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PUV; Fristen nach 3 Jahren?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Guido
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Guido

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen,

mein Unfall (Fersenbeintrümmerfraktur) liegt nun fast 3 Jahre zurück (19.08.2006).

2007 habe ich per Gutachten der PUV 5/20 Fußwert, sprich 10% bekommen. Mitte April 2009 habe ich nach AUB 2004 eine Neubeantragung des Invaliditätsgrades beantragt.

Am 29.06.2009 fand dann die Begutachtung bei einem Gutachter der Versicherung statt. Heute habe ich mit der Versicherung telefoniert, die mir mitteilten, dass Gutachten läge noch nicht vor. Da der Gutachter im Urlaub ist, wird es wohl vor 13.08.2009 nichts werden.

Meine Fragen:

-Versäume ich nun irgendwelche Fristen, wenn ich abwarte?

-Kann ich nach Erhalt des Gutachtens noch Einspruch einlegen und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen, obwohl 3 Jahre dann rum sind?

-Oder ist es sinnvoller sofort etwas zu unternehmen und von meinem Arzt ein Gutachten (kostet natürlich Geld) erstellen zu lassen und dies vor dem 19.08.2009 der Versicherung zukommen zu lassen.

-Wie sieht es aus mit Klagefristen, denn die PUV und mein Arzt sehen den Invaliditätsgrad bisher sehr unterschiedlich (bisher 5/20 (10%) PUV und mein Arzt 6/10 (24%) Fuß oder gar 4/10 Bein (28%).

Ich möchte betonen, dass 1 % für mich 1600,-- Euro bedeuten.

Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Gruß
Guido
 
Hallo Guido,

mein Mann hatte fast zur gleichen Zeit einen Unfall. Er ist zu 70% Schwerbehindert seit dem Unfall und nie wieder arbeitsfähig.

Die Versicherungsgutachter gaben ihn ganze 14%:eek: Invalidität (1/10 :eek:Arm + 1/10:eek: Beinwert)

Unsere PUV verweigerte eine abschließende Begutachtung und wir haben selber (noch vor der 3-Jahresfrist) ein Zusammenhangsgutachten erstellen lassen.(Die gleiche Zusammenstellung wie bei der PUV)
1 X 90% MdE und einmal 60% Invalidität.
(damit will ich Dir nur sagen das kein Fall wie der Andere ist)
Trotzdem geht die Versicherung auf keine aussergerichtliche Verhandlung ein und wir werden jetzt klagen.

Im nachhinein bin ich froh das wir uns zu einem privaten Gutachten entschlossen haben und nun etwas "in der Hand" haben.

Die PUV hätte uns sowieso wieder zu einem versicherungsfreundlichen Gutacher geschickt. So konnten wir unsere Gutachter selber wählen.

Das Gutachten Deiner PUV zählt, weil es vor der 3-Jahresfrist erstellt wurde (auch wenn der GA dafür 6 Monate braucht)

Sollte Dir das Gutachten nicht gefallen mußt Du klagen.

Vor Gericht sind die GA der PUV und ggf Dein GA alles nur PRIVATGUTACHTEN und vom Gericht wird dann ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben.

Um ganz sicher zu gehen würde ich an Deiner Stelle schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen und nach den Fristen fragen.

Gruß
Kai-Uwe´s Fau
 
Hallo guido, hallo Kai-Uwes Frau,
bin natürlich auch weder Jurist noch Mediziner:
"-Versäume ich nun irgendwelche Fristen, wenn ich abwarte?" Die Versicherung wird jedes Gutachten was Du nach der 3-Jahresfrist erstellen läßt, mit Verweis auf diese 3 Jahresfrist ablehnen.

"-Kann ich nach Erhalt des Gutachtens noch Einspruch einlegen und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen, obwohl 3 Jahre dann rum sind?" Natürlich kannst Du, wird die PUV aber nicht interessieren, war jedenfalls in meinem Fall so. Auch mein Hinweis das nur Befunde, Röntgenbilder, CT und MRT - Auswertungen, die innerhalb dieser 3-Jahreszeitraumes erstellt wurden, interessierte nicht.

"-Oder ist es sinnvoller sofort etwas zu unternehmen und von meinem Arzt ein Gutachten (kostet natürlich Geld) erstellen zu lassen und dies vor dem 19.08.2009 der Versicherung zukommen zu lassen." Ich bin der Ansicht, das Dein Gegengutachten nicht zu o. g. Termin bei der PUV sein muß. M. E. ist das Untersuchungsdatum = dem Austellungsdatum des Gutachtens relevant (bin aber wie schon erwähnt kein Jurist).

"-Wie sieht es aus mit Klagefristen, denn die PUV und mein Arzt sehen den Invaliditätsgrad bisher sehr unterschiedlich (bisher 5/20 (10%) PUV und mein Arzt 6/10 (24%) Fuß oder gar 4/10 Bein (28%)."
An einer Klage wirst Du nicht vorbei kommen, empfehle Dir deshalb schon jetzt den Anwalt deines Vertrauens zu suchen, (bist Du Rechtschutz versichert?).
Während meines Prozesses gegen die PUV wurde ich z. B. um 3000 Euro Vorkasse (Kosten des gerichtl. bestellten Gutachters/Gutachtens) gebeten.

Sieh Dir die 3 folgenden Urteile des BGH an:
IV ZR 74/02, IV ZR 32/00 und IV ZR 203/03,
(die Urteile kannst du Dir aus der BGH - Datenbank kostenfrei herunterladen)
Diese Urteile werden Dir bei einer Klage in Bezug auf die Gliedertaxe bestimmt helfen. Habe so den ganzen Fußwert erklagt.

Mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Danke Kai-Uwe´s Frau und Hansen für eure Beiträge.

Ihr habt mir auf jeden Fall schon mal weiter geholfen.

@Hansen

Ja ich habe Gott sei Dank eine Rechtschutzversicherung.

Ich habe nun vorsorglich für nächste Woche einen Termin bei meinem Arzt gemacht um das weitere Vorgehen auch noch mal zu besprechen.

Muss ich denn überhaupt ein Gegengutachten machen lassen, oder kann ich nicht Widerspruch gegen das Gutachten einlegen und dann sofort Klage einreichen?

Ich kann ja meinen Arzt bei Bedarf als Zeugen laden lassen und meine Klage zu begründen.

Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden habe, läßt das Gericht doch sowieso ein unabhängiges Gutachten fertigen und richtet sich letztendlich nach diesem.

Wäre das eigene Privatgutachten dann nicht Geldverschwendung, oder ist es zur Klage notwendig?

Danke noch mal und Grüße

Guido
 
Hallo Guido,

die Frage nach einem privaten GA wird hier sehr unterschiedlich bewertet, daher hier meine Meinung.
Unabhängig von Fristen etc. spielt die Zeit eine Rolle bis ein Verfahren vor Gericht und Beauftragung durch das Gericht unter Umständen eine Rolle nämlich für den Fall, dass die Behinderung dann vielleicht besser geworden ist.

Ich würde zum Ablauf der drei Jahre ein GA anfertigen lassen, damit hast Du wenigstens den Status Quo für Dich in der Hand und macht es einem GA später vielleicht das Leben etwas schwerer.

Du kannst natürlich auch erstmal Dein GA abwarten um dann erstmal zu erfahren nach welchen Kriterien die Bewertung erfolgt ist um dann auf die Rechtssprechung zu verweisen.

Auf alle Fälle viel Glück und ein erstes Gespräch bei einem Anwalt sollte auch noch hilfreich sein.
 
Hallo euch allen,

lese diesen Beitrag mit großem Interesse. Ich sehe das so, wenn ich mit dem GA. der Versicherung im dritten Jahr nicht einverstanden bin und mich nicht mit der Versicherung einigen kann, mir nur der Klageweg bleibt.
Wozu noch weiteres privates Kapital investieren, wenn das Gericht bzw. die Gegenseite dieses private GA. eh nicht anerkennen und durch das Gericht ein GA. in Auftrag gibt.
Hat schon jemand seine für das private GA. verauslagten Kosten erstattet bekommen?
Mir ist bewusst, dass wir hier nicht nur über ein paar Euro sprechen und der eine oder andere User finanziell nicht in der Lage ist, ein privat GA. zu beauftragen bzw. das Geld danach in den Wind ab zuschreiben.
Ich denke auch, dass die Kausalität einer Klage auf Grund eines privat GA. nicht gegeben ist, da die PUV. nur ihr erstelltes anerkennt.

MfG.
Pit
 
@ Pit13,
"Hat schon jemand seine für das private GA. verauslagten Kosten erstattet bekommen?" Ja, ich. Habe meine Gutachtenkosten, Kosten für die Röntgenbilder für mein privates GA usw. mit in die Klage aufgenommen und überrraschenderweise alles komplett ersetzt bekommen.

@ Guido,
"Wäre das eigene Privatgutachten dann nicht Geldverschwendung, oder ist es zur Klage notwendig?" Kann Dir diese Frage nicht beantworten. Mir hat die PUV aufgrund meines GA eine 2 % höher Summe, natürlich nur in Zusammenhang mit einer Abfindungserklärung, angeboten. Habe dankend abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Hallo,

wir haben ja ein privates Zusammenhangsgutachten erstellen lassen (wie oben geschrieben, weil die PUV sich trotz § im Vertrag sich geweigert hat)

Ich werde der PUV auf jeden Fall eine Rechnung für diese Gutachten zuschicken, denn im Vertrag steht " die Kosten für die Festellung übernehmen wir"

Wir haben das GA erstellen lassen, weil wir nichts für eine Klage in der Hand hatten....nur einfach sagen "das ist mir zu wenig %te" hätte vielleicht für eine Klage nicht gereicht und dann wären die 3 Jahre rum.

Dazu kommt das unsere RSV keinen Grund für die Kostenübernahme sah, nur weil wir mehr als 14% Invalidität wollten. Sie wollten für diese Klage auch einen Beweis (GA) von uns.

Bei der Anfragen der Gutachter haben wir auch immer nach dem Preis gefragt....zwischen 300€ und 2500€ war alles vertreten.
Wir haben für das eine GA knapp 500€ bezahlt und für das andere erwarte ich eine Rechnung zwischen 500-600€.

Diese Beträge schmerzen uns auch sehr, aber wir hatten keine Wahl.

Genau damit spielen aber die Versicherungen, sie hoffen wir haben kein Geld, keine Nerven oder eine so schlimme Behinderung haben das wir nicht klagen....was soll ihnen auch passieren....nix:eek:
Sie haben so immer die Chance ihr Geld (was uns zusteht) behalten zu können und oft (leider viel zu oft) haben sie ja Glück damit.

Mein Mann alleine, wäre nie auf die Idee einer Klage gekommen, er hätte alleine nie die Kraft dafür aufbringen können und zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr das Geld.

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s FRau
 
fristen

nein, da die begutachtung schon stattgefunden hat.
solange die Versicherung mit der klärung beauftragt ist, versäumst du keine fristen. aber dranbleiben! Falls die wertung zu niedrig ist, dann kannst du eine gutachterliche stellungnahme zu dem gutachten der versicherung von einem eigenen gutachter einholen lassen. Gruß PP
 
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