Rajo1967
Erfahrenes Mitglied
Hallo Lara,
Du hast doch den Fachanwalt. Er sollte Druck machen. Denn gehe mal davon aus, das im Normalfall der Gutachter bereits in der Ankündigung der Beauftragung benannt wird. Es steht also drin, zu welchen Gutachtern Du gehen sollst.
Ist der namentlich nicht genannt, dann ist das ein Wischi-waschi Schreiben, das man das erst einmal beabsichtigt. Wo und wann und bei wem.... da kannst Du genauso in den Sternenhimmel schauen.
LG Rajo
Du hast doch den Fachanwalt. Er sollte Druck machen. Denn gehe mal davon aus, das im Normalfall der Gutachter bereits in der Ankündigung der Beauftragung benannt wird. Es steht also drin, zu welchen Gutachtern Du gehen sollst.
Ist der namentlich nicht genannt, dann ist das ein Wischi-waschi Schreiben, das man das erst einmal beabsichtigt. Wo und wann und bei wem.... da kannst Du genauso in den Sternenhimmel schauen.
LG Rajo