Hallo in die Runde,
in der fristgerecht bei der PUV eingereichten Invaliditätsmeldung hat meine Ärztin bei den Dauerfolgen lediglich angegeben, dass "es derzeit noch nicht abschätzbar ist" bzw. "nach derzeitigem Stand aller Voraussicht Dauerfolgen hinterlassen wird".
Mittlerweile weiß ich ja von hier aus dem Forum, dass solche Formulierungen einen ins Aus schießen können. Als die Bescheinigung ausgestellt wurde, war ich allerdings weit weg von dem Wissen, das ich jetzt habe.
Gegen die PUV wurde durch meinen Anwalt Klage eingereicht.
Die Grundproblematik warum wir klagen müssen ist eine andere, aber für mich wäre interessant, wie es sich mit der Formulierung in der Invaliditätsmeldung verhält.
Die PUV hat ja einen Teil der Invalidität reguliert, hat ja auch Gutachten in Auftrag gegeben.
Könnten sie mir dennoch mit der Formulierung bezüglich des Dauerschadens Probleme machen?
Oder hätten sie das, wenn dann gleich machen müssen?
Viele Grüße
Emma
in der fristgerecht bei der PUV eingereichten Invaliditätsmeldung hat meine Ärztin bei den Dauerfolgen lediglich angegeben, dass "es derzeit noch nicht abschätzbar ist" bzw. "nach derzeitigem Stand aller Voraussicht Dauerfolgen hinterlassen wird".
Mittlerweile weiß ich ja von hier aus dem Forum, dass solche Formulierungen einen ins Aus schießen können. Als die Bescheinigung ausgestellt wurde, war ich allerdings weit weg von dem Wissen, das ich jetzt habe.
Gegen die PUV wurde durch meinen Anwalt Klage eingereicht.
Die Grundproblematik warum wir klagen müssen ist eine andere, aber für mich wäre interessant, wie es sich mit der Formulierung in der Invaliditätsmeldung verhält.
Die PUV hat ja einen Teil der Invalidität reguliert, hat ja auch Gutachten in Auftrag gegeben.
Könnten sie mir dennoch mit der Formulierung bezüglich des Dauerschadens Probleme machen?
Oder hätten sie das, wenn dann gleich machen müssen?
Viele Grüße
Emma