• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV Gutachter

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas lara11
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Hallo Lara,

Du hast doch den Fachanwalt. Er sollte Druck machen. Denn gehe mal davon aus, das im Normalfall der Gutachter bereits in der Ankündigung der Beauftragung benannt wird. Es steht also drin, zu welchen Gutachtern Du gehen sollst.

Ist der namentlich nicht genannt, dann ist das ein Wischi-waschi Schreiben, das man das erst einmal beabsichtigt. Wo und wann und bei wem.... da kannst Du genauso in den Sternenhimmel schauen.

LG Rajo
 
Hallo Rajo, die haben nur geschrieben im welcher Klinik die Begutachtung stattfindet. Ich werde die zuerst selbst noch per Einschreiben auffordern , mir Klartext zu machen...also mir den Namen und Tel.Nr. zu nennen...erst wenn ich merke , dass das echt ein wischiwaschi ist, werde ich den Anwalt beantragen.
LG
Lara11
 
Hallo Lara,

dann rufe dort doch in der Klinik an. Wenn ein KH beauftragt wird, dann weißt Du doch wo es stattfinden soll und der Gutachter wird dann durch das KH festgelegt.

Manchmal hilft es einfach dort freundlich im Sekretariat nachzufragen und um eine ungefähre Wartezeit bis zur Begutachtung zu fragen und manchmal erfährt man auch schon, wer die Begutachtung durchführen wird.

LG Rajo
 
Hallo, hier bin ich wieder und ich habe eine Frage, die eigentlich gar nicht hier her gehört. Habe angefangen mit Eingliederung, im April Vollzeit Arbeit, kann mir(80% schwerbehindert) mein Arbeitgeber vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen muss?
Danke und alles Gute!
Gruss!
Lara110
 
Moin moin!

So wie ich die Gesetzeslage des Schwerbehindertengesetzes kenne, im Rahmen der Regelung deines Arbeitsvertrages und der Regelung der Abteilung ganz klar: ja wie jedem anderen Angestellten auch. http://www.schwbv.de/

Sprich, der Arbeitgeber kann dir im Rahmen der betrieblichen Regelung z. B. vorschreiben, daß du wenn keine Kinder vorhanden sind nicht während der Sommerferien Urlaub machen kannst. Oder wenn er für einen bestimmten Zeitraum Urlaubssperre anordent, gilt diese für ALLE im Betrieb.


Gruß


 
Hallo Buchfreundin, danke für die Antwort...wollte nur wissen, für mich sonst kein Problem, bekomme Urlaub ,wann ich will:))
Gute Nacht!
 
Back
Top