Hallo @All ,
wie bei so vielen. Waren im schriftlichen Dialog mit der PUV.
Auf eine Antwort von uns, auf ein Schreiben der PUV am Thema vorbei Antwort, hatten wir eine Frist von 10Werktagen auf unser Schreiben gesetzt.
Fristsetzung und weiterhin einfordern der wie wir meinen offenen rest Summe. Haben Gutachten vorliegen die dies Untermauern, Höhe des Schaden (Invalidität).
Kann das versteichen der von uns gesetzten Frist als Schuldanerkentnis gewertet werden?
3jahres Frist ist abgelaufen und es geht nun ans eingemachte, Endabrechnung.
LG
Biggimaus
wie bei so vielen. Waren im schriftlichen Dialog mit der PUV.
Auf eine Antwort von uns, auf ein Schreiben der PUV am Thema vorbei Antwort, hatten wir eine Frist von 10Werktagen auf unser Schreiben gesetzt.
Fristsetzung und weiterhin einfordern der wie wir meinen offenen rest Summe. Haben Gutachten vorliegen die dies Untermauern, Höhe des Schaden (Invalidität).
Kann das versteichen der von uns gesetzten Frist als Schuldanerkentnis gewertet werden?
3jahres Frist ist abgelaufen und es geht nun ans eingemachte, Endabrechnung.
LG
Biggimaus