• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV schickt mich zu IMB-Gutachter! Termin wahrnehmen?

Chivago

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2014
Beiträge
5
Hallo an Alle,

ich hab mich den ganzen Vormittag mit diesem tollen Forum beschäftigt und denke in diesem Thema bin ich richtig für meine Frage.

Zu mir... Ich habe mir vor 2 1/2 Jahren bei einem Motorradunfall den Ellenbogen gebrochen und das Kreuzband gerissen. An beiden Gelenken wurden Operationen durchgeführt. Diesen Unfall habe ich an meine private Unfallversicherung gemeldet und auch eine Begutachtung auf Grund der Beweglichkeitseinschränkungen beantragt.
Diese sollte auch letztes Jahr stattfinden aber wegen eines zweiten Abriss des Kreuzbands wieder abgesagt. Jetzt nach weiteren OPs und Reha Phase soll ich begutachtet werden.

Meine PUV hat mir ein Gutachter vorgeschrieben.

Dr. H.P. Wolf IMB München

Nachdem ich jetzt hier im Forum gehört habe das man bei diesen Gutachtern nicht viel erwarten kann bin ich unsicher was ich machen soll.

Soll ich diesen Termin wahrnehmen?
Habe ich eine Möglichkeit im Voraus einen anderen Gutachter zu suchen?
Soll ich mir schon vorher einen Rechtsberater suchen?

Für eure Hilfe danke ich euch!

Gruß Chivago
 
Hallo Chicago,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Zuerst einmal, sein froh, dass Du eine private Unfallversicherung hast.

Laut den Versicherungsbedingungen (AUB) ....bitte mal nachlesen.......
ist es so, dass die Unfallversicherung bestimmt, dass sie den Gutachter
auswählt.

Wenn Du, als "versicherte Person" mit Deiner privaten Unfallversicherung
telefoniert, oder dieser (per Einschreiben) mitteilst, dass Du

Dr......, oder

Dr......

oder Uni Klinik ......

gerne zu einem, zu erstellenden Gutachten aufsuchen möchtest,
könnte es sein, dass die PUV von der Begutachtung durch ein IMB-INSTITUT absieht.

Probiere es mal mit f r e u d l i c h e n Worten.


Viel Glück

Meggy

gerne kannst Du noch nachfragen. Sicher könnten auch noch andere Antworten kommen.
 
Hallo Chicago,

wie Meggy bereist schreibt, wenn die PUV einen Gutachter vorschlägt bist Du erstmal an diesen gebunden (Mitwirkunsgpflicht).

Du kannst natürlich Gründe angeben, warum Du zu diesem Gutachter nicht möchtest und z.B. die behandelnde Klinik vorschlagen.

Aber einmal eine andere Frage, wann hast Du die Invaliditätsbescheinigung eingereicht?

Denn im Normalfall spielt es keine Rolle, ob zwischendurch noch etwas anderes auftaucht oder passiert. Die Gesellschaft hätte gemäß Vertragsbedingungen innerhalb von 3 Monaten nach der Invaliditätsbescheinigung entscheiden müssen, ob und wie hoch sie leistet.

LG Rajo
 
Guten Morgen,

danke für eure Antworten.

Ich werde mal eine freundliche Anfrage an meine Versicherung stellen, denn ich habe von meinem behandelnden Orthopäden einen Arzt genannt bekommen der Gutachten sehr objektiv betrachten soll.

@ Rajo1967

Bei mir ist das ein wenig schwierig gelaufen. Ich habe erst ein dreiviertel Jahr nach meinem Unfall erfahren, dass ich noch eine alte PUV besitze. Ich habe den Unfall dort gemeldet und die Versicherung hat auch anstandslos das Krankenhaustagegeld bezahlt. Nach Abschluss meiner ersten Behandlungen habe ich dann ein Schreiben von meinem Arzt bekommen, dass eine mögliche Invalidität bei mir bescheinigt. Dieses Schreiben habe ich an die PUV gesandt, worauf hin diese mich dann zum Gutachter senden wollten. Auf Grund des zweiten Unfalls mit Kreuzbandabriss haben sie den Termin abgesagt. Mit der Aussage, ich solle die Behandlung erst abschließen, da erst dann eine Gutachten möglich ist.


Gruß Chivago
 
Hallo,

hast Du denn beim zweiten Unfall auch eine Invaliditätsbescheinigung eingereicht?

Denn selbst wenn es sich um das gleiche Kreuzband handelt, dann mache das auf jeden Fall nochmal wenn Du innerhalb der Fristen bist!

Damit kannst Du die Verlängerung der 3 Jahres-Frist ab dem 2. Unfall erreichen und ein Kreusbandriss läßt meist irgendwann Meniskus und Knorpelschäden folgen....
So kompliziert es vom medizinischen her sein sollte, vertraglich ist das relativ einfach ;-)

LG Rajo
 
Der zweite Unfall ist auch wieder bei meiner PUV gemeldet wurden aber eine weiter Invaliditätsbescheinigung wurde mir nicht ausgestellt.
Ich habe lediglich eine Freigabe meiner Ärzte bekommen, dass ich ab März 2014 begutachtet werden kann.
Ich hoffe nur, dass ich das jetzt nichts vergessen habe und mir daraus Nachteile entstehen.

Sollte ich eigentlich zur Begutachtung einen Zeugen (z.B. meine Ehefrau) mitnehmen oder ist das nicht von Nöten?

Gruß Chivago
 
Gutachten der IMB

Dr. H.P. Wolf IMB München

Hallo - ja ich habe schon bei Hr. Dr. Wolf 2 Gutachten machen müssen - nunmehr bin ich am Ende der 3-Jahresfrist und muss wohl Klagen - damit ich zu meinem Recht komme.

Viel erwarten würde ich an deiner Stelle nicht von Hr. Dr. Wolf; letztes Gutachten von ihm war alles andere als neutral. Nimm Dir auf jeden Fall einen Zeugen mit.

Viel Glück - Linda
 
NIE ;):rolleyes: ohne Begleitung (Zeuge) zur Begutachtung!

Gruß
Kaesi
 
Hallo erst mal an alle, bin neu hier.
Warum ist es denn sinnvoll, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen?

LG helene
 
Hallo Helene,

je nach Gutachter fällt die Dokumentierung des Gespräches mit dem Probanten unterschiedlich aus. Einmal hat einer es gleich nach wenigen Minuten Gespräch mit mir seine Sätze ins Diktaphon gesprochen und gleich nachgefragt, ob das so stimmen würde, wie er es formuliert hat. ABer das ist selten.

Oft genug passiert es, dass du nach dem Gutachten ganz sicher raus gehst und meinst - das war gut, ich habe alles klar und deutlich gemacht und der Gutachter hat mich ernst genommen und meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ernst genommen und alles wichtige dazu wahrgenommen und festgehalten oder aufgeschrieben.

Dann kommt das Gutachten, dann stehen da genau seine Fragen und dann stehen da Antworten, die mit denen, die du gemacht hast nur entfernt zu tun haben, da werden sinnentstellend: Sätze abgekürzt, Emotionen unterstellt, Absichten zugeordnet, falsche Angaben als deine Aussagen aufgelistet u.s.w. Und der Halbgott sagt dann: das waren deine Angaben, es sei nichts hinzugefügt oder nichts weggelassen worden. Und du verstehst die Welt nicht mehr, was da zu gunsten derer die Zahlen sollen abläuft. Einer der einen Eid geleistet hat: Schaden abzuwenden, verdreht die Wirklichkeit, nur dass sein Auftraggeber sich aus der Verantwortung stehlen kann, die er als Versicherer, Arbeitgeber, Rentenzahler von Gesetz her gerade sehen muss.

4 Augen und 4 Ohren hören und sehen mehr und wenn so ein Halbgott in Weiß seine psychologische Kriegsführung an dir auslässt und mit Provokationen und Gemeinheiten dich versucht fertig zu machen, dich aus der Reserve locken will und Fallen stellt.

Vom ersten Moment, wenn du den Bereich des Gutachters betrittst wirst du beobachtet, wie du im Wartebereich sitzt, wie du aufstehst, wenn du aufgerufen wirst, wie du dich bei der Anmeldung gibst, wie du dich beim Röntgen benommen hast usw.

Es werden sogar solche Angaben geschrieben: ...trug Konfektionsschuhe, ...in die hatte ich mich wegen dem besonderen Termin gezwängt, aber dass mein kaputter Knöchel geschwollen, die dünnen Söckchen sich kräftig abzeichneten, ich nur humpeln konnte, das tauchte in seiner Dokumentation gar nicht auf. Da steht Keine Medikamentenangabe, aber ich hatte eine ganzes Blatt vorgelegt und übergeben, wo alle aufgelistet waren und hatte gesagt, dass ich das starke zusätzliche Schmerzmittel an diesem Tag morgens noch nicht eingenommen hätte. Auch hieß es, ich hätte bewußt mich gegen eine notwendige Behandlung ausgesprochen und sei die Reha nicht angetreten, obwohl - ich drei Jahr nach dem Unfall! nur den Rehaantritt um 4 Wochen nach hinten verschieben musste, weil mein kleiner Sohn sehr krank geworden war und das Gutachten ein weiteres Jahr später erst stattfand. Das Gutachten bestand aus Lücken Falschaussagen umgekrempelte Tatsachen, Wichtiges wurde weggelassen, Unwichtiges derart hochgespielt, dass ich zu einem labilen Etwas degradiert wurde, das dem Lebenskampf ausweichen wollte und eine Begehrensneurose ausgebildet hätte - und nur weil man sein einfaches, klares Recht einfordert und sich nicht ins Boxhorn jagen lässt.

Ich musst dann im zweiten Gerichtsverfahren Zeugen benennen, das ich nicht dieses psychische Wrack bin, dass ich täglich mit chronischen Schmerzen kämpfe und trotzdem vieles meistere besonders den täglichen Kampf mit dem körperlichen Beschränktsein.

Daher ist ein Zeuge von Anfang an sehr sehr wichtig.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy,

erstmal danke für deine Ausführungen. Das ist ja eine absolute Sauerei, was einem bei der Begutachtung passieren kann, wenn ich das lese, was du alles erlebt hast. Ich bin letztes Jahr vom Dach gefallen, habe mir Verletzungen im Gesicht und am Bein zugezogen. Psychisch bin ich völlig ok und ich geh´mal davon aus, dass sich kein Gutachter wagen wird, das in Frage zu stellen. Ich werde jetzt schon mal darüber nachdenken, wen ich bei einer eventuellen Begutachtung als Zeugen mitnehme.
LG
Helene
 
Top