihnen beauftragte Gutachter begutachten lassen und ich lag dann über 70% und dann weil laut PUV alles so kompliziert sei wurde ein Institut beauftragt was anhand der Gutachten/Aktenlage,ohne mich zu sehen durch Dr Wolf ein Gutachten erstellen lassen wonach ich jetzt plötzlich nur noch 47% habe und erhebliche Zahlungen und eine Rente verwehrt werden. Natürlich ist das alles beim Anwalt aber das stinkt doch zum Himmel ......
 
Mich hat die PUV durch von Ihnen beauftragte Gutachter begutachten lassen und ich lag dann über 70% und dann weil laut PUV alles so kompliziert sei wurde ein Institut beauftragt was anhand der Gutachten/Aktenlage,ohne mich zu sehen durch Dr Wolf ein Gutachten erstellen lassen wonach ich jetzt plötzlich nur noch 47% habe und erhebliche Zahlungen und eine Rente verwehrt werden. Natürlich ist das alles beim Anwalt aber das stinkt doch zum Himmel ...... Klage ist eingereicht und am letzten Fristtag kam von der Gegenseite die Klageerwiderung und die bleiben dabei -- ich akzeptiere ja das Gutachten durch die von der Versicherung beauftragten Gutachtern wo ich richtig begutachtet worden bin,ein Gutachter macht sogar oft Gutachten für das Gericht und gerade sein Gutachten zweifelt die Versicherung an dabei haben die mich zu dem hingeschicht.
Ich akzeptiere aber keinesfalls ein Gutachten wo ich nicht begutachtet wurde und im übrigen kann es ja nicht sein das die Versicherung soviel Gutachten erstellen läßt bis Ihnen das Ergebnis paßt.
Desweiteren frage ich mich wenn das Gericht dann irgendwann eine neue Begutachtung fordert ist der Zustand ja nicht mehr wie der am Tag der ursprünglichen Begutachtung da schon über 1 Jahr vergangen ist und sich Nerven u.s.w. natürlich etwas verbessern.
Zum kotz.n ........................
 
hallo Pepeline,

hat man dich zuvor informiert, dass ein neues/weiteres GA angefordert wird oder wurde das ohne deine kenntnis durchgeführt? und wie umfangreich ist deine schweigepflichtentbindung, die du der PUV gegeben hast? im übrigen gilt auch hier: mit den GA auseinandersetzen und widersprüche, fehler, ungereimtheiten, befundberücksichtigungen und herleitung der ergebnisse abklopfen.


gruss

Sekundant
 
weil laut PUV alles so kompliziert sei wurde ein Institut beauftragt was anhand der Gutachten/Aktenlage,ohne mich zu sehen durch Dr Wolf ein Gutachten erstellen lassen
Ja ich wurde informiert (ich war ja froh nicht persönlich dorthin zu müssen und mein Versicherungstoni versicherte mirr auf meine Frage ob die Prozente runtergekürzt werden sollen das für Ihn feststeht das ich über 50% habe und das glaubte ich ihm da er geschickt ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte) und von daher hatte ich Kenntnis und ich wußte das die Versicherung sowieso die Gutachter bestimmt und von daher hätte ich nichts machen können.Schweigepflichtentbindung habe ich bewußt keine unterschrieben,wenn dann vor 3 Jahren als ich im Krankenhaus war aber da ich alle 2 Tage eine Voll OP hatte kann ich mich daran nicht erinnern.
 
Hallo,

die Schweigepflichtentbindung wurde sicher bereits mit den Vertragsunterlagen unterschrieben.
Dass, was hier die Versicherung macht ist das übliche Spiel der Kostenreduzierung. Ich hätte nicht allzuviel Angst bezüglich des Gutachtens nach Aktenlage. Wenn Dein Anwalt und Du entsprechendes Stehvermögen habt, dann sollte dies eigentlich gut ausgehen.
Du kannst selbst ausrechnen, was jedes Prozent der Versicherung bringt und es ist leider Alltag zur Vermeidung von Kosten.
Bringe Geduld mit, es kann auch noch in die Berufung gehen. Es geht schließlich um viel Geld.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

die Schweigepflichtentbindung wurde sicher bereits mit den Vertragsunterlagen unterschrieben.
Dass, was hier die Versicherung macht ist das übliche Spiel der Kostenreduzierung. Ich hätte nicht allzuviel Angst bezüglich des Gutachtens nach Aktenlage. Wenn Dein Anwalt und Du entsprechendes Stehvermögen habt, dann sollte dies eigentlich gut ausgehen.
Du kannst selbst ausrechnen, was jedes Prozent der Versicherung bringt und es ist leider Alltag zur Vermeidung von Kosten.
Bringe Geduld mit, es kann auch noch in die Berufung gehen. Es geht schließlich um viel Geld.

Gruß von der Seenixe
Das ist ja schon wie ich geschrieben habe ,Geschichte mit dem Begutachten nach Aktenlage Deswegen ja die Klage. Grüße
 
Top